Hallo ich bin neu hier und habe in der letzten Stunde hier einiges gelesen, was ähnlich meinem Problem ist. Ich habe vorhin mit 1&1 telefoniert und bin entsetzt, dass die mit sowas durchkommen.
Seit 2005 sind wir Kunden, am 27.02.07 rief ich bei 1&1 an, um anzufragen, was das richtige Kündigungsdatum ist, welches man nirgendswo in den Dokumenten richtig erkennen kann. Das Datum des Mitteilungsbriefes Zugangsdaten ist auf den 22.06.05 datiert, die Dame von 1&1 hat mir allerdings gesagt, dass der 25.07.05 das effektive Vertragsdatum sei und ich 2 Monate vor diesem Datum kündigen müsste. Ich fragte extra nochmals nach, ob dies auch korrekt sei. JA! Da der Service nicht zum 22.06.05 verfügbar war, fand ich die unterschiedlichen Daten auch nicht seltsam.
Wir möchten übrigens kündigen, weil wir in eine Nachbarschaft ziehen, wo es kein DSL gibt. Kaum zu glauben, aber wahr. Da wir erst im Juli umziehen, kam mir das genannte Datum sehr entgegen.
Also habe ich mir eine Notiz auf das Schreiben gemacht und es auf Wiedervorlage für Anfang Mai gelegt. Heute wollte ich dies nun in Angriff nehmen. Als ich vorhin bei 1&1 anrief, um herauszufinden, wann mit dem Abschalten des Service zu rechnen ist, wies mich der junge Mann darauf hin, dass ich die Kündigungsfrist verpasst hätte und nun ein weiteres Jahr 1&1 nutzen müsste. Hmm, ich kann es ja gar nicht nutzen, weil kein DSL verfügbar ist und ausserdem hatte mir die Dame im Februar ein ganz anderes Datum gesagt. Tja, wie soll ich das beweisen. Nun habe ich ein Problem.
Er hat mir angeboten, den Fall an den Chef weiterzuleiten, aber konnte mir nichts versprechen, vielleicht auf Kolanz. Ich sollte auf jeden Fall noch schriftlich kündigen. Wenn ich hier die Meldungen lese, kann ich mir nicht vorstellen, dass da was auf Kulanz geht.
Was mir nicht reinwill: Ich ziehe um und kann den Service gar nicht mehr nutzen und muss trotzdem dafür bezahlen????? Wo sind wir denn hier? Hat Deutschland eigentlich ein Verbraucherschutzgesetz? Ich habe bis vor 2 Jahren in USA gelebt und muss sagen, da kann Deutschland in der Beziehung noch viel lernen. Urgh, ich bin am platzen..............
Wir möchten übrigens kündigen, weil wir in eine Nachbarschaft ziehen, wo es kein DSL gibt.
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Als ich vorhin bei 1&1 anrief, um herauszufinden, wann mit dem Abschalten des Service zu rechnen ist, wies mich der junge Mann darauf hin, dass ich die Kündigungsfrist verpasst hätte und nun ein weiteres Jahr 1&1 nutzen müsste.
Ist es wirklich so, dass es am neuen Wohnort gar kein DSL gibt, also dass es technisch überhaupt nicht möglich ist?
Falls ja, hast Du das dem Mann nochmal deutlich gemacht?
Es gibt nämlich 2 Gründe, bei denen fast alle Anbieter eine Art Sonderkündigung akzeptieren:
Dann wenn DSL technisch gar nicht geht oder wenn Du ins Ausland ziehst.
auf Anfrage bei der Telekom bekam ich die Antwort, dass DSL nicht verfuegbar ist und ich auf ISDN zurueckgreifen muesste. Mein Mann und ich waren begeistert. Nach Jahren in USA, wo wir Internet ueber Breitband hatten, nun wieder zurueck zu den Buschtrommeln.
Tja, leider beim Grundstueckkauf nicht im Traum daran gedacht, dass nur 5 km vom jetzigen Wohnort in einer neu erschlossenen Wohngegend eine ganz andere technische Ausstattung zur Verfuegung steht.
Welcome to reality!
Man lernt nie aus. Sollte es DSL trotz aller Info geben, habe ich kein Problem 1&1 weiterhin zu behalten. Aber trotzdem regt mich die fiese Masche von denen auf, uns so zu besch....ssen.
Danke bolli, da habe ich drauf gewartet. Weil ich aus Erfahrungsberichten von anderen weiss, dass bei zu frueher Kuendigung der Service vorzeitig abgeschaltet wurde. Wie man es macht, ist es verkehrt.......
Meine Erfahrungen mit "frühen Kündigungen" sind durchweg positiv. Bisher habe ich immer drei bis vier Monate vor dem letzten Kündigungstermin per Fax gekündigt. Meine beiden letzten Handyverträge wurden pünktlich zum Vertragsende abgeschaltet.
