Ich habe folgendes Problem:
Ich wurde Mitte Juni telefonisch als Kunde für 1&1 geworben (wahrscheinlich von einem Profiseller). Ich bestellte hier einen 2DSL- Vertrag. Am 30.06.07 erhielt ich dann von 1&1 die Auftragsbestätigung aber für 4 DSL. Dies hatte ich erst gar nicht registriert. Nachdem ich am 2.07.07 die Fritzbox und auch noch eine Sim-Karte erhielt, merkte ich allerdings nun das hier was schief läuft. Ich versuchte dann am 4.07. und am 7.07. telefonisch 1&1 zu erreichen- insgesamt ca. 5 Euro für Musik am Telefon ausgegeben. Dann schickte ich am 9.07.07 an 1&1 ein Fax, in dem ich darauf hinwies das ich 2DSL bestellt habe. Schalttermin war der 10.07.07. Also habe ich doch innerhalb der Widerrufsfrist und noch vor Schalttermin versucht Klarheit zu schaffen.
1&1 schrieb per eMail am 13.07. -Sie haben um Stornierung ihres Auftrages gebeten. Bei der Beauftragung haben Sie sich für eine schnellstmögliche Schaltung ...entschieden ...Ein Widerruf ist deshalb nicht möglich.
Ich hatte aber obiges nicht in Auftrag gegeben. Muss 1&1 mir das nicht nachweisen?
Nun folgte ausgiebiger eMailverkehr.
Unter anderem verlangte 1&1 dann eine Eidesstattliche Erklärung von mir, dass ich 2DSL bestellt hatte, diese schickte ich auch.
Trotzdem weiterhin keinen Erfolg. Zuletzt berufen sie sich darauf, das zwischen Ihnen und einem Profiseller kein arbeitsrechtliches Verhältnis besteht-ich solle mich an den Profiseller wenden.
Ich habe nun unter anderem mit Anwalt, Rückbuchungen und auserordentlicher schriftlicher Kündigung gedroht. Letzte Antwort von 1&1
-Wir können einer Sonderkündigung nicht stattgeben, da sie Ihren Vertrag von Anfang an voll nutzen. ... -Ich hatte 1&1 auch die Rücksendung der ungenutzten Sim-Karte angeboten und die Movieflat habe ich auch nicht benutzt.
Entschuldigt den langen Text, ich bitte um Eure Hilfe. [/u][/b]
Die einzige Möglichkeit die ich sehe, ist das du dich direkt an den Profiseller wendest! Auch Regressansprüche müssen an den Profiseller direkt gerichtet werden. Solltest du keinen Namen oder sonstiges von diesem haben musst du dich an 1&1 wenden. 1&1 wird diesen auch rausgeben. Der Profiseller hat gegen seine eigenen AGB`s verstossen!
Siehe Profiseller AGB`s "Sehr Interessant übrigens auf was die eigentlich achten müssen. Wenn Sie es auch machen würden, wäre das leben leichter"
5. Pflichten des ProfiSellers
Der ProfiSeller hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm an Dritte übermittelten Informationen wahrheitsgemäß sind und dem betreffenden Angebot des Produktanbieters entsprechen. Der ProfiSeller hat dem Kunden die Vertragsunterlagen vollständig auszuhändigen. Der ProfiSeller ist außerdem verpflichtet, den Kunden auf die für den jeweiligen Vertrag geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen und ihm den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.
Der Profiseller wird sich dann warscheinlich mit 1&1 in Verbindung setzen und dieser hat bei 1&1 auch andere Möglichkeiten das ganze gütlich zu klären.
Dann schickte ich am 9.07.07 an 1&1 ein Fax, in dem ich darauf hinwies das ich 2DSL bestellt habe. Schalttermin war der 10.07.07. Also habe ich doch innerhalb der Widerrufsfrist und noch vor Schalttermin versucht Klarheit zu schaffen.
Das ist leider nicht so! Sobald der Schaltungstermin feststeht hast du kein Wiederrufsrecht mehr.
Siehe:
AGB 1&1
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses beauftragen etc.).
oder
§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Ich würde an deiner Stelle nochmal einen Brief an 1&1 schreiben und den ganzen Sachverhalt nochmal darlegen. Letztendlich ist das ganze echt dumm gelaufen und ohne dich zu kritisieren aber Verträge kann man nicht am Telefon abschliessen!
@colortac
im großen und ganzen kann ich deinen Ausführungen schon zustimmen.
Aber bei der Widerrufsfrist verwiesen eben 1&1 auch auf den von mir angeblich gestellten Antrag auf schnellstmögliche Schaltung. Ich wüßte aber beim besten Willen nicht, dass ich dies je beantragt hätte!
Und mü8te 1&1 dies mir nicht bei einer gerichtl. Auseinandersetzung nachweisen, genauso wie die Bestellung, die ich aufgegeben habe. Letztendlich ist 1&1 mein Vertragspartner an den ich mich wenden muß-
nicht der Profiseller, 1&1 ist sowohl mein, als auch dem Profisellers Vertragspartner. Ergo ist doch hier 1&1 in der Pflicht die richtigen Regelungen zu treffen.
