stornierung eines auftrags?

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  1. #1
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    Standard stornierung eines auftrags?

    hallo, habe vor gut 8 wochen dsl bei der kabel bw bestellt, hab als wunschtermin den 01.09 angegeben, konnten sie net einhalten... Die mindestvertragslaufzeit beträgt 2 jahre, falls ich früher ausziehe muss ich den vertrag für weitere 2 jahre übernehmen wenn kabel bw des neue gebiet dann versorgt, da meine ausbildung am 31.08.09 endet und ich da wohl ausziehen muss will ich des von kabel bw nicht mehr, verkürzen der mvlz geht angeblich net... nunja im callcenter sagte man mir ich könne stornieren, bisher seien keine kosten angefallen, aber auf meine schriftliche kündiung kam ne antwort ich könne nimmer stornieren da die 14 tage widderufsrecht abgelaufen sind und da angeblich scho viel für die bereitstellung getan wurde, die dame im call center sagte mir aber die hätten noch nix getan und der techniker komme erst am 10.09 ausm urlaub also könne ich stornieren ohne kosten zu befürchten. zudem kann es ja net sein dass ich nach den 14 tagen widderrufsrecht der kabel bw hilfslos ausgeliefert bin und nix machen kann und die sich noch wochen zeit lassen können... es kann doch auch net sein dass die mindestvertragslaufzeit erst mit dem bereistellungstag beginnt und die widderufsfrist schon abgelaufen ist oder irre ich mich da? thx für hilfe =)

  2. #2
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    Hallo und Willkommen im Forum!

    Die Widerrufsfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung.
    In dieser Auftragsbestätigung steht doch sicher auch ein Termin.
    Ich denke aber diese Frist ist schon längst abgelaufen.

    Wenn der Termin aus der Auftragsbestätigung überschritten ist, kannst Du Kabel BW eine Frist zur Erstellung Deines Anschlusses setzen. Hier sind 14 Tage üblich. Das Ganze natürlich schriftlich und per Einschreiben (mit Rückschein)!
    Wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist, kannst Du nach §314 BGB eine Kündigung aus einem wichtigen Grund (auch gerne fristlose Kündigung genannt) aussprechen. Der wichtige Grund wäre hier die Nichterfüllung des Vertrages durch Kabel BW.

    Und es kann übrigens sehr wohl sein, dass eine Widerrufsfrist schon abgelaufen ist, die Mindestvertragslaufzeit aber trotzdem erst später beginnt.
    Das steht den Vertragspartnern frei es zu vereinbaren. Und Kabel BW hat das 100% in seinen AGB, die Du durch Unterschrift anerkannt hast.

  3. #3
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    ja gut, mir wurde halt von insgesamt 2 mitarbeitern im callcenter gesagt, ich könne auf jeden fall kündigen, denen hab ich ja auch gesagt dass ich scho wochen warte... und was ist wenn ich keinen techniker ins haus lasse?^^ dann hab ich ja gegen meine pflicht verstoßen und die müssten kündigen... oder evtl meinen vermieter drum bitte die genehmigung zu verweigern, wenn die noch aussteht. ich wollte eine anpassung des vertrages, und zwar eine verkürzung der mvlz auf 23 monate und die bereitstellung zum 01.10... haben sie nicht angenommen, bzw. gar net auf meine email geantwortet. und auf mein fax mit der kündigung wurde ich nur auf die 2 wochen kündigungsfrist aufmerksam gemacht und dass sie schon alles notwendige getan hätten um mir dsl zu ermöglichen, dabei habe ich drei tage davor am telefon erfahren dass gar nix geschehen sei wie ich ja schon schrieb

  4. #4
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    und darauf kann ich mich nicht berufen?

    § 313
    Störung der Geschäftsgrundlage

    (1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

    bzw dann den dritten absatz:

    (3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.

    Und kann ich ne email nachweisen wenn die mir eine eingangstbestätigung schicken?

  5. #5
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    Vergiss den §313!

    Es hat sich nichts an der Geschäftsgrundlage geändert, bzw. ist gestört!

    Die Leistung von Kabel BW hat einen Mangel (ist nicht vorhanden).
    Das kannst und musst Du anmahnen.
    Schriftlich und per Einschreiben!

    Mit allen anderen Aktionen wirst Du den Vorgang nur noch weiter in die Länge ziehen.

    Und warum will hier eigentlich jeder per Mail oder Fax kündigen?
    Ist das denn eigentlich so schwer zu verstehen, dass man bei einem Einschreiben mit Rückschein einen Beweis in der Hand hält, den alle anderen Wege nicht bieten?

    Und wenn etwas schief gegangen ist, brauche ich Beweise!

  6. #6
    Avatar von matte88
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    aso ok... naja dacht halt, weil beim fax kommt ja ne sendebestatigung, die kommt ja nur wenn des fax bei denen rauskommt und dann is es in ihrem zuständigkeitsbereich... mh kacke wollt eig gar nix mehr von kabel bw wissen jetzt wo es so lange geht weil es dann in 2 jahren bestimmt wieder probleme geben wird, wenn ich z.b. nach der ausbildung wieder bei meinen eltern einzieh müssen die den vertrag für weitere 2 jahre übernehmen und was wenn die dann z.b. bei 1&1 sind, dann haben die 2 internetanschlüsse... toll :/

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