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Probleme mit der Kündigung und vorschnelle Inkasso

45Antworten
  1. #1
    Avatar von EX-1und1-Kunde
    EX-1und1-Kunde ist offline
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    Standard Probleme mit der Kündigung und vorschnelle Inkasso

    Seit etwa 20 Mails versuche ich meinen 1und1 Vertrag zu kündigen. Jedes Mal bekomme ich eine Antwort, die mit der Frage nichts zu tun hat.

    1und1 behauptet einfach, dass die AGBs wirksam seien und weicht einer Klärung aus.

    Stattdessen wird ein Inkasso beauftragt, eine Forderung einzutreiben, die bereits laut 1und1 längst bezahlt ist. Nach einer mehrjährigen Vertragsdauer ist ein solches Verhalten ... .

    Wer hat ähnliche (negative) Erfahrungen mit 1und1 gemacht?

  2. #2
    Avatar von Trubi
    Trubi ist offline

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    Seit wann bist Du denn Kunde bzw. wie lange geht Dein 1&1
    Vertrag denn noch?

    Habe 1&1 gestern gekündigt per E-Mail da der bündige Übergang von AOL auf 1&1 wohl doch nicht geht und es zu einer Ausfallzeit von ca. 2 Wochen kommt. Deshalb widerrufe ich in meinem Fall, da mir dann 1&1 bis Ende September bis AOL bei mir ausläuft auch nichs.

    Hoffe nur das die sich auf meine E-Mail melden und nicht so eine Show wie bei Dir abziehen...
    Ansonsten schicke ich am Wochenende mal ein Fax hinterher,
    dann können die nichts mehr machen.
    Solltest Du sonst auch machen. Fax hin und fertig, dann hat sich
    das Thema erledigt!

    Hat mal jemand die Fax-Nr von 1&1?
    In deren Impressum wurde die Nr natürlich nicht angegben...

  3. #3
    Avatar von jubo14
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    jubo14 ist offline

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    Leute, wenn es wirklich wasserdicht sein soll, dann würde ich dringenst zum Einschreiben mit Rückschein raten!

    Bei allen anderen Formen der Kündigung kann der Anbieter immer behaupten, dass er nie etwas bekommen hat.
    Wie wollt ihr bei einer Mail oder einem Fax den Eingang beim Empfänger beweisen?

  4. #4
    Avatar von Trubi
    Trubi ist offline

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    @Ganz einfach, bei dem Fax bekommt man immer eine Sendebestätigung. Man sollte beim Fax aber handschriftlich unterschreiben um sicher zu gehen.

    Bei 1&1 wird in der Widerrufsbelehrung angegeben, dass man schriftlicher, per E-Mail oder per Fax kündigen kann.
    Natürlich wurde die E-Mail Adresse und Fax-Nr bewußt weg gelassen, ist
    ja auch die einfachste Art zu kündigen.
    Mache 1&1 da auch keinen Vorwurf, machen wohl alle so hinterhältig...

  5. #5
    Avatar von scolopender
    scolopender ist offline

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    Zitat Zitat von Trubi
    @Ganz einfach, bei dem Fax bekommt man immer eine Sendebestätigung.
    Richtig - das ist eine Sende-Bestätigung, keine Empfangs-Bestätigung.

    G., -#####o:

  6. #6
    Avatar von Leon
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    Zitat Zitat von Trubi
    Hat mal jemand die Fax-Nr von 1&1?
    In deren Impressum wurde die Nr natürlich nicht angegben...
    https://www.dsl-forum.de/ftopic3723.html

  7. #7
    Avatar von Fluse
    Fluse ist offline

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    War seit April 2002 Kunde,ohne upgrade etc. mit einer Kündigungsrate von 4 Wochen!
    Kündigte am 13.3.07 fristlos und ging absolut nicht mehr mit 1+1 online, DSL -
    Leitung war eh immer die Telekom.
    Die wollen trotzdem für den halben April und bis zum 31.5.07 Gebühren von mir,die sogenannte Schlussabrechnung!
    Ich weigere mich standhaft ,trotz ihrer Unverschämten Drohungen,/Inkasso etc.
    Ich habe alles bezahlt. Sehe nicht ein, das die mir 1 1/2 Monate zusätzlich auf die Rechnung stellenzu lassen!
    Hatte niemals ein sogenanntes Uprade usw. Daher zählt deren neue AGB für mich nicht
    Was meint ihr, wie ich mich nun verhalten soll?
    GrußFluse

  8. #8
    Avatar von TravellingMatt69
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    1. Es zählen IMMER die neuesten AGBs, diese werden auch dem Kunden per mail oder im Controlcenter übermittelt

    2. fristlose Kündigungen sind immer sehr heikel und werden ohne termin- und fristgerechte Ausführung (Terminsetzung zur Behebung der Fehlers sofern dieser bei 1&1 liegt) nicht akzeptiert.

