0800 8552 2554
1&1 Tarife, Angebote & Sonderaktionen
Wir sind für Sie da - 7 Tage die Woche
Ihr 1&1 Hotline Team

scheiß 1und1!!!!!

31Antworten
  1. #1
    Avatar von sarah20
    sarah20 ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    11.09.2007
    Beiträge
    6
    Danke
    0

    Standard scheiß 1und1!!!!!

    hallo!
    brauche dringend hilfe, habe mich vor 3-4 monaten bei 1und1 als kunde angemeldet, es kam wochenlang nix dann rief ich dort an und es wurde mir gesagt das das komplettpaket bei mir nicht verfügbar sei.
    dann habe ich mich bei arcor angemeldet, dort lief dann alles glatt.habe ich auch im moment!
    jetzt bekam ich vor ca 2 wochen einen brief, mein schaltungstermin sei am 27.9 und ich solle da bitte zu hause sein denn ein techniker würde vorbei kommen. ich kündigte natürlich sofort und habe die annahme von der hardware verweigert... heute bekomme ich einen brief, das würde nich klappen mit der kündigung, ich solle verständnis haben... man könne nicht kündigen wenn man schnellstmöglichen freischaltungstermin gewählt hat.ich habe nie einen brief bekommen, außer den freischaltungstermin jetzt am 27. ! nun meine frage, komme ich da irgenwie wieder raus? ich habe keine 30 euro im monat über... bekomme nur bafög... ich könnte heulen!!!
    lg sarah

  2. #2
    Avatar von sarah20
    sarah20 ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    11.09.2007
    Beiträge
    6
    Danke
    0

    Standard

    aso und sie haben am telefon gesagt, da es nicht verfügbar sei, haben sie den vertrag storniert... darauf habe ich mich natürlich verlassen

  3. #3
    Avatar von Wild60de
    Wild60de ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    24.02.2007
    Beiträge
    218
    Danke
    0

    Standard

    Zitat Zitat von sarah20
    aso und sie haben am telefon gesagt, da es nicht verfügbar sei, haben sie den vertrag storniert... darauf habe ich mich natürlich verlassen
    Hallo,
    ich nehme an, Du hast nichts schriftliches über die Stornierung in der Hand, oder?

  4. #4
    Avatar von sarah20
    sarah20 ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    11.09.2007
    Beiträge
    6
    Danke
    0

    Standard

    so ist es!!!

    aber ich habe kaum was schriftliches... meistens habe ich die sachen per e-mail bekommen... obwohl ich bis dahin gar kein inet hatte...

  5. #5
    Avatar von wagnerd
    wagnerd ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    22.11.2004
    Beiträge
    889
    Danke
    98

    Standard u.U. kann die Hotline helfen...

    Ich kenne eine ähnliche Geschichte. Da hat es geholfen, bei der Hotline den Sachverhalt einfach und ehrlich darzustellen. Die haben dann die Stornierung des Vertrages veranlaßt.

    Wenn es hart auf hart kommt, würde ich mit einem Anwalt reden. Als Bafög-Bezieher müßtest du glaub ich auch Prozeßkostenhilfe erhalten.

  6. #6
    Avatar von Neo99
    Neo99 ist offline

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    17.09.2006
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard

    Hi sarah20 ich habe genau das selbe Problem ! Wie gehst du jetzt vor ? Ich bin echt am verzweifeln !
    Scheiß 1 und 1

  7. #7
    Avatar von Wild60de
    Wild60de ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    24.02.2007
    Beiträge
    218
    Danke
    0

    Standard

    Hallo,
    ihr solltet unbedingt Kontakt mit 1und1 aufnehmen und den Sachverhalt freundlich schildern. Vielleicht könnt ihr auf Kulanz aus euren Verträgen rauskommen. Die Chancen sehe ich aber als gering an.

