Obwohl freenet in den AGB bei Punkt 8.1 dem Nutzer eines DSL-Anschlusses die jederzeitige Möglichkeit eines Tarifwechsels in einen günstigeren Tarif einräumt und dies auch in der Auftragsbestätigung schriftlich zugesichert wurde, verweigert freenet mir diesen Wechsel seit 1. März beharrlich.
Weder ist der Wechsel online möglich, noch telefonisch oder per Fax.
Die Auskünfte reichen von "technisch nicht möglich" bis "da können wir nichts tun" und "da gelten die AGB nicht" oder "was in den Schreiben steht, gilt hier nicht".
Ich meine: freenet verstößt hier gegen die eigenen AGB!
Ich habe daraufhin (regulär) gekündigt. Die Kündigung wurde (erstaunlicherweise) angenommen, aber erst für den Februar 2009.
Selbst in der Kündigungsbestätigung wurde dann auf die jederzeitige Wechselmöglichkeit hingewiesen. Ich habe das dann 3 Mal telefonisch probiert und erhielt jedesmal die Antwort, dies seien Standardtexte, das stünde zwar in meinem Schreiben, aber es gelte trotzdem nicht für meinen Fall.
Fazit 1: Als Kunde ist man bei freenet anscheinend an die freenet-AGBs gebunden. Freenet selbst braucht sich an die eigenen AGB aber nicht zu halten!
Das ist typisch für Freenet.
Es ist kaum möglich jemanden, der qualifiziert ist, ans Telefon zu bekommen.
(Oder die qualifizierten sind immer im Urlaub gewesen wenn ich angerufen hatte)
Aber andere Anbieter wie 1 und 1 oder Telekom sind auch nicht besser.
Manchmal hat man Glück, dass man gefragt wird warum man kündigt, aber die meisten Mitarbeiter sind zu bequem diese "komplizierte Frage" zu stellen. Es könnte ja jemand kritisch antworten und das wäre vielleicht mit arbeit verbunden.
Ich denke die Teamleiter dieser Arbeitsgruppen sollten sich mal in diesen Foren quer durchlesen und die eigenen Mitarbeiter danach instruieren.
Die Kündigung wurde (erstaunlicherweise) angenommen, aber erst für den Februar 2009
Gültig ist bei Deinem Vertrag mit Freenet die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit.
Sei froh, wenn Du die Trennung von diesem Laden geschafft hast. Achte darauf, dass Du alle Verträge bei Freenet per Einschreiben/Rückschein fristgerecht kündigst, nicht nur den Tarif.
Selbst wenn die Kündigung erfolgreich zu sein scheint, besteht noch kein Grund zum Aufatmen. Für den Fall, dass Freenet nach Vertragsablauf den Port nicht freigibt, empfiehlt sich die rechtzeitige Einbindung eines Anwalts, wobei hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung besteht.