    3. AGBs und Vertragsbestimmungen sind für alle da

  9. #9
    Avatar von Founded
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    Zitat Zitat von TravellingMatt69
    1. Es zählen IMMER die neuesten AGBs, diese werden auch dem Kunden per mail oder im Controlcenter übermittelt
    das ist fast richtig, es gab so ich mich erinnere zwischen 2003 und 2004 eine Änderung der AGB. Fluse sollte auf jeden Fall mal nachfragen wann sein Vertrag geschlossen wurde und dann auf diese alten AGB beharren, da er ja keine neuen Vereinbarungen akzeptiert hat, gelten die die bei Vertragsabschluss akzeptiert wurden.

  10. #10
    Avatar von TravellingMatt69
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    Zitat Zitat von Founded
    da er ja keine neuen Vereinbarungen akzeptiert hat, gelten die die bei Vertragsabschluss akzeptiert wurden.
    Nichtakzeptieren bedeutet einen expliziten Widerspruch einlegen. Sich nicht rühren oder tot stellen gilt als Annahme.

    Und mal generell gefragt: Warum warten die Leute eigentlich immer so lange mit dem Kündigen? Warum schieben sie es hinaus bis auf den vermeintlich letzten Drücker? Und ist es denn wirklich soooo schwer mal ein halbes Jehr vor Ablauf nochmal nach der Kündigungsfrist zu sehen? Was ist das eigentlich? Ignoranz? Faulheit? Dummheit?

  11. #11
    Avatar von jubo14
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    Und mal nebenbei, 1&1 hat hier noch sehr wohl ältere Kündigungsfristen berücksichtigt.

    Wenn der Vertrag aus 04/2002 war, hätte nach den aktuellsten AGB die Kündigung spätestens in 02/2007 erfolgen müssen.
    Eine Kündigung in 03/2007 hat hier zu einer Vertragsauflösung zwei Monate nach dem Monat der Kündigung geführt.

    Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund (fristlose Kündigung) ist ohne vorherige schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des Mangels allerdings unwirksam. Dass 1&1 aus diesem Wunsch der sofortigen Kündigung eine fristgerechte Kündigung gemacht hat, ist rein rechtlich gesehen ein sehr kulantes Vorgehen. Rechtlich gesehen, hätten sie das Schreiben wegwerfen können, ohne dabei auch nur irgendeine Rechtsnorm zu verletzen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von TravellingMatt69
    Zitat Zitat von Founded
    da er ja keine neuen Vereinbarungen akzeptiert hat, gelten die die bei Vertragsabschluss akzeptiert wurden.
    Nichtakzeptieren bedeutet einen expliziten Widerspruch einlegen. Sich nicht rühren oder tot stellen gilt als Widerspruch.
    hm, eigentlich habe ich nur bestätigt was Fluse gepostet hat, das er keinen Tarifwechsel vorgenommen hat, wo es nie ohne erneute Akzeptieren der AGB geht.

    Zitat Zitat von TravellingMatt69
    Und mal generell gefragt: Warum warten die Leute eigentlich immer so lange mit dem Kündigen? Warum schieben sie es hinaus bis auf den vermeintlich letzten Drücker? Und ist es denn wirklich soooo schwer mal ein halbes Jehr vor Ablauf nochmal nach der Kündigungsfrist zu sehen? Was ist das eigentlich? Ignoranz? Faulheit? Dummheit?
    Ich will fast meinen - Vergesslichkeit

  13. #13
    Avatar von jubo14
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    hm, eigentlich habe ich nur bestätigt was Fluse gepostet hat, das er keinen Tarifwechsel vorgenommen hat, wo es nie ohne erneute Akzeptieren der AGB geht.
    Das ist aber falsch!

    Sobald neue AGB veröffentlicht und den Kunden zugänglich gemacht werden, z.B. per Mail oder im Kundencenter, hat man die Möglichkeit dieser Änderung schriftlich zu widersprechen. In der Regel führt dieses zur Kündigung durch den Provider. Widerspricht man nicht, gelten die neuen AGB damit als angenommen.

    Wenn Du den Satz von TravellingMatt69 noch einmal genau liest, wirst Du feststellen, dass da an ganz entscheidender Stelle ein "nicht" fehlt.

