Einzugsermächtigung entziehen?

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  1. #1
    Avatar von Archilles
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    Standard Einzugsermächtigung entziehen?

    Hallo,

    ich habe in den Vertrag C&S Comfort gewechselt, der nächste Woche nun freigeschaltet werden soll.
    Damit verbunden ist die Einzugsgsermächtigung vom Konto.

    Nun sehe ich heute, dass die Telekom bereits eine Rechnung des noch alten Vertrages bereits abgebucht hat. Darüber bin ich extrem verärgert. Bislang hatte sie keine Einzugsermächtigung.

    Frage: Kann ich diese Einzugsermächtigung entziehen, auch dann, wenn der C&S Tarif ja nur mit dieser Einzugsermächtigung getätigt werden kann, was ich als Bevormundung empfinde.

    Am liebsten würde ich, so wie bisher auch, alles manuelle überweisen.

  2. #2
    Avatar von GEH
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    Standard Re: Einzugsermächtigung entziehen?

    Es gibt eine kostenlose Hotline!
    Nummer steht auch auf der Rechnung.
    Dort lässt sich so etwas klären.

    Einzugsermächtigung ist Vertragsbestandteil des Call & Surf.
    Auch bei allen aderen Telekommunikationsanbietern geht das grundsätzlich nur über Abbuchung.
    Wenn Du für Dich nicht akzeptabel ist, dann bekommst Du definitv kein einziges günstiges Telefon/DSL-Paketangebot - bei niemand.

  3. #3
    Avatar von TravellingMatt69
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    Standard Re: Einzugsermächtigung entziehen?

    Zitat Zitat von GEH
    Es gibt eine kostenlose Hotline!
    Nummer steht auch auf der Rechnung.
    Dort lässt sich so etwas klären.

    Einzugsermächtigung ist Vertragsbestandteil des Call & Surf.
    Auch bei allen aderen Telekommunikationsanbietern geht das grundsätzlich nur über Abbuchung.
    Wenn Du für Dich nicht akzeptabel ist, dann bekommst Du definitv kein einziges günstiges Telefon/DSL-Paketangebot - bei niemand.
    Lies dir das genze nochmal durch. Ihm geht es darum, daß die Telekom noch VOR der Umstellung eine Rechnung des noch ALTEN, BESTEHENDEN Tarifs abgebucht haben, wozu sie jedoch eigentlich gar kein Recht hatten, da sich die Einzugsgenehmigung auf den NEUEN Tarif beschränkt.

  4. #4
    Avatar von routa
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    Standard Re: Einzugsermächtigung entziehen?

    Zitat Zitat von TravellingMatt69
    Lies dir das genze nochmal durch. Ihm geht es darum, daß die Telekom noch VOR der Umstellung eine Rechnung des noch ALTEN, BESTEHENDEN Tarifs abgebucht haben, wozu sie jedoch eigentlich gar kein Recht hatten, da sich die Einzugsgenehmigung auf den NEUEN Tarif beschränkt.
    Ja, stimmt schon.
    Dennoch sollte man sich erstmal mit der Rechnungsstelle absprechen (oder sich schriftlich an diese wenden).
    Einfach die Einzugsermächtigung zu entziehen, ist zwar typisch deutsch, aber der folgende Ärger ist sicher noch typisch deutscherer!

  5. #5
    Avatar von jubo14
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    Hallo Leute!

    Immer ruhig Blut! Die Rechnungen der Telekom werden im Voraus gestellt.
    Das bedeutet, dass die Grundgebühren für das Call&Surf Paket für den Zeitraum 15.08. - 15.09. bereits am 15.08. abgebucht werden.
    (Der Rechnungszeitraum steht übrigens auf der Rechnung mit drauf!)
    Am 15.09. werden dann die Grundgebühren für den nächsten Monat und die nicht von der Flat abgedeckten Gespräche des Vormonats abgerechnet.

  6. #6
    Avatar von GEH
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    Standard Re: Einzugsermächtigung entziehen?

    Zitat Zitat von TravellingMatt69
    Zitat Zitat von GEH
    Es gibt eine kostenlose Hotline!
    Nummer steht auch auf der Rechnung.
    Dort lässt sich so etwas klären.

    Einzugsermächtigung ist Vertragsbestandteil des Call & Surf.
    Auch bei allen aderen Telekommunikationsanbietern geht das grundsätzlich nur über Abbuchung.
    Wenn Du für Dich nicht akzeptabel ist, dann bekommst Du definitv kein einziges günstiges Telefon/DSL-Paketangebot - bei niemand.
    Lies dir das genze nochmal durch. Ihm geht es darum, daß die Telekom noch VOR der Umstellung eine Rechnung des noch ALTEN, BESTEHENDEN Tarifs abgebucht haben, wozu sie jedoch eigentlich gar kein Recht hatten, da sich die Einzugsgenehmigung auf den NEUEN Tarif beschränkt.
    @TravellingMatt69
    Das ist mir vollkommen klar, dass die Telekom alte Rechnungen vor erteilter Einzugsermächtigung noch nicht abbuchen dürfen.
    Es könnte aber ein Versehen sein und das lässt sich eventuell leichter mit der Hotline abklären, als gleich die Rechnung zurückbuchen zu lassen.

    Und mein zweiter Abschnitt bezog sich nur darauf, dass er im neuen Vertrag kein Chance auf Rechnung hat - das wollte er ja auch wissen.

    Bevor Du so scharf antwortest, könntest Du vorher bitte kurz überlegen, ob Du meine Antwort auch richtig interpretierst.

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