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Zeitrechnung bei 1&1

7Antworten
  1. #1
    Avatar von Galdranorn
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    Standard Zeitrechnung bei 1&1

    Hallo, zusammen,

    ich bin neu hier und grüße erstmal alle!
    Bei meiner Internetrecherche bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass ich von Euch Hilfe bzw. Aufklärung bekommen kann:

    Mein 3DSL-Vertrag bei 1&1 begann am 20.02.2007 (wurde auch an diesem Tag freigeschaltet) und hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Ich habe diesen Vertrag nun zum 19.02.2009 gekündigt.
    1&1 gibt als Vertragsende jedoch immer wieder den 20.02.2009 an.
    Der 20.02.2009 wäre aber bereits der erste Tag des dritten Jahres. Dies habe ich 1&1 auch diverse Male mitgeteilt, aber sie sind nicht in der Lage, mir zu erklären, wie sie auf den 20.02.2009 kommen, der eine Laufzeit von zwei Jahren und einem Tag bedeuten würde.

    Es mag sich jetzt vielleicht manch einer wundern, dass ich mich so um einen Tag schere, aber 20.02.2009 ist de facto falsch, und ich möchte es einfach mal verstehen, zumal mir die Art von 1&1, auf Kundenanfragen zu antworten, einfach gegen den Strich geht:
    Auf meinen ersten Hinweis, dass nicht der 20.02.2009, sondern der 19.02.2007 der letzte Tag meines Vertrages sei, kam als Antwort: "[...]Der Ihr 1&1 3DSL Vertrag endet am 20.02.2009 und eine Portfreigabe erfolgt zeitnah.
    Wenn der Vertragsbeginn am 20.02.2007 war, ist rechnerisch das Ende am 20.02.2009.[...]
    "

    Auf mein nochmaliges Intervenieren und meine Bitte, mir genau zu erklären, wie 1&1 auf den 20.02.2007 kommt, erhielt ich dann: "[...]Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes war der Vertragsbeginn am 20.02.2007, sowie die Freischaltung des Anschlusses. Demnach ist das Kündigungswirkdatum der 20.02.2009 und nicht der 19.02.2009. Bitte beachten Sie, dass der Abrechnungszeitraum nicht nach der ersten Einwahl erfolgt, sondern nach der Freischaltung des Anschlusses.[...]"

    Inzwischen telefoniere ich dort mit einer Dame, die erst sagt, es würde taggenau abgerechnet, also so viele Tage, wie der jeweilige Monat Tage hat. Meine Antwort: "Demnach wäre der letzte Tag sogar der 18.02.1009."
    Daraufhin sie: "Es wird mit buchhalterischen Monaten gerechnet."
    Ich: "Was denn nun? Erst sagen Sie, es wird mit den echten Tagen gerechnet, nun mit den buchhalterischen!" Eine erklärende Antwort habe ich darauf nicht bekommen. Ihre Zeitrechnung sei korrekt, und so würde in jedem Unternehmen gerechnet.

    Hilfeeee!

    Ich freue mich darauf, zu hören, welcher Zeitrechnung Ihr angehört

    Galdranorn

  2. #2
    Avatar von routa
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    *muuaaah* and Thanks For All the Fish!

    Kommentar eines gerade neben mir sitzenden Mitlesers: "Ameisenf***en!"

    Vor Lachen kann ich das gerade auch nicht kürzer, prägnanter und treffender formulieren...

  3. #3
    Avatar von Galdranorn
    Galdranorn ist offline
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    @routa:
    Es ging mir nicht darum, eine Bewertung meiner Frage, sondern eine Auf- bzw. Erklärung zu bekommen.
    Schade, dass das bei Dir nicht angekommen ist...

  4. #4
    Avatar von jubo14
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    Du hast in Deiner spitzfindigen Zeitrechnung die Uhrzeit außer Acht gelassen!

    Aber mal im Ernst, wenn der Vertrag am 20.02.2007 begonnen hat, dann endet er entweder am 19.02.2009 um 24:00 Uhr, oder eben am 20.02.2009 um 0:00 Uhr.
    Nun weis ich nicht welches EDV-System bei United-Internet im Einsatz ist (obwohl ich eine begründete Vermutung habe), aber in der Regel arbeiten die kaufmännischen System mit dem Datumswechsel nach 23:59,59 Uhr.
    Folglich ist die Kündigung zum 20.02.2009 exakt das was ich Dir auch sagen würde!
    Denn es wäre gelogen, wenn man Dir versprechen würde, dass der Port um 0:00,01 Uhr frei wäre. Das geschieht nach Beendigung des Vertrages, ab Arbeitsbeginn des 20.02.2009.

  5. #5
    Avatar von routa
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    Zitat Zitat von Galdranorn
    @routa:
    Es ging mir nicht darum, eine Bewertung meiner Frage, sondern eine Auf- bzw. Erklärung zu bekommen.
    Schade, dass das bei Dir nicht angekommen ist...
    Keine Bange, das ist schon bei mir angekommen!
    Abgesehen davon, dass meine Erklärung der von Jubo14 zum verwechseln ähnlich sieht, würde mich mal interessieren, ob Dir der geschilderte Sachverhalt tatsächlich Kopfzerbrechen bereitet?! Und warum?

  6. #6
    Avatar von Galdranorn
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    @routa:
    Ich möchte Dinge grundsätzlich halt einfach verstehen, nachvollziehen können. Mit den Antworten von 1&1 konnte ich das nicht.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Galdranorn
    @routa:
    Ich möchte Dinge grundsätzlich halt einfach verstehen, nachvollziehen können. Mit den Antworten von 1&1 konnte ich das nicht.
    Jepp, verstehe ich gut! Ich hoffe, Du nimmst mir meine Heiterkeit nicht übel!

    Den hier kennst Du?:

    Among the maxims on Lord Naoshige's wall there was this one:

    ''Matters of' great concern should be treated lightly.''

    Master lttei commented:

    "Matters of small concern should be treated seriously."

  8. #8
    Avatar von Galdranorn
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    Zitat Zitat von routa
    Den hier kennst Du?:

    Among the maxims on Lord Naoshige's wall there was this one:

    ''Matters of' great concern should be treated lightly.''

    Master lttei commented:

    "Matters of small concern should be treated seriously."
    Nein, den kannte ich nicht.
    Ist aber - egal, ob ernst oder ironisch gemeint - passend

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