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AGB-Pflichten und Kündigung

4Antworten
  1. #1
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    Standard AGB-Pflichten und Kündigung

    Hallo zusammen,

    ich habe auch nach längerem Suchen keine Antwort auf mein Problem gefunden, daher hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann:

    Ich ziehe im kommenden Monat um und wollte den Umzug nutzen, von meinen derzeitigen Verträgen (DSL bei 1&1, Telefon bei der Telekom) auf ein 1&1-Komplettpaket zu wechseln. Da das für mich als Stammkunde im September noch nicht möglich war und ich kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist stehe, habe ich sicherheitshalber mal gekündigt.

    Wohin ich wechseln werde, weiß ich noch nicht, jedenfalls wird mein Telekom-Anschluss maximal bis Ende September existieren, mein Vertrag mit 1&1 läuft aber noch bis Mitte Dezember. Ich habe auch nicht vor, für die paar Monate noch viel Geld in die Hand zu nehmen für den Umzug meiner Anschlüsse bei Telekom und 1&1.
    Jetzt habe ich in den AGB folgenden Passus (B.5.3.) gefunden:

    "Dem Kunden obliegt es, den ggf. für die Nutzung des 1&1 DSL-Anschlusses erforderlichen Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten."

    Daran werde ich mich ja nun definitiv bis maximal Ende September halten können, könnte das also rund 2,5 Monate nicht machen. Ich bin natürlich bereit, weiterhin meine Gebühren für den Anschluss vertragsgemäß zu bezahlen, will aber wissen, ob da noch weitere Kosten auf mich zukommen könnten bzw. welche Schritte ich einleiten müsste, um das Risiko von vornherein nicht einzugehen.

    Bin für jeden Hinweis oder Ratschlag dankbar.

  2. #2
    Avatar von jubo14
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    Wenn Du bei 1&1 gekündigt hast, von denen eine schriftliche Kündigungsbestätigung in Händen hast und weiterhin die Gebühren bezahlst, passiert da nichts weiter!

    1&1 ist jederzeit bereit das Geld zu nehmen, auch wenn sie dafür keine Leistung erbringen (können in Deinem Fall).

  3. #3
    Avatar von Prinz96
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    Du musst nicht unbedingt einen neuen Telefonanschluss legen lassen. Allerdings musst Du den Vertrag erfüllen (also bezahlen). Zusätzliche Kosten entstehen nicht.

    Frage: Hast Du Deinen Vertrag über https://vertrag.1und1.de gekündigt?
    Wenn ja, bekommst Du dort eine Telefonnummer für die Freischaltung der Kündigung. Dort kann man Dir evtl. da Dein Vertrag ja kurz vor Ende der MVL steht (wie Du schreibst), evtl. einen Wechsel in das Komplett-Paket ermöglichen. Voraussetzung dafür ist, dass eine funktionsfähige TAE-Dose in der neuen Wohnung existiert. Diese muss mit einer T-Com-Leitung belegt sein. Diese Leitung muss aber nicht aktiv (d.h. nicht angemeldet sein).

    Selbstverständlich kannst Du auch einen anderen Anbieter nehmen. Beachte aber, dass bei vielen ein T-Home-Telefonanschluss Voraussetzung ist.

  4. #4
    Avatar von jarjar
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    Zitat Zitat von jubo14
    Wenn Du bei 1&1 gekündigt hast, von denen eine schriftliche Kündigungsbestätigung in Händen hast und weiterhin die Gebühren bezahlst, passiert da nichts weiter!

    1&1 ist jederzeit bereit das Geld zu nehmen, auch wenn sie dafür keine Leistung erbringen (können in Deinem Fall).
    Das dachte ich mir schon, wurde jetzt aber trotzdem nervös, als ich die AGB gelesen habe. Die Kündigungsbestätigung habe ich nur als Mail. Sollte ich die auch noch in Papierform anfordern?
    Danke jedenfalls für die prompten Antworten.

    @Prinz: Den Wechsel in das Komplettpaket wollte ich ja eigentlich machen, aber da gab es kein Entgegenkommen von 1&1, die haben nur stur darauf verwiesen, dass ich erst einmal umziehen soll (natürlich mit Umzugsgebühr) und man dann weitersehen könnte. Für Bestandskunden sei ein Wechsel jetzt jedenfalls noch nicht möglich. Konsequenz für mich: Ich gebe mein Geld jemand anderem.

  5. #5
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    Da Du an einem völlig neuen Anschluss auch einen neuen DSL-Anschluss erstellen lassen musst, ist das nicht ganz so schlimm.

    Nur wenn Du am gleichen Anschluss von einem anderen Anbieter DSL haben wolltest, würde der von Dir eine schriftliche Kündigungsbestätigung haben wollen. Dem würde die Mail sicher nicht reichen.

    Ich habe bisher übrigens immer auf einer schriftlichen Bestätigung bestanden.

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