ich bin umgezogen ins Ausland und habe meine Wohnung gekündigt. Gleichzeitig habe ich mich in D bei meiner Mutter gemeldet.
Die Telekom will dass ich den Vertrag bezahle bis zum Vertragsende im März 2008.
Gilt das Sonderkündigungsrecht beim Umzug ins Ausland?
Ist die Telekom berechtigt den Vertrag weiterzuführen wenn ich mich lediglich bei meiner Mutter gemeldet habe, dort aber bereits ein Telefonanschluss existiert?
Und prinzipiell stimmt es zwar, dass Du bei einem Umzug ins Ausland eine Kündigung aus wichtigen Grund (§314 BGB) aussprechen kannst.
Nur hast Du Dir hier sozusagen selber "ins Knie geschossen", weil Du durch Deine Anmeldung am Wohnort Deiner Mutter sehr wohl noch über einen Wohnsitz in Deutschland verfügst. Und dort könnte die Telekom Dich versorgen.
Das Du wohl kaum da sein wirst, spielt hierbei juristisch keine Rolle!
Die Grundlage für eine Kündigung nach §314 ist auf jeden Fall nicht mehr vorhanden.
Die Sache freundlich beschreiben und auf Kulanz hoffen kann er/sie ja trotzdem.
Erleichternd könnte sein, wenn die Mutter auch DSL bei der Telekom hat und nicht gerade bei einem Konkurrenten.
Aber klar, rein rechtlich kann sich die Telekom stur stellen, wenn es einen neuen Wohnort in Deutschland gibt (vorausgesetzt der ist nicht ausgerechnet irgendwo, wo es kein DSL gibt).