Bin innerhalb einer Stadt umgezogen und habe 1&1 per Umzugsservice informiert. Nach ca. 1 Monat bekam ich einen Anruf von der technischen Abteilung, man müsse "bei der Telekom direkt prüfen lassen" ob DSL verfügbar ist oder nicht. Wenn dem nicht so sei "kommen Sie aus dem Vertrag raus". Nach 2 weiteren Wochen erhielt ich ein Schreiben, trotz der hohen "Vorprüfwahrscheinlichkeit" könne ich an meinem neuen Wohnort kein DSL erhalten und "wir bedauern..." und so weiter.
Ein erneuter Anruf bei 1&1, mir wurde gesagt ich müsse eine Sonderkündigung schicken und mich auf den entsprechenden Artikel der AGB berufen (Der Mitarbeiter sagte mir sogar explizit welcher Paragraph!). Gesagt getan, ich schickte alles per Einschreiben nach Montabaur, zwei Tage später erhielt ich eine E-Mail mit folgendem Text:
Ihr Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit bis zum 24.10.2008
Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist nicht möglich.
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Vertragsende. Sollte zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung bei uns eingegangen sein,
verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate.
Die Kündigung muss schriftlich mit Ihrer Unterschrift bei uns eingehen.
Der Wegfall des DSL Netzanschlusses ist kein Sonderkündigungsrecht.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.
Ein neuer Anruf bei 1&1, ein neuer Mitarbeiter der Hotline, die Auskunft diesmal: Keine Sonderkündigung möglich!
Was ist davon zu halten, hat es irgendeinen Wert rechtlich dagegen vorzugehen, wer hat ähnliche (oder andere Erfahrungen)?
Normalerweise sieht es so aus, dass eine Sonderkündigung nicht möglich ist.
Du hast einen 2-Jahres-Vertrag abgeschlossen, und es ist ja nicht die Schuld von 1&1, dass Du in ein Gebiet ohne DSL umgezogen bist.
(Wäre das Gleiche, wenn Du einen ePlus-Mobilfunkvertrag hast, und in Deinem neuen Wohngebiet ist kein ePlus-Empfang möglich).
Also: Sonderkündigung nein. Da aber kein DSL verfügbar ist, besteht in der Regel die Möglichkeit der Kulanzkündigung. Wenn Du mal nett nachfragst, wird Dir vermutlich für die Restdauer Deines Vertrages die DSL-Grundgebühr erlassen. Du musst nur für den Tarif aufkommen. Dieser kann dann auch per Modem benutzt werden.
Heisst im Klartext: Vermutlich musst Du ca. 10 Euro mtl. für den Vertrag bis zum Ende der MVL zahlen.
Hier muss ich meinem Vorredner ausdrücklich widersprechen!
Selbstverständlich besteht das Recht auf Kündigung aus einem wichtigen Grund nach § 314 BGB
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Und das trifft hier eindeutig zu, da 1&1 nicht in der Lage ist einen DSL-Anschluss zur Verfügung zu stellen.
Aber es ist auch der zweite Absatz des § 314 zu beachten:
(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
Demnach ist hier zunächst eine Frist zur Nachbesserung zu setzten. Das hat schriftlich zu erfolgen. Erst wenn diese Frist (wie hier zu erwarten) erfolglos verstrichen ist, kann die Kündigung vom Kunden ausgesprochen werden.
Und noch etwas zum Vergleich Mobilfunkvertrag zu DSL-Vertrag.
Einen Mobilfunkvertrag kann ich aber trotzdem nutzen, ich muss halt dorthin fahren, wo ich ein Netz habe. Der Provider erbringt also seine Leistung.
Wenn an einem Festnetz-Anschluss aber kein DSL zur Verfügung steht, kann ich dann auch von nirgendwo anders diese Leistung nutzen, sie wird folglich nicht erbracht.
Und nebenbei, noch steht das Grundgesetz über allen anderen Gesetzen in diesem unseren Lande. Und nach Artikel 11 GG kann jeder Bewohner dieses Landes wohnen wo er möchte. Und wenn er dabei eienn Wohnort wählt, an dem sen Provider die vertraglich zugesicherten Leistungen nicht erbringen kann, so hat der Provider eben nach den Bestimmungen des BGB einer Kündigung zuzustimmen.
habe da eine etwas andere Rechtsauffassung.