Man lernt nie aus. Sollte es DSL trotz aller Info geben, habe ich kein Problem 1&1 weiterhin zu behalten. Aber trotzdem regt mich die fiese Masche von denen auf, uns so zu besch....ssen.
Da scheint System hinter zu stecken. Als ich mein DSL bei 1und1 kündigen wollte, hieß es das es bis November 2007 läuft. Ich habe mein DSL aber im Juni 2005 bekommen, daher MUSS der Vertrag auch im Juni enden.
Offensichtlich hat 1und1 damals bei der Einführung der deutschlandweiten DSL- Flat für 5 Euro (die ich aber schon hatte) meinen Vertrag auf Null gesetzt. Wieso das so ist konnte man mir auch nicht erklären. Es ist zumindest der einzige Grund der sich in meiner Vertragslaufzeit entdecken lässt.
Es scheint also ein praktisches Terminchaos bei 1und1 zu geben.
Sollte es DSL trotz aller Info geben, habe ich kein Problem 1&1 weiterhin zu behalten. Aber trotzdem regt mich die fiese Masche von denen auf, uns so zu besch....ssen.
Also einen Beweis für die Falschangabe der Dame zu erbringen ist kaum möglich, das wird ziemlich schwer, aus der Nummer kommst Du schwer raus.
Ich würde es so gar nicht probieren.
Weise 1und1 darauf hin, dass am neuen Wohnort technisch gar kein DSL möglich ist und bitte sie deshalb um eine Kündigung vor Ende der Mindestlaufzeit aus wichtigem Grund.
Die können das ja anhand der neuen Adresse selber prüfen.
Wenn die dann doch eine Möglichkeit für DSL finden, kann das Dir ja nur recht sein.
Ja, und mach alles schriftlich mit Annahmebestätigung.
1&1 und sein Support
Sollte kein DSL an deinem neuen Wohnort zur Verfügung stehen lässt dich 1&1 aus dem Vertrag raus, das haben die schon immer so gemach, werden die auch weiter machen und ist in den AGBs auch so geregelt
auch der 1&1 Support kann nur ablesen, was im System steht.
Und falsche Systemeinträge gibt es (leider!!!) bei allen Anbietern hin und wieder. Natürlich muss hier gleich wieder eine Verschwörungstheorie her, gell?
Man hat seine Dokumente einfach aufzuheben - dann weiß man auch, wann man bestellt hat, schaut dann in die AGBs, die man sich dazu geheftet hat und kann daraus dann selber das Kündigungsdatum und die Fristen ersehen.
Wer das nicht kann, sollte keine Verträge abschliessen oder sich hinterher nicht beschweren.
Auch wenn ich Dir hier teilweise recht gebe, (Vertragsunterlagen sind aufzuhefen!) ist Deine Aussage nicht 100% richtig.
Zum einen ändern Anbieter ihre AGB. (Oft zu Lasten der Kunden!) Das ist zulässig, wenn die Kunden darauf hingewiesen werden und nicht wiedersprechen. Folglich helfen die AGB zum Vertragsabschluss nicht unbedingt weiter.
Zum anderen ist aus den Unterlagen des Kunden leider nicht immer klar, wann ein Vertrag beginnt!
Zum einen ändern Anbieter ihre AGB. (Oft zu Lasten der Kunden!) Das ist zulässig, wenn die Kunden darauf hingewiesen werden und nicht wiedersprechen. Folglich helfen die AGB zum Vertragsabschluss nicht unbedingt weiter.
Wobei in einem solchen Fall den Kunden ein Sonderkündigunsrecht zusteht.
Wobei in einem solchen Fall den Kunden ein Sonderkündigunsrecht zusteht.
Ja, jein.
Also ich bin inzwischen etwas allergisch gegen dieses Wort Sonderkündigungsrecht, weil es so ein Recht nicht gibt.
Ich bin da jetzt extra pingelig, weil viele Leute meinen, es gäbe ein Gesetz, auf das sie sich berufen können - nein!
Aber ...
Jeder Anbieter hat i.d.R. aber eine Klausel in den AGB, die eine Kündigung aus wichtigem/besonderem Grund vorsieht.
Wenn es so einen Grund gibt, dann ist die technische Unmöglichkeit wohl das größte Argument dafür - außer dem Tot des Kunden vielleicht.
Wie ich schon geschrieben habe sollte er auf die technischen Probleme hinweisen und deshalb um eine Kündigung vor Ende der Laufzeit bitten.
Das ist dann eine Sonderkündigung der die Anbieter normalerweise auch folgen - aber kein Sonderkündigungsrecht.
Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
Dieser Passus bezieht sich eindeutig auf den § 314 BGB.
§ 314 - Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Und was bitte sollte die Unzumutbarkeit besser begründen, als die Tatsache, dass einer der Vertragspartner seinen Teil des Vertrages überhaupt nicht erfüllen kann? Und ich meine hier nicht den Kunden!
