Das kommt darauf an, wann "kurze Zeit Später" war.
Der Satz mit den Prüfungen lässt mich Unheil ahnen.
Wenn zwischen jetzt und "kurze Zeit später" mehr als 14 Tage vergangen sind, kannst Du die Sache vergessen! Dann hast Du den Vertrag praktisch durch "Nichtstun" gebilligt.
Des Gleichen gilt, wenn Du die Leistung in Anspruch genommen hast, sprich über 1&1 gesurft bist oder telefoniert hast.
Auch in diesem Fall hast Du ein Recht auf Widerruf "verwirkt".
Nur wenn Du die Leistungen von 1&1 noch niemals genutzt hast, könnte durch eine Zeugenaussage Deine Behauptung, Du hättest gekündigt untermauert werden, und Du hättest eine Chance aus dem Vertrag heraus zu kommen.
Grundsätzlich: Wir haben das Angebot von 1&1 nie genutzt. Das Hardware-Paket steht nach wie vor ungeöffnet zu Hause, und darin wird sich wohl auch die Zugangsinformation befinden, denke ich zumindest. Das heißt, auch diese können wir nicht kennen.
Aber du meinst also auch, dass das gerichtlich passieren muss, oder?
Oder hat es Aussicht auf Erfolg, wenn man den Fall einer renommierten Computerzeitschrift vorlegt, die sich dann mal unabhängig von einem juristischen Vorgehen darum kümmert?
Ich denke beispielsweise an die Redaktionen von C't und ComputerBild - ja, ich weiß, wie ComputerBild umgangssprachlich heißt, aber ich hatte ab und an schon den Eindruck, auch die könnten etwas bewegen - immerhin gibt es ja genug Leser...