  8. #8
    Avatar von sarah20
    sarah20 ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    11.09.2007
    Beiträge
    6
    Danke
    0

    Standard

    hallo!

    also mein freund rief dort heute morgen nochmal an und wollte einen vorgesetzten der tussie am tele haben weil sie immer nur sagte, da kann ich ihnen keine auskunft drüber geben... naja und sie sagte, sie kann keine tele nr rausgeben, das heißt also man kann nur mit denn unqualifiezierten 400-euro jobbern ausm call-center sprechen? und das nennt sich dann service???
    naja, die gucken sich die stornierung nochmal an und dann bekommen wir ne rückmeldung... ich glaube da wird sich nix mehr tun...
    lg

  9. #9
    Avatar von jubo14
    *********
    jubo14 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.11.2006
    Beiträge
    2.968
    Danke
    6

    Standard

    Hallo!

    Sei mir bitte nicht böse, aber eigentlich solltest Du schon gemerkt haben, dass Du so im Leben nicht zum gewünschten Ergebnis kommst.

    Ich kann Dir nur den dringenden Tipp geben, zum Papier zu greifen und den ganzen Fall mal endlich in schriftlicher Form weiter zu verhandeln.
    Bei all Deinen telefonischen Bemühungen stehst Du am Ende immer mit leeren Händen da. Wenn es dann mal soweit kommt, dass etwas bewiesen werden muss, hast Du nichts in Händen. Dann würde 1&1 der Mitschnitt Deiner telefonischen Beauftragung aus dem allerersten Gespräch genügen, um ein Vertragsverhältnis nachzuweisen.
    Und wenn Du nachweisen willst, dass Du das storniert hast, kannst Du nichts vorweisen. Oder hast Du Telefonmitschnitte dieser Gespräche? Wenn nämlich nicht, wird 1&1 immer behaupten können, dass Du dich nur nach dem Schalttermin erkundigen wolltest, von einer Kündigung sei nie die Rede gewesen.
    Also vergiss das Telefon und wähle den Postweg.

    Und ganz nebenbei, wenn Du nun bei Arcor einen DSL-Anschluss hast, werden die wohl kaum den Port für 1&1 wieder freigeben. Dort hast Du auch Vertragslaufzeiten.
    Was Dir aber blühen kann, sind Zahlngsforderungen seitens 1&1, da Du mit denen einen Vertrag geschlossen hast, den 1&1 jetzt nicht erfüllen kann, weil Du zwischenzeitig einen zweiten Vertrag geschlossen hast. hieraus kann sich eine Schadensersatzforderung seiten 1&1 ergeben.

  10. #10
    Avatar von carafaja
    carafaja ist offline

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    27.08.2007
    Beiträge
    20
    Danke
    0

    Standard

    Zitat Zitat von jubo14
    Was Dir aber blühen kann, sind Zahlngsforderungen seitens 1&1, da Du mit denen einen Vertrag geschlossen hast, den 1&1 jetzt nicht erfüllen kann, weil Du zwischenzeitig einen zweiten Vertrag geschlossen hast. hieraus kann sich eine Schadensersatzforderung seiten 1&1 ergeben.
    Naja, ich denke, ganz so einfach wird es wohl nicht sein. Es müsste erstmal geklärt werden, wann und ob der Vertrag geschlossen wurde. Immerhin gilt die Beauftragung noch lange nicht als Vertrag; 1und1 muss den generell erstmal annehmen (nach Prüfung etc.). Ich denke, ein Gang zum Anwalt würde sich da lohnen.

    Aber die Idee, schriftlich etwas hinterherzuschieben ist nicht die schlechteste

    PS: Was ist eigentlich mit der Firma 1und1 in letzter Zeit los? Da rumpelts verdächtig oft...

  11. #11
    Avatar von jubo14
    *********
    jubo14 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.11.2006
    Beiträge
    2.968
    Danke
    6

    Standard

    man könne nicht kündigen wenn man schnellstmöglichen freischaltungstermin gewählt hat
    Das zeigt doch die Haltung von 1&1.

    Und leider ist nach derzeitigem Recht eine telefonische Beauftragung durchaus als Basis für einen rechtsgültiger Vertrag anzusehen. Und was noch schlimmer ist, die Widerrufsfristen gelten dort nicht!
    Genau das soll ja jetzt geändert werden, wie ich gestern dem Radio entnehmen konnte.

    Leider würde ich bei der hier geschilderten Situation auch mit einem Anwalt keine Chancen sehen.
    Da wird dann höchstens "schlechtem Geld" (an 1&1) noch "gutes Geld" (an den Anwalt) hinterhergeworfen.
    Ich bin nämlich fest davon überzeugt, dass 1&1 die Beauftragung als Telefonmitschnitt präsentieren könnte.

