Ich habe festgestellt, dass 1&1 meine Mindestvertragslaufzeit bei einem Umzug verändert hat.
Ich bin seit November 2005 1&1-Kunde. Im März 2006 bin ich innerhalb der Stadt, bei gleichem Tarif umgezogen. Jetzt wollte ich den Vertrag zum November 2007 kündigen und stelle fest, dass die Mindestlaufzeit erst im März 2008 endet.
Für 1&1 wurde wohl ein neuer Vertrag geschlossen, aber ich habe noch die gleiche Vertragsnummer wie immer und habe ja such nur einen Umzug beauftragt.
Darf man das gleich als neuen Vertrag werten und die Zeiträume ändern, oder wo wird darauf hingewiesen?
Da der Umzug für Dich kein Grund ist, um aus dem laufenden Vertrag heraus zu kündigen, ist es natürlich auch kein Grund für den Anbieter, den Umzug als Neuabschluss mit neuer Laufzeit zu betrachten.
Wo hast Du das denn mit den neuen Laufzeit gefunden?
In so einem Online-Tool?
Ich würde schriftlich per Einschreiben kündigen und ggf. eine Kopie des Vertragsabschlusses beilegen.
Wurden Anschlussgebühren fällig? Wenn nein, so hat 1&1 diese übernommen und kann dann daraus sehr wohl eine vorzeitige Vertragsverlängerung herleiten.
Wenn Du jedoch die Anschlussgebühren für den Telefonanschluss selber zahlen musstest, womöglich auch bei 1&1 eine Gebühr fällig wurde, dann muss der Vertrag natürlich nach der "alten" Laufzeit zu beenden sein.
Die neuen Stand der Mindestvertragslaufzeit habe ich in dem Vertrags-Tool bei 1&1 gefunden. Wie gesagt aber alles unter der gleichen Vertragsnummer.
Für den Umzug habe ich die, zu derzeit noch fälligen 99€ an 1&1 bezahlt, eben weil es durch den Umzug keine Möglihkeit gab aus dem Vertrag zu kommen.
Dann darf sich die Mindestvertragslaufziet auch nicht verändern!
Ich würde mich auch nicht mehr lange mit der Hotline auseinandersetzen, sondern den Fall sofort per Briefpost erledigen. (sprich der verlängerten Vertragszeit widersprechen und auf Richtigstellung bestehen)
Die Vertragslaufzeit ändert sich durch Umzug nicht.
Siehe auch FAQs von 1&1.
Auszug: Verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit bei einem Umzug?
Nein! Die Mindestvertragslaufzeit ändert sich bei Ihrem Umzug nicht und bleibt unverändert.
Entweder hast Du in dem Zeitraum einen Tarifwechsel gemacht, (die Vertragsnummer bleibt auch dann gleich !!), dann ändert sich auch die MVL. Oder aber 1&1 hat halt einfach einen Fehler in der Datenbank.
Wie Jubo14 bereits sagte:
Schriftlich per Einschreiben zum November kündigen.
Die neuen Stand der Mindestvertragslaufzeit habe ich in dem Vertrags-Tool bei 1&1 gefunden. Wie gesagt aber alles unter der gleichen Vertragsnummer.
Zitat von jubo14
Ich würde mich auch nicht mehr lange mit der Hotline auseinandersetzen, sondern den Fall sofort per Briefpost erledigen. (sprich der verlängerten Vertragszeit widersprechen und auf Richtigstellung bestehen)
Hätte er nicht im Vertrags-Tool geguckt, wüsste er gar nichts von der ominösen neuen Mindestlaufzeit.
Vielleicht ist es besser, es beruft sich in seinem Schreiben nur auf seinen abgeschlossenen Vertrag und geht auf irgendwelch falschen Angaben im Vertrags-Tool gar nicht ein.
Hätte er nicht im Vertrags-Tool geguckt, wüsste er gar nichts von der ominösen neuen Mindestlaufzeit.
Vielleicht ist es besser, es beruft sich in seinem Schreiben nur auf seinen abgeschlossenen Vertrag und geht auf irgendwelch falschen Angaben im Vertrags-Tool gar nicht ein.
Die neuen Stand der Mindestvertragslaufzeit habe ich in dem Vertrags-Tool bei 1&1 gefunden. Wie gesagt aber alles unter der gleichen Vertragsnummer.
Für den Umzug habe ich die, zu derzeit noch fälligen 99€ an 1&1 bezahlt, eben weil es durch den Umzug keine Möglihkeit gab aus dem Vertrag zu kommen.
Wieso 99 €??? Umzug kostet doch nur 49€.
Aber egal. Vielleicht hattest Du ja "Sonderkonditionen". Wurde Dir eine Rechnung storniert? Dann kann es sein, dass die MVL um den entsprechenden Zeitraum verlängert wird.