ich habe Mitte 2005 einen Vertrag "1&1 DSL Flat" mit der 1&1 Internet AG abgeschlossen. Mindestvertragslaufzeit war damals meine ich 1 Jahr (habe leider die Vertragsunterlagen aktuell nicht vorliegen).
Bislang bestand kein Grund den Vertrag zu kündigen. Da ich allerdings zum September umziehe (innerhalb der Stadt, allerdings in eine Wohnung mit bereits bestehenden DSLAnschluss) , hatte ich meine Vertragskündigung im April an 1&1 geschickt mit dem Glauben an eine 2 monatige Kündigungsfrist zum Monatsende (Ich meine mich zu erinnern, dass dies der Stand in den damals - 2005 - gültigen AGBs war).
Sehr überrascht bekommt ich heute von 1&1 einen Anruf, dass mein Vertrag noch über ein Jahr laufen würde (bis Ende Mai 200, da zwischenzeitlich die AGBs sich geändert hätten und dies mir auch per email zugeschickt worden sei (irgendwann Mitte 2006). ???.
Um regular aus meinem Vertrag aussteigen zu können hätte ich bereits Ende März kündigen müssen um eine Frist von 2 Monaten einzuhalten. Ein Ausstieg nach aktuellen AGBs sei nur 1 mal im Jahr möglich, es sei wie bei Handyverträgen. Pech gehabt.
Ich würde gerne eure Erfahrungen / Meinungen und Hilfe bekommen. Am Montag will ich nochmals schriftlich an die 1&1 Ag wenden. Die Telefonhotline hat mir gesagt ich solle einen Antrag auf Sonderkündigung einreichen - ob ich allerdings Erfolg hätte, glaubten sie nicht.
Sonderkündigungsrecht gibt es nur, wenn 1&1 in der neuen Wohnung keinen Anschluss anlegen kann.
Wenn Du sozusagen in eine Wohnung ziehst, in der ein Mitbewohner bereits einen Anschluss (bei einem anderen Anbieter) hat, könntest Du vielleicht sogar Glück haben.
Na, Jubo, in jede Wohnung/Jedes Haus gehen zwei Adernpaare, rein technisch gäbe es also die Möglichkeit DSL zu legen, mittels eines zweiten Telefonanschlusses.
Auf jeden Fall würde ich das bei 1&1 mal probieren, vielleicht sind sie ja so kulant.
Also wenn ich es richtig verstanden habe, sucht unser Thread-Ersteller nicht nach einer Möglichkeit 1&1 zu behalten, sonder aus dem Vertrag heraus zu kommen.
Und da könnte es unter Umständen nützen, wenn ein Anschluss eines anderen Anbieters die Wohnung "blockiert".
(Das man in den meisten Fällen auch mehrere Anschlüsse in eine Wohnung legen kann, ist mir allerdings auch bekannt!)
Also, wenn in der neuen Wohnung schon DSL von einem anderen Anbieter geschaltet ist, würde ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, da ein zweiter Telefonanschluss nebst legen von weiteren Aderpaaren nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Schreib das 1und1 mal.
Falls sie darauf nicht eingehen, würd ich mich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.
Aber auf jedenfall den Anschluss zum entsprechenden Termin mit Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht nebst Begründung mit Einschreiben kündigen.
Es gibt für diesen Fall kein Sonderkündigungsrecht.
Da hilft auch kein Anwalt etwas.
Es ist ein Umzug Punkt.
Wenn am neuen Ort kein DSL geschaltet werden kann, hast Du evtl. die Möglichkeit einer Kulanzkündigung. Aber einen Anspruch darauf hast Du nicht.
Du hast einen Vertrag über eine Laufzeit abgeschlossen, und musst diesen erfüllen. Du bist lt. AGB dazu verpflichtet, einen Telefonanschluss zu unterhalten. Wenn Du das nicht tust, verhälst Du Dich vertragswidrig.
Da kannst Du nur auf Kulanz hoffen.
BTW:
Wenn Du einen Handyvertrag abschliesst, und ziehst anschliessend um und hast in der neuen Wohngegend keinen EPlus-Empfang, hast Du auch Pech gehabt.
Natürlich hat er da ein Sonderkündigungsrecht. Was denkst Du denn?
Und da brauche ich mich auch nur selbst zu zitieren:
DSL in neuer Wohnung schon vorhanden. Zweiter DSL-Anschluss also nicht möglich. Bei der Argumentation von wegen zweiter Telefonanschluss, braucht man nur auf die unverhältnismäßigen Kosten aufmerksam machen.
Also vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
@Prinz96: Du klingst wie einer von der 1und1-Hotline. Aber selbst die sind lernfähig. :P
Natürlich hat er da ein Sonderkündigungsrecht. Was denkst Du denn?
Und da brauche ich mich auch nur selbst zu zitieren:
DSL in neuer Wohnung schon vorhanden. Zweiter DSL-Anschluss also nicht möglich. Bei der Argumentation von wegen zweiter Telefonanschluss, braucht man nur auf die unverhältnismäßigen Kosten aufmerksam machen.
Also vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
@Prinz96: Du klingst wie einer von der 1und1-Hotline. Aber selbst die sind lernfähig. :P
MfG
Textor
Nein, hat er nicht. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht
Wenn an seinem neuen Wohnort technisch die Möglichkeit hat DSL zu bekommen, so hat er kein Sonderkündigungsrecht, ganz im Gegenteil, durch den Umzug verstößt ER gegen den Vertrag. In den AGB steht ausdrücklich drin, daß er wärend der Vertragslaufzeit verpflichtet ist einen Telefonanschluß der deutschen telekom zu unterhalten. Tut er das nicht, ist ER vertragsbrüchig geworden, und 1&1 ist zu einem feuchten Mist verpflichtet.
Und wenn Prinz96 wie die 1&1-Hotline klingt hat das den Grund daß er im Gegensatz zu dir die AGBs durchgelesen und auch verstanden hat. Verträge und ihre Klauseln gelten für alle, auch die Neunmalklugen
für mich stellt sich die sache so dar: Du hast im April gekündigt aber ein Vertrag läuft bis Mai - da hast du die 2 monatige Kündigungsfrist versemmelt!
Mein 1&1 Vertrag ist auch aus 2005 - ich habe im Februar gekündigt und bin nun bis Mitte Juni raus aus dem Vertrag.