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1 und 1 streicht widerrufsrecht

55Antworten
  1. #1
    Avatar von Debo14
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    Standard 1 und 1 streicht widerrufsrecht

    Hallo liebe Leser,

    folgendes Problem beschäftigt mich sehr intensiv in den letzten tagen:

    ich bin aufgrund des studiums in eine neue stadt gezogen und meine vermieterin war der meinung in der wohnung wäre ein internetzugang nur über die telefondose möglich (ich wollte eigentlich kabeldsl)
    jedenfalls habe ich dann vorsorglich einen vertrag mit 1 und 1 abgeschlossen, da aber keine sicherheit bestand, hab ich mir denen ihre AGB bezüglich widerruf und allem durchgelesen. da stand also, dass ich 14 tage widerrufsrecht hätte und sonst nichts.

    als ich dann einegzogen bin, stellte ich fest, dass in meiner wohnung doch ein kabel anschluss liegt, also habe ich den vertrag 3 tage nach abschluss widerrufen und in meinem widerrufsschreiben ausdrücklich verlangt, dass ich eine bestätigung per post bekomme.
    als nach drei tagen keine antwort kam habe ich also bei kabel deutschland meinen gewünschten tarif bestellt und mir nichts weiter gedacht.

    ein paar tage später kam ich zufällig dazu miene mails zu cheken und musste mit erschrecken feststellen, dass die meinen vertrag nicht stornieren wollen, mit der begründung, dass ich einen schnellst möglichen anschluss verlangt habe.
    Zusätzlich zu dieser mail fand ich eine bestätigungsmail zu meiner bestellung welche einen anhang mit außerordentlichen widerrufsbestimmungen enthielt, in denen geschrieben stand, dass ich bei schnellstmöglichem anschluss kein widerrufsrecht mehr hätte. Habe ich denn aber nicht IMMER IMMER IMMMER eine widerrufsfrist? sowas ist doch gesetzlich vorgeschrieben?
    Ich hatte per Post lediglich ein Bestätigungsschreiben mit anschlusstermin erhalten, welches keine widerrufsbelehrung enthielt. die schreiben aber bei der bestellung noch groß sie informieren per Post UND Mail.

    zudem habe ich mit meiner bestellung den zusätzlichen AGB doch garnicht zugestimmt, weil mir diese informationen VOR dem Bestätigungsklick doch unzugänglich waren.
    Außerdem ist mir unbegreiflich wie man so dreist sein kann und jemanden der einen NEUanschluss für Internet bestellt sowas per mail schicken kann obwohl der postweg ausdrücklich verlangt war.
    seid dem habe ich schon 2 mal das hardwarepaket zurück geschickt und liefere mir einen hirnrissigen schriftkrieg (anrufen tu ich da garnicht erst) der zu keinem ergebnis kommt.
    die haben mir durch die schreiben per mail jede möglichkeit genommen rechtzeitig zu handeln.
    Die Firma selber begründete ihr vorgehen damit, dass eine nachträgliche belehrung per mail ausreichend wäre und das deswegen dazu nichts in den AGB stehen müsste.
    Mittlerweile haben sie den absatz ihren AGB hinzugefügt und behaupten seid neuestem es würde drin stehen, obwohl ich das ganze gegenteil von denen schriftlich mit unterschrift habe.
    weiß jemand eine möglichkeit ohne anwalt da raus zu kommen?
    Ich wollte auch zum verbraucherschutz gehen, jedoch kostet in bayern da ein beratungsgespräch 50€ und die hab ich nicht, ich bekomme nur bafög.
    zudem habe ich überlegt einfach garnicht mehr zu reagieren und die sache auszusitzen, ist das ratsam?
    wie und wo kann ich denn zur not gerichtskostenbeihilfe beantragen?
    Bitte um Hilfe

    Viele Grüße debo

  2. #2
    Avatar von scolopender
    scolopender ist offline

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    Standard Re: 1 und 1 streicht widerrufsrecht