Sicherlich steht das BGB über den AGBs
Wer umzieht in ein Nicht-DSL-Gebiet liefert die Ursache für die Störung und kann sich deswegen nicht darauf berufen.
Habe vor einiger Zeit mal einen Artikel von einem Anwalt in der CT gelesen, der ungefähr folgendes aussagte:
Bei einem Umzug in ein nicht DSL-versorgtes Gebiet entsteht kein Anspruch auf eine ausserordentliche Kündigung, da der DSL-Provider nur die Pflicht hat DSL am Ort des Vertragsabschlusses bereitzustellen.
Der Umzug fällt in den Risikobereich des Kunden. Daneben kann der günstige Preis des Vertrages inclusive subventionierter Hardware nur aufgrund einer gewissen Mindestvertragsdauer realisiert werden. Deshalb ist ein Sonderkündigungsrecht zumindest sehr zweifelhaft.
Der Provider bietet die Leistung weiterhin an. Der Tarif kann auch an anderen Orten genutzt werden. Daß der Kunde in ein Nicht-DSL-Gebiet zieht, ist ihm selbst anzulasten. (Die meisten Leute machen heutzutage einen Umzug schon davon abhängig !!).
Ich denke also, daß eine Sonderkündigung nicht greifen wird. Jedoch erweist sich 1&1 (und auch die meisten anderen Provider) meist kulant und läßt eine Kulanzkündigung zu.
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Hierbei handelt es sich nur um meine persönliche Meinung.
Nicht um eine Rechtsberatung.
Jedoch erweist sich 1&1 (und auch die meisten anderen Provider) meist kulant und läßt eine Kulanzkündigung zu.
Und das hat auch einen ganz einfachen Grund!
Sollte sich der Provider nämlich weigern und ein Kunde würde auf Basis des § 314 BGB eine Klage durch die Instanzen durchfechten. hätten die Provider nämlich eine für sie nicht wirklich günstiges höchstrichterliches Urteil am Hals.
Und auch wenn ich die CT sehr schätze, so kann ich der von Dir zitierten anwaltlichen Meinung nicht ganz folgen.
Bestandteil des Vertrages sind die AGB und das deutsche Recht.
Die AGB müssen schriftlich vorliegen (online abrufbar sein) sonst sind sie unwirksam.
Es steht jedem Provider frei in seine AGB eine Klausel einzubringen, die darauf hinweist, dass das Risiko eines Umzuges (die mögliche Nichtversorgung) zu Lasten des Kunden geht. Solange das aber nicht dort steht, hat der Kunde lediglich die Pflicht für einen Telefonanschluss zu sogen, an dem der Provider den DSL-Zugang schalten (lassen) kann.
Ist der Provider dazu nicht in der Lage, so ist das sein unternehmerisches Risiko. Und hier die Hardware anzuführen, ist nun wirklich etwas phantasielos, selbst für einen Anwalt! Wieviele Kunden ziehen schon in ein nicht versorgtes Gebiet innerhalb der Mindestvertragslaufzeit um? Und sei Dir sicher, diese Kosten dafür sind in den Kalkulationen bereits enthalten.
Aber es steht natürlich jedem Juristen frei eine Rechtsauffassung anzuzweifeln, solange es noch kein BGH-Urteil dazu gibt.
hatte gestern ein gespräch mit der hotline (wg. tarifwechsel) und habe ganz direkt gefragt:
- wenn ich nun den t-com-anschluß kündige und zur konkurrenz gehe ...
- dann fallen die gebühren für die dsl-leitung weg und sie zahlen 5€(city-flat) bis zum ende der VLZ.
auch während der folgenden 3-5 minuten seitens hotline keine anspielung darauf, dass man auf der schaltung der dsl-leitung bestehen könnte o.ä. evtl. deshalb, weil ich mit nachdruck erklärt habe, dass der t-com-anschluß ausschließlich für dsl da ist und ansonsten nicht genutzt wird.