Wenn du oder der Profiseller bei 1&1 einen Vertrag bestellt hast du die Möglichkeit einen Wunschtermin anzugeben. Gibst du keinen Termin an, wird das als schnellstmöglich Schaltung durchgeführt. Das ganze kann 1&1 denke ich auch vor Gericht nachweisen.
Dein Problem ist aber das der Vertrag durch einen Profiseller bestellt wurde und das du das ganze bereits genutzt hast. Wenn du einen "Nichtbestellten" Vertrag nutzt ist das ein Grosses Problem.
Das wird überhaupt das Problem sein, da 1&1 sagen wird. "Wenn Sie diesen Vertrag nicht wollten, warum nutzen Sie ihn dann?"
Hast du die SIM Karte auch bestellt und genutzt?
Das das ganze für dich echt unglücklich gelaufen ist kann ich auf jedenfall nachvollziehen aber du musst da am Ball bleiben.
Also meine Empfehlung:
Nochmal Sachverhalt schrifltich an 1&1:
Vertrag wurde von einem Profiseller abgeschlossen zu nicht vereinbarten Konditionen etc pp. Können wir da nicht eine Kulanzlösung finden...?
Sollte das nicht der Fall sein bleib wohl nur der Saure Apfel oder eben das Gericht.
Hi Colortac,
Deinen ersten Satz verstehe ich nicht. Das würde ja heißen, dass jeder Vertrag der nicht terminiert worden ist, auf schnelle Schaltung läuft. Davon habe ich bisher noch nichts gehört.Wäre meiner Ansicht nach auch wieder mal so eine Vertragsklausel, die dann hier eben von 1&1 ausgenutzt werden kann.
Die SIM-Karte und die Movieflat (welche den Unterschied zwischen 2 und 4 DSL ausmachen, sowie die DSL Geschwindigkeit -bei mir ca.2800)
habe ich bis jetzt nicht genutzt. Ich habe 1&1 mehrmals angeboten die SIM-Karte zurück zu schicken. Ergo einen Teil der Leistung nutze ich gar nicht.
Hi Colortac,
Deinen ersten Satz verstehe ich nicht. Das würde ja heißen, dass jeder Vertrag der nicht terminiert worden ist, auf schnelle Schaltung läuft. Davon habe ich bisher noch nichts gehört.Wäre meiner Ansicht nach auch wieder mal so eine Vertragsklausel, die dann hier eben von 1&1 ausgenutzt werden kann.
Die SIM-Karte und die Movieflat (welche den Unterschied zwischen 2 und 4 DSL ausmachen, sowie die DSL Geschwindigkeit -bei mir ca.2800)
habe ich bis jetzt nicht genutzt. Ich habe 1&1 mehrmals angeboten die SIM-Karte zurück zu schicken. Ergo einen Teil der Leistung nutze ich gar nicht.
Da der ganze Vertrag en Paket ist und du DSL auch weiterhin benutzt, hast du den Vertrag in Anspruch genommen, ob nun teilweise oder komplett ist dabei unerheblich. Ich würde dir ja gerne was anderes sagen, aber so ist nun mal die Rechtslage, und Schuld ist im Grunde genommen ein dreister Profiseller
Endergebnis: Ich bin dann doch den Weg über einen Anwalt gegangen und hatte letztendlich Erfolg! Es bleibt aber ein bitterer Beigeschmack, denn ich wollte einfach nur einen einfachen günstigen DSL Vertrag ohne irgendwelchen Vertragsstress und ich war so enttäuscht, dass eine Firma wie 1&1 es nötig hat- so mit seinen Kunden umzuspringen.
Ich arbeite auch im Dienstleistungssektor und könnte mir solch kundenunfreundliches Verhalten nicht vorstellen!
Der Anwalt sprach auch davon, dass ich Einer unter Vielen bin, die Probleme mit 1&1 haben.
Die Fritz Box habe ich wieder zurückgeschickt.
Die Sim Karte ist immernoch ungenutzt bei mir, allerdings ist dies nun noch die einzige offene Rechnung, die ich mit 1&1 habe. Denn trotz mehrmaligen Aufforderungen mir das Geld für die SIM Karte zurück zu erstatten, kommt keine Reaktion mehr von 1&1.
Meine Empfehlung: Rechtschutzversicherung -wichtig!!! Gruß mimu
Eine Rechtsschutzversicherung kostet aber auch eine Stange Geld.
Einen aufgedrückten Vertrag bezahlen oder der Jahresbeitrag für eine Rechtsschutzversicherung - unterm Strich kommt wahrscheinlich dasselbe raus.
im allgemeinen finde ich 1u.1 gut.
Sobald aber man vom Weg abkommt, stellt sich 1u1 meistens quer und man kann nur noch mit Druckmittel weiterkommen.
Selbst schon mitgemacht. Brauchte auch mal einen Anwalt gegen 1u.1 für ne Sache, die anders/friedlicher hätte gelöst werden können. Mit dem Anwalt ging es auf einmal.
Kann ja nicht angehn, daß man zu fast jeder Sache einen Anwalt braucht.
Wenn 1u.1 nicht bald endlich bewegungsfreudiger werden, dann bekommen sie selbst in absehbarer Zeit (also zu meiner Lebenszeit
) größere Probleme wie z.B. Kundenschwund, welches Telekom (lt.Radionachricht von gestern) gerade mitmacht.