    Hallo im Forum!
    Zitat Zitat von Debo14
    wie und wo kann ich denn zur not gerichtskostenbeihilfe beantragen?
    Vergiss es.
    Zitat Zitat von [url=https://dsl.1und1.de/xml/order/AgbInternetZugang
    Allgemeine Geschäftsbedingungen[/url]]Online-Widerrufsbelehrung
    ...
    Bitte beachten Sie auch folgende besondere Hinweise:
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses beauftragen etc.).
    G., -#####o:

  3. #3
    Avatar von chk
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    Dumm gelaufen. Ganz dumm ist dabei, dass du zwei Verträge an der Backe hast. Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich vermute mal, dass die AGBs von 1und1 rechtlich wasserdicht sind. Wenn du den 1und1-Vertrag nicht loswirst, versuchs wenigstens mit dem Kabel-DSL.

    Aussitzen ist übrigens gefährlich, da wird schnell die Inkasso-Maschine angeworfen, am Ende wirds nur teuerer.

  4. #4
    Avatar von Debo14
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    hi, danke für die schnellen antworten, der auszug aus den AGB den ihr da hinkopiert habt, steht erst in den ihren AGB seid ich den stress da gemacht hab. das stand da vorher nicht. und das hab ich von denen schriftlich.
    ich werde beide verträge nicht mehr los. das ist ja mein problem.
    sicher das ich da keine chance habe?

  5. #5
    Avatar von jubo14
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    jubo14 ist offline

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    Was 1&1 hier gemacht hat, ist (für Dich leider) nur eine Klarstellung der sowieso geltenden rechtlichen Normen.

    §312d BGB, Absatz 3 sagt:
    Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
    1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
    2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
    Wer also seinen Provider beauftragt, den Anschluss schnellstmöglich, oder sofort zu erstellen, der verzichtet damit automatisch auf sein Widerrufsrecht!

    Folglich hast Du einen rechstgültigen, nicht kündbaren Vertrag mit 1&1, den Du zwar nicht nutzen, aber auf jeden Fall bezahlen musst.

    Den einzigen Rat, den man Dir noch geben kann, wäre dieser:
    Nehme die nächste Lieferung von 1&1 an und verkaufe die Hardware!
    Damit kannst Du zumindest einen Teil der Gebühren von 1&1 finanzieren!
    Und schicke 1&1 eine fristgerechte Kündigung zum frühest möglichen Termin per Einschreiben mit Rückschein.
    Buche das ganze unter Lebenserfahrung ab!

  6. #6
    Avatar von Debo14
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    Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
    1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
    2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

    das ist ja alles gut und schön, deshalb muss ich doch trotzdem die möglichkeit haben mich vor vertragsabschluss darüber informieren und zwar in den AGB des anbieters?
    eine freundin von mir hatte einen ähnlichen fall und sie hat recht bekommen obwohl alles in den AGB verzeichnet war.
    dann muss ich es wohl auf einen rechtsstreit ankommen lassen, ich kann mir das nicht leisten....2 jahre lang jeden monat 30€....

  7. #7
    Avatar von jubo14
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    jubo14 ist offline

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    Sorry, aber das BGB hat mit Sicherheit Vorrang vor den AGB eines Internet-Anbieters!

    Natürlich kannst du es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen!

    Aber bitte wundere Dich nicht, wenn das Gericht argumentiert, dass Du durchaus die Möglichkeit hattest Dich bei/vor Vertragsabschluss über die AGB zu informieren (die sind nämlich online jederzeit zugänglich!) und Dich gleichzeitig darauf hinweist, dass die AGB für Deinen Fall völlig gleichgültig sind, weil die Bestimmungen des BGB greifen.
    Als Ergebnis hast Du dann neben den monatlichen 30,- € an 1&1 die Gerichts- und Anwaltskosten am Hals. Die Gerichtskosten sind bei 720,- € Streitwert zwar nicht extrem hoch, aber die Anwälte kosten!

  8. #8
    Avatar von Prinz96
    Prinz96 ist offline

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    Habe ich denn aber nicht IMMER IMMER IMMMER eine widerrufsfrist? sowas ist doch gesetzlich vorgeschrieben?
    Nein. Hast Du nicht. Das Widerrufsrecht unterscheidet zwischen Warenlieferungen und Dienstleistungen. Und bei Dienstleistungen gibt es halt den besonderen Passus im BGB.

