Da hast Du die AGBs aber nicht aufmerksam gelesen.
Punkt 3
Pflichten des Kunden:...... Dem Kunden obliegt es, den für die Nutzung des 1&1 DSL-Anschlusses erforderlichen Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten. ....
Das heisst ganz klar:
Du musst den Vertrag bis zum Ende der MVL erfüllen. Wenn Du Deinen Telefonanschluss vorher kündigst.... kannst Du machen. Entbindet Dich aber nicht von den Zahlungsverpflichtungen.
Vollkommen richtig was Prinz96 sagt, Du kommst aus dem Vertrag definitv nicht heraus.
Der einzige vorzeitige Grund hierfür wäre nur, wenn Du an einen Ort ziehst, wo DSL technisch überhaupt nicht möglich ist, auch bei bestehendem Telefonanschluss.
Aber noch was zu Kabel-BW:
Das ist doch eine Technik, bei der alles über das Kabel des Kabelfernsehens läuft - oder täusche ich mich da?
Ich dachte eigentlich, dass das völlig unabhängig vom Telefon ist.
Insofern besteht dann die Möglichkeit das parallel zum Telefon schon vor dessen Kündigung zu betreiben - ganz unabhängig davon, ob das in irgend einer Weise Sinn macht.
Die können mich ja nicht zwingen den T-Com Anschluss zu behalten.
Und ohne Telekomanschluss können die den Service bzw. den Tarif nicht
bieten, also müsste ich doch normalerweise befreit sein.
Es heist doch im Vetragsabschluss das ein vorhandener T-Com Telefonanschluss pflicht ist.
Da KabelBW eigene Technik hat und ohne T-Com auskommt, müsste es doch rechtlich so gehen oder nicht?
Kennt sich jemand aus mit den "Rechten eines DSL Vetrages" ?
Die können mich ja nicht zwingen den T-Com Anschluss zu behalten.
Und ohne Telekomanschluss können die den Service bzw. den Tarif nicht
bieten, also müsste ich doch normalerweise befreit sein.
Es heist doch im Vetragsabschluss das ein vorhandener T-Com Telefonanschluss pflicht ist.
Du verstehst den Zusammenhang nicht.
Hast Du nicht gelesen, was Prinz96 aus den AGB zitiert hat?
Du bist dafür verantwortlich den T-Com Anschluss während der Vertraglaufzeit zu unterhalten.
Die können Dich dazu zwar nicht zwingen, aber wenn Du es nicht machst, dann läuft der 1und1 Vertrag trotzdem weiter, denn es ist ja nicht das Verschulden von 1und1, dass Du dir selber die Möglichkeit zur Nutzung von DSL nimmst.
Wenn dies nicht so wäre, dann kämen die Leute viel zu leicht während der Mindestlaufzeit aus dem Vertrag.
Du kommst aus so einem Vertrag nur heraus, wenn nach einem Umzug DSL technisch nicht mehr möglich ist oder - was noch unwahrscheinlicher ist - wenn am neuen Wohnort gar kein Telefon verlegt wurde.
Aber Du ziehst ja nicht einmal um, Du bleibst an Deinem Standort wo die Voraussetzung für DSL gegeben ist, weshalb sollten die Dich aus dem Vertrag entlassen?
Genau so sieht das aus. Du kommst aus dem 1&1 Vertrag erst mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit raus.
Das heißt für dich, entweder Geduld haben (ka wie lange dein Vertrag läuft) und später bei Kabel-BW einsteigen, oder aber doppelt Zahlen.
AUf jeden Fall solltest du 1&1 dann UMGEHEND SCHRIFTLICH PER EINSCHREIBEN kündigen, damit es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt.
Die können mich ja nicht zwingen den T-Com Anschluss zu behalten.
Sie können Dich nicht zwingen ihn zu behalten, aber das hat keinen Einfluss auf Deine Zahlungsverpflichtungen 1&1 gegenüber.
Und ohne Telekomanschluss können die den Service bzw. den Tarif nicht bieten, also müsste ich doch normalerweise befreit sein.
Sie könnten sehr wohl, wenn Du nicht die Voraussetzungen vorsätzlich (und vertragswidrig) stören würdest durch die Kündigung des T-Com Anschlusses.
Es heist doch im Vetragsabschluss das ein vorhandener T-Com Telefonanschluss pflicht ist.
Eben! Und Deine Pflicht laut Vertrag mit 1&1 ist es diesen zur Verfügung zu halten.
Da KabelBW eigene Technik hat und ohne T-Com auskommt, müsste es doch rechtlich so gehen oder nicht?
NEIN! Technisch ist es kein Problem! Rechtlich hat ein Vertrag mit KabelBW und eine Kündigung des T-Com Anschlusses keine Auswirkung auf den Vertrag mit 1&1.
Punkt 3 Pflichten des Kunden:...... Dem Kunden obliegt es, den für die Nutzung des 1&1 DSL-Anschlusses erforderlichen Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten. ....
Dieser Satz bedeutet doch, das ich für den Telefonanschluss sowie für die mon. Kosten der Telekom für die Vetragsdauer von 1&1 selbst aufkommen muss.
Das heist "UNTERHALTEN" nicht halten! Ihr versteht das falsch!
Was willst Du uns damit sagen? Es ist mit Sicherheit nicht gemeint, dass Du Deinem Telefonanschluss täglich ein Lied singen sollst!
Nochmal:
Du kannst den Anschluss kündigen.
Du kannst auch von KabelBW einen DSL Anschluss bekommen.
Aber, Du musst die Gebühren an 1&1 bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit weiter bezahlen!