Und ich denke doch, dass auch für DSL-Provider das BGB gilt, oder?
Danke bolli, da habe ich drauf gewartet. Weil ich aus Erfahrungsberichten von anderen weiss, dass bei zu frueher Kuendigung der Service vorzeitig abgeschaltet wurde. Wie man es macht, ist es verkehrt.......
Und was bitte sollte die Unzumutbarkeit besser begründen, als die Tatsache, dass einer der Vertragspartner seinen Teil des Vertrages überhaupt nicht erfüllen kann? Und ich meine hier nicht den Kunden!
OK, da stimme ich Dir jetzt uneingeschränkt zu und jeder halbwegs logisch und vernüftig denkende Mensch wird das vermutlich auch so interpretieren.
Aber es ist auf jeden Fall Auslegungssache und ein böswilliger Provider kann es auch darauf an kommen lassen.
Er wird vielleicht so klug sein und nicht in einen Rechtsstreit gehen, aber der Kunde muss auch Mut und Initiative aufbringen und entsprechend das Recht zu seinen Gunsten auslegen.
Der Fall ist zwar irgendwie klar, aber Unzumutbarkeit bleibt dennoch eine Auslegungssache und ist keine 100%ig exakte Formulierung, über die sich ein windiger Anwalt nicht doch steiten könnte.
Aber, egal wir brauchen da jetzt nicht länger drüber diskutieren.
Danke übrigens für den Paragrafen aus dem BGB.
Für birdys sollte die Sachlage jetzt klar sein.
Mit etwas Geschick legt er den AGB-Punkt der Kündigung aus wichtigem Grund richtig aus und bekommt dann auch seine Kündigung.
Auf jeden Fall eher, wie wenn er sich daruf beruft, dass eine Dame am Telefon etwas flasch verzapft hat.
Auch ich bin ein 1und1-Kunde...
Auch ich wollte, wie viel vor mir meinen Vertrag kündigen. Kurzabriss:
Im Dezember 2006 erweiterte ich meinen bestehenden DSL-Vertrag bei 1und1 auf das 3DSL-Paket. So konnte ich u.a. auch die versprochene Internet-Telefonie nutzen und auch das so toll beworbene Maxdome-Angebot.
Aufgrund von Familienzuwachs in nicht unerheblichem Umfang (Drillinge) mussten wir einen Wohnungswechsel innerhalb des Stadtgebietes von Dresden vornehmen. Im Vorfeld erkundigte ich mich bei der 1und1-Hotlie über die verfügbarkeit am neuen Wohnort. Deren Auskunft: "Das können wir Ihnen nicht sagen, dazu müssen sie erst einen Telefonanschluss dort haben!"
...Wie bittte?
Gut, also neuer Versuch - Anruf bei der Telekom: Dort ließ ich mit r ein tolles Paket für rund 60 Euro Grundgebühr zusammenschnüren und fragte nach, ist denn DSL am neuen Wohnort verfügbar? Ja, war die Antwort, nach unseren Unterlagen spricht nichts dagegen.... Also bedankte ich mich und bat um zwei Tage Bedenkzeit...
Im Wissen, dass also DSL verfügbar ist, zogen wir um, baten 1und1 den Umzug des DSL-Anschlusses vorzunehmen. Die böse Überraschung folgte.
1und1 ließ sich seit Mitte Februar 2007 bis Ende März reichlich Zeit, manuelle Rechercheaufträge an die Telekom zu vergeben.
Das Ergebnis war, wie es kommen musste...leider ist DSL technisch nicht möglich...
Also kündgte ich außrordentlich gem. Pkt. 8.4 der AGB von 1und1 meinen Vertrag und habe es nun soweit gebracht, dass das allseits bekannte Inkassounternehmen Gebühren einziehen will.
Für diejenigen, die der Meinung sind, 1und1 kann auf seinen 24 Monaten beharren die Frage: Wie soll der Kunde im Fal eines Wohnungswechsels überhaupt prüfen, ob DSL verfügbar ist, außer über die Online-Verfügbarkeitsprüfung oder Anrufe bei den Anbietern? Wenn 1und1 nicht in der Lage ist, dem Kunden die Verfügbarkeit mitzuteilen, was kann der Kunde dann dafür, wenn 1und1 nicht liefern kann?
Wieso soll ich weiterhin monatlich 29,99 Euro bezahlen, wenn mir anheim gelegt wird, doch die Leistungen über Modem oder ISDN zu beziehen, was wiederum zusätzliche Kosten bedeutet. Und wie kann ich mein Maxdome und meine Internettelefonie über eine ISDN-Leitung betreiben?
Da das Großunternehmen nicht von seiner Linie abweicht, habe ich alles einem RA zur weiteren bearbeitung gegebe.
Im Übrigen steht in den AGB nicht, dass ich als Kunde für die Verfügbarkeit von DSL verantworlich bin!!!