    Jubo hat völlig Recht.

    Darum ist der ThreadTitel auf falsch:
    1und1 streicht kein Widerrufsrecht, das kann 1 und 1 gar nicht.

  9. #9
    Avatar von Lawyer
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    Standard An alle Hobbyjuristen: DSL Vertrag ist Kaufvertrag!

    Alle Hobbyjuristen in diesem Thread (= scolopender,chk, jubo14 und Prinz 96) liegen leider komplett daneben:

    Die hier zu beurteilenden DSL-Verträge von 1&1 sind keine Verträge iSv § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB, denen eine "sonstige Dienstleistung" zugrunde liegt, sondern schlichte Kaufverträge, bei denen das Widerrufsrecht gerade nicht erlischt, selbst wenn eine Teilleistung erfüllt sein sollte.

    Das Amtsgericht Hamburg hat genau diese Rechtsauffassung in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil vom 21. Juni 2007 klargestellt (Az. 6 C 177/07).

    Die AGB von 1&1 entfalten daher insoweit keine Wirkung. Es kommt nicht darauf an, ob bereits irgendein Zugang freigeschaltet oder sonst eine Leistung erbracht wurde, sondern schlichtweg darauf, ob die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist. Und dies war sie im vorliegenden Fall zweifellos nicht. Es bleibt also dabei: Ab Zugang der Widerrufsbelehrung besteht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, egal was 1&1 in der Zwischenzeit geleistet hat.

    Es wäre ja auch noch schöner, wenn sich 1&1 auf den Passus zurückziehen könnte, wonach es mit der "Ausführung der Leistung" bereits begonnen hätte und demnach leider kein Widerrufsrecht mehr bestünde. Wer würde sich keine sofortige Leistungserbringung erbeten? Kleiner Hinweis am Rande: Sinn und Zweck der §§ 312 ff. BGB ist ein wirksamer Verbraucherschutz (insbesondere vor unseriösen Drückerkolonnen im Fernabsatzhandel).

    Fazit: Wenn der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist erklärt wurde, ist der Vertrag rückwirkend erloschen. § 312d BGB findet keine Anwendung!

  10. #10
    Avatar von TravellingMatt69
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    Schön, daß sich jemand unter dem bezeichnenden Namen Lawyer anmeldet um uns gleich in seinem ersten(!) Beitrag aufzuklären.

  11. #11
    Avatar von scolopender
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    Standard Re: An alle Hobbyjuristen: DSL Vertrag ist Kaufvertrag!

    Zitat Zitat von Lawyer
    Das Amtsgericht Hamburg hat genau diese Rechtsauffassung in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil vom 21. Juni 2007 klargestellt (Az. 6 C 177/07).
    Verkürzter Text des Urteils - den muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

    G., -#####o:

  12. #12
    Avatar von TravellingMatt69
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    Es herrscht immer noch keine Rechtssicherheit, denn es wurde nicht festgestellt ob ein reiner Dienstleister, so wie es 1&1 VOR seinen Reseller-Anschlüssen war, dann auch darunter fällt, da hier ja kein, wie wurde es so schön genannt, physisch fassbarer Anschluß gelegt wird.
    Auch ist dies kein Grundsatzurteil, ein anderes Gericht kann wieder ganz anders entscheiden. wobei ich auch nicht ganz einsehe, was an einem geschalteten Anschluß physisch fassbar ist. Die TAE-Dose? Das Kabel? Weil un eine gewischt zu bekommen und den Anschluß zu "fühlen" reicht der Strom nicht aus.
    Ich begrüße dieses Urteil nicht unbedingt, kann es doch dazu führen, daß nun ettliche Leutchen, die mit ihrem Down- oder Upload unzufrieden sind Anschlüsse ausprobieren, im Endeffekt auf Kosten der anderen User, denn subventionierte Hardware wird dann keiner mehr rausrücken, oder daß man seinen DSL-Anschluß nun generell nicht vor zwei Wochen bekommt, wenn also die Wiederrufsfrist abgelaufen ist.