  12. #12
    Avatar von TravellingMatt69
    TravellingMatt69 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    15.12.2006
    Beiträge
    444
    Danke
    0

    Standard

    Auch ich rate dazu prinzipiell nie etwas per Telefon zu bestellen oder zu stornieren, man hat einfach nichts in der Hand, sollte es zu rechtlichen Problemen kommen. Wenn sie jetzt beispielsweise einen mail, oder einen Brief in der Hand hätte, in der die Nichtverfügbarkeit des Komplettpakets und die Stornierung des Vertrags festgehalten wird, dann hätte 1&1 die Arschkarte gezogen (im Zweifelsfall, wenn das Telefon schon soooo geliebt wird, eine schriftliche Stornierungsbestätigung verlangen, die Hotline-Mitarbeiter gehören mtunter erschlagen), so ist nun aber sarah in der Beweislast, und kann diese nur schwer erfüllen, wenn überhaupt.

  13. #13
    Avatar von Fatsy
    Fatsy ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    19.06.2007
    Beiträge
    103
    Danke
    0

    Standard

    Zitat Zitat von jubo14
    Und leider ist nach derzeitigem Recht eine telefonische Beauftragung durchaus als Basis für einen rechtsgültiger Vertrag anzusehen. Und was noch schlimmer ist, die Widerrufsfristen gelten dort nicht!
    Genau das soll ja jetzt geändert werden, wie ich gestern dem Radio entnehmen konnte.

    Leider würde ich bei der hier geschilderten Situation auch mit einem Anwalt keine Chancen sehen.
    Da wird dann höchstens "schlechtem Geld" (an 1&1) noch "gutes Geld" (an den Anwalt) hinterhergeworfen.
    Ich bin nämlich fest davon überzeugt, dass 1&1 die Beauftragung als Telefonmitschnitt präsentieren könnte.
    Dem ist nicht so.
    Bei einer Telefonischen beratung oder verkauf gibt es ebenfalls ein Widerrufsrecht.
    Diese beginnt mit der schriftlichen belehrung, und diese muss ausgehändigt werden.
    Ausserdem ist das mitschneiden von Telefonaten ohne vorherige zustimmung nicht zulässig , und nicht beweiskräftig.

  14. #14
    Avatar von jubo14
    *********
    jubo14 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.11.2006
    Beiträge
    2.968
    Danke
    6

    Standard

    Ach!

    Und wieso steht folgendes auf der Website des Bundesjustizministeriums:
    * Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen können künftig wie andere Verträge, die Verbraucher im Wege des sogenannten Fernabsatzes über das Telefon geschlossen haben, widerrufen werden. Unerlaubte Telefonwerbung wird besonders häufig bei den genannten Waren und Dienstleistungen genutzt, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht (§ 312d Abs. 4 BGB). Diese Ausnahmen sollen für telefonisch geschlossene Verträge beseitigt werden, so dass die Verbraucher auch solche Verträge widerrufen können. Es wird für das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht darauf ankommen, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Die geplante Regelung ermöglicht es dem Verbraucher, an dem Vertrag festzuhalten, wenn er dies möchte.

    Durch den fristgerechten Widerruf ist der Verbraucher an seine Vertragserklärung nicht mehr gebunden, braucht den Vertrag also nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat.
    Einen DSL- oder Telefontarif kann man nämlich sehr wohl auch als Abo betrachten, für das es bisher kein Widerrufsrecht gibt.

    Viel entscheidender ist jedoch der zweite Absatz, in dem ein generelle Widerrufsbelehrung in Textform gefordert wird.
    Damit hat man dann nämlich etwas in der Hand!

    Was nun das Mitschneiden angeht, klaffen hier Theorie und Praxis weit auseinander.
    Theoretisch hast Du recht. Nur jetzt beweise mal in der Praxis, dass Du keine Zustimmung gegeben hast!

  15. #15
    Avatar von jubo14
    *********
    jubo14 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.11.2006
    Beiträge
    2.968
    Danke
    6

    Standard

    Ups!

    Doppelposting wegen nervösen Fingers!