  14. #14
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    Stimmt, leider, ich hab mich beim Schreiben verwurschtelt. Ich habs jetzt richtiggestellt

  15. #15
    Avatar von Fluse
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    Standard Kündigung

    Hallochen
    Hat alles einen relativen guten Ausgang angenommen.
    Die Beharrung auf meinen ABG von 2002 von einer 4 Wochen Kündigungsfrist,fruchteten!
    Trotzdem versuchen die aus 4 Wochen 6 Wochen zu zu machen?
    Egal, eine Entschuldigung die fehlerhafte Rechnung zu erklären, bekam ich ne tolle "Drohung" die Fehlbuchunggebühen (Rückbuchung meinerseits ) von 9,80;- € zu zahlen!
    Seit wann zahle ich für unberechtigte Forderungen Geld!
    Aus den AGB 2002 (10.-Dm)sehe ich auch eine große Bereicherung der sogenannten Inkassogebüheren der 1&1 Firma an!
    Solche Praktiken sollten echt die Runde machen.
    Zu erwähnen sei, alles schriftlich haben,nur mit EINSCHREIBEN kündigen!
    Email etc. ist fürn A:::::!
    Gruß
    Fluse
    Wollte damit nur sagen:Lasst Euch nicht einschüchtern und seht euch eure Verträge "genau" an! Mir hats es geholfen!
    Dankeschön nochmals für eure Anteilnahme und Tipps



  16. #16
    Avatar von Jan2208
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    Zitat Zitat von jubo14
    Sobald neue AGB veröffentlicht und den Kunden zugänglich gemacht werden, z.B. per Mail oder im Kundencenter, hat man die Möglichkeit dieser Änderung schriftlich zu widersprechen. In der Regel führt dieses zur Kündigung durch den Provider. Widerspricht man nicht, gelten die neuen AGB damit als angenommen.
    Dies geht so aber nur wenn der Kunde durch seine ursprüngliche AGB einverstanden war, diese Info per Mail oder im Kundencenter zu erhalten.

    Eine Email ist seitens einer Firma normal nicht ausreichend um Änderungen der Vertragsbedingungen bekannt zu geben da nicht sichergestellt sein kann, dass die Email auch angekommen ist. Ähnlich ist es mit dem Kundencenter, wenn der Kunde eben nicht innerhalb der Fristen dort eingeloggt war.

    Die einzige wirklich wasserdichte Methode der Übermittlung eines Schreibens ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher.

    Allerdings werden Fax und Einschreiben zu 99,99% akzeptiert weil es zu aufwändig ist da jedes Mal Scherereien zu machen. Fax übrigens nur zur Fristenwahrung, das Original muss dann auf dem Postweg kommen.

  17. #17
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    Die einzige wirklich wasserdichte Methode der Übermittlung eines Schreibens ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher.
    Und wieviele Änderungen der AGB hast Du schon auf diesem Wege bekommen?
    Allerdings werden Fax und Einschreiben zu 99,99% akzeptiert weil es zu aufwändig ist da jedes Mal Scherereien zu machen. Fax übrigens nur zur Fristenwahrung, das Original muss dann auf dem Postweg kommen.
    Und wieviele auf diesem Weg?

    Um es kurz zu machen, ich bin seit alten BTX-Zeiten der Deutschen Bundespost Online unterwegs.
    Folglich habe ich so die eine oder andere Änderung von AGBs mitgemacht. Keine habe ich auf einem der von Dir propagierten Wege bekommen!
    Das Kundencenter (und nicht nur bei 1&1) ist eine absolut anerkannte Methode, die Änderung der AGB dem Kunden zu übermitteln. Ich kenne keinen Fall, wo es einem Kunden gelungen wäre, trotz Nachricht im Kundencenter, die Unwirksamkeit einer Änderung der AGB zu erreichen.
    Dies geht so aber nur wenn der Kunde durch seine ursprüngliche AGB einverstanden war, diese Info per Mail oder im Kundencenter zu erhalten.
    Und genau das steht eigentlich in allen AGBs schon seit Jahren drin!

  18. #18
    Avatar von TravellingMatt69
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    Zitat Zitat von jubo14
    Und genau das steht eigentlich in allen AGBs schon seit Jahren drin!
    Mein lieber Jubo, dazu müsste man die ja auch mal gelesen haben

  19. #19
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    Zitat Zitat von TravellingMatt69
    Mein lieber Jubo, dazu müsste man die ja auch mal gelesen haben
    Es ist in der Tat hilfreich, das zu lesen, was man Unterschreibt, bzw. mit seiner Unterschrift anerkennt!

  20. #20
    Avatar von tuxhunter
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    tuxhunter ist offline

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    Der Punkt ist aber, das es bei sehr vielen Kunden aber eben nicht im Kundencenter hinterlegt war, das die AGB´s geändert worden sind. Auf diesem Weg bin auch ich aus meinem Vertrag gekommen, weil schlicht weg vergessen worden ist, das zu tun.
    Man hat mir dann, als ich mit rechtlichen Maßnahmen vorgegangen bin, den Vertrag "aus Kulanz" gekündigt....

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