  13. #13
    Avatar von scolopender
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    Zitat Zitat von TravellingMatt69
    Auch ist dies kein Grundsatzurteil, ein anderes Gericht kann wieder ganz anders entscheiden.
    Richtig - Lawyer möge sich nicht soweit aus dem Fenster lehnen.
    Zitat Zitat von [url=https://www.dr-bahr.com/news/news_det_20070830121332.html
    Text des Urteils[/url]]...im Sinne bürgerlich rechtlichen Denkens...
    Gesunder Menschenverstand ist was anderes. Das ist Juristendenke.
    Zitat Zitat von [url=https://www.dr-bahr.com/news/news_det_20070830121332.html
    Text des Urteils[/url]]...ein Handeln mit sonstigen Gegenständen bestehend aus Datentransfer und Datenaustausch eröffnet wird.
    Juristen und Technik.

    G., -#####o:

  14. #14
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    Also abgesehen davon, dass es sich hier um ein Urteil eines Amtsgerichtes handelt (wieso denke ich jetzt nur an das "Königlich Bayerische Amtsgericht"?), also jedes andere Amtsgericht anders entscheiden kann, belustigt mich dieser Satz:
    Fazit: Wenn der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist erklärt wurde, ist der Vertrag rückwirkend erloschen. § 312d BGB findet keine Anwendung!
    Denn das putzige ist, dass genau dieser §312d das Widerrufsrecht regelt.
    Und da ist es dann schon eine gewagte Aussage, dass §312d keine Anwendung findet, wenn man einen Vertrag nach §312d widerruft.
    Aber vielleicht findet diese Aussage ja auch nur ein "Hobbyjurist" merkwürdig!

    Übrigens, allein Hamburg hat 8 Amtsgerichte!

  15. #15
    Avatar von Lawyer
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    Gut aufgepasst, § 312d Abs. 3 (!) BGb findet keine Anwendung. Hamburg mag 8 Amtsgerichte haben, nur was glaubt Ihr, warum freenet - in dem Falle als Beklagte - nicht in Berufung geht? Am LG sitzen doch die Profis?

    Die Wahrheit ist: Die von freenet, 1&1 etc. verwendeten AGB kämen in schlechte Presse - auch im Fachschrifttum, von der Bindungswirkung mal zu schweigen - und das mit großer Wahrscheinlichkeit, denn kein Jurist behandelt einen DSL-Vertrag als Dienstleistung. Router und Splitter sind für meine Begriffe auch physischer Natur, falls das jemand anzweifelt.

    Ich zweifle nur daran, ob mir hier normale Forentilnehmer oder etwa Mitarbeiter von 1&1 gegenüber stehen?

    Auszug aus dem Originalurteil:


    26
    Die Einordnung des Vertragsverhältnisses der Parteien unter einen bestimmten Vertragstyp bzw. konkret als Warenlieferung oder Dienstleistungserbringung kann dahinstehen, wenn jedenfalls wegen des Widerrufsrechts § 355 BGB eingreift, ohne daß wegen des speziellen Charakters auf die Besonderheiten und Differenzierungen nach § 312 d Abs. 2, Abs. 3 BGB einzugehen wäre. Dieses ist nach Auffassung des erkennenden Gerichts vorliegend der Fall.


    27
    Zwar sieht § 312 d BGB bei der Erbringung von Dienstleistungen ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts in Sonderfällen vor. Mit der Rechtsauffassung von Ulmer, Mü-Ko, § 355 BGB, Rn. 59, setzt jedoch § 312 d BGB mit Rücksicht auf einen Verzicht des Verbrauchers auf das Widerrufsrecht für den Fall, daß der Unternehmer mit Zustimmung des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung schon vor dem Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Verbraucher die Ausführung selbst veranlaßt hat, wegen der Generalnorm des § 355 BGB voraus, daß der Verbraucher in Kenntnis seines Widerrufsrechts der Ausführung der Dienstleistung zugestimmt bzw. die Ausführung veranlaßt hat.