  16. #16
    Avatar von sarah20
    sarah20 ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    11.09.2007
    Beiträge
    6
    Danke
    0

    Standard

    also ich weiß nicht ob ich das irgendwo geschrieben habe, ich habe natürlich nachdem ich den anschaltungstermin bekam eine schriftliche kündigung per einschreiben verschickt, die hardware auch nich angenommen...
    dann kam nur ein widderuf, dann habe ich eine e-mail geschrieben und darauf kam zurück das 1und1 mir schon mitgelteilt habe das sie kündigung nich anerkennen... und sinngemäß gehen sien uns nicht weiter aufn sack!
    und dann haben wir dort angerufen...

  17. #17
    Avatar von jubo14
    *********
    jubo14 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.11.2006
    Beiträge
    2.968
    Danke
    6

    Standard

    Naja, 1&1 zielt hier auf den §312d BGB
    Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
    1. ...
    2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
    Und genau dort steht die Auffassung von 1&1 gegen Deine Aussage.
    Vor Gericht ein Klassiker für einen Vergleich.

  18. #18
    Avatar von Wild60de
    Wild60de ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    24.02.2007
    Beiträge
    218
    Danke
    0

    Standard

    Zitat Zitat von sarah20
    hallo!

    also mein freund rief dort heute morgen nochmal an und wollte einen vorgesetzten der tussie am tele haben weil sie immer nur sagte, da kann ich ihnen keine auskunft drüber geben... naja und sie sagte, sie kann keine tele nr rausgeben, das heißt also man kann nur mit denn unqualifiezierten 400-euro jobbern ausm call-center sprechen? und das nennt sich dann service???
    naja, die gucken sich die stornierung nochmal an und dann bekommen wir ne rückmeldung... ich glaube da wird sich nix mehr tun...
    lg

    Hmm, warum ihr telefonisch keinen Erfolg habt, kann ich mir schon denken

  19. #19
    Avatar von Prinz96
    Prinz96 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    26.12.2006
    Beiträge
    457
    Danke
    0

    Standard

    Das Widerrufsrecht ist genau der Casus knacktus.

    Das Widerrufsrecht existiert für den Kauf einer Sache oder einer Bestellung. Nicht aber bei einer Dienstleistung, wenn mit der Dienstleistung bereits auf ausdrücklichen Wunsch begonnen wurde.

    Genau wie Jubo geschrieben hat.

    Und der "ausdrückliche Wunsch" ist eben mit "schnellstmöglicher" Bestellung geschehen.

  20. #20
    Avatar von DerVogel
    DerVogel ist offline

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    21.09.2007
    Beiträge
    7
    Danke
    0

    Standard

    Diese Ereignisse erinnern mich doch sehr an meine eigenen Erlebnisse...
    Wenn ihr Zeit habt - ich hab ihn unter dem Titel" Kündigung trotz Unerfüllbarkeit nicht möglich" ausführlichst beschrieben. Vielleicht habt ihr da ne Idee...Anrufen bringt jedenfalls absolut nichts! Die Leute, die etwas zu sagen haben, erreicht man nicht direkt - sie können einen nur anrufen.

    1&1 verhält sich wirklich wie ein hochgradig dubioses Unternehmen.
    Auch wir hatten dort einen Anschluss beantragt, welcher nicht geschaltet wurde, und erst, als wir dann bei der Telekom - übrigens trotz allem der beste Anbieter - einen Vertrag eingegangen waren, bekamen wir eine Mitteilung... Der Mitarbeiter am Telefon hatte mir hoch und heilig versichert, die Kündigung des Vertrags /Stornierung des Auftrags - was das nun ist/war, ist mir bis heute nicht ganz klar - sei abgeschlossen...Natürlich versucht 1&1 aber weiter, Geld einzuziehen!

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 15.02.2020, 16:00
  2. 1&1 Telefonnummer, 1und1 Kontakt, 1&1 Hotline, 1und1 Beratung, 1&1 Kundenservice

    Von Holger im Forum ☎️1&1 Kundenservice: Hotline und Telefonnummer
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 28.01.2020, 13:13
  3. Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 02.03.2009, 13:31
  4. Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 12.08.2005, 15:19
Diese Seite benutzt Cookies Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Infos zum Datenschutz