    28
    Damit ist zwingende Voraussetzung, daß dem Kläger als Verbraucher zu irgendeinem Zeitpunkt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Beginn und die Regelung von formalen Voraussetzungen der Widerrufserklärung und der grundsätzlich vorgesehenen 2-Wochen-Frist enthält.


    29
    Dieses ist im Verhältnis der Parteien nicht der Fall.
    [/b]

  16. #16
    Avatar von Wild60de
    Wild60de ist offline

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    Zitat Zitat von Lawyer

    Ich zweifle nur daran, ob mir hier normale Forentilnehmer oder etwa Mitarbeiter von 1&1 gegenüber stehen?
    Gäähhn.........das kennen wir doch schon zur Genüge.....

    Welche Firma bezahlt Dich denn???

  17. #17
    Avatar von scolopender
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    Zitat Zitat von Lawyer
    nur was glaubt Ihr, warum freenet - in dem Falle als Beklagte - nicht in Berufung geht?
    Weil man auf den/die einen/paar Kunden, der/die hier "Recht" bekommen hat/haben, getrost verzichten kann.

    G., -#####o:

  18. #18
    Avatar von TravellingMatt69
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    Zitat Zitat von scolopender
    Zitat Zitat von Lawyer
    nur was glaubt Ihr, warum freenet - in dem Falle als Beklagte - nicht in Berufung geht?
    Weil man auf den/die einen/paar Kunden, der/die hier "Recht" bekommen hat/haben, getrost verzichten kann.

    G., -#####o:
    So schauts aus. Wie gesagt, irgendwann wirds mal eine Blacklist von Leuten geben, die kein Diensteanbieter haben will, und deren Verträge dann wegen technischer Probleme von jedem abgelehnt werden. Was nämlich keiner beachtet: Auch ein Unternehmen ist nicht gezwungen Verträge mit jedem abzuschließen.

  19. #19
    Avatar von schnubbi
    schnubbi ist offline

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    Als Neuling hier im Forum sag ich erst mal "Hallole!"

    Ich habe die vielen Beiträge sehr interessiert gelesen und kann mich nur wundern, wie leichtgläubig hier mancher Teilnehmer an die Masse der Kunden glaubt.
    Bei der Vielzahl von DSL Anbietern, ist jeder Kunde inzwischen eine heiß umkämpfte Ware. Deswegen werden z.B. die Tarife immer billiger oder man bekommt zum Teil sogar noch Hardware geschenkt, wenn man bei manchen Unternehmen einen Vetrag abschließt. Das machen die Unternehmen nicht, weil sie gerade kulant sind! Man bekommt nie etwas geschenkt oder günstiger als anderswo, weil es ein nettes Unternehmen ist, sondern weil die Unternehmen nur eins wollen und das ist dein Geld!
    Deswegen wird ein Unternehmen auch nie mal eben so auf den einen oder anderen Kunden verzichten und kämpft wie eben auch 1&1 um jeden einzelnen Zahler. Ist doch auch lukrativer: jemand der 24 Monate zahlt als jemand der nur einen Monat/ bzw. gar nichts zahlt. Als Kunde hat ihn das Unternehmen dann trotzdem verloren!

    Übrigens habe ich aktuell ebenfalls meinen Anwalt beauftragt, ein Schreiben an 1&1 zu senden. 1&1 wird sich nämlich bei einem relativ geringen Streitwert nicht auf einen langwierigen Rechtsstreit einlassen. Viel zu teuer und ausserdem zu viel schlechte Werbung. (Mundpropaganda, Presse, usw.) Das macht ein Unternehmen nur, wenn wirklich etwas dabei raus springt.

    Liebe Grüße aus dem Schwabenländle

  20. #20
    Avatar von scolopender
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    Willkommen im Forum!

    Zitat Zitat von schnubbi
    1&1 wird sich nämlich bei einem relativ geringen Streitwert nicht auf einen langwierigen Rechtsstreit einlassen. Viel zu teuer und ausserdem zu viel schlechte Werbung. (Mundpropaganda, Presse, usw.) Das macht ein Unternehmen nur, wenn wirklich etwas dabei raus springt.
    Aus genau diesem Grund lässt es freenet eben nicht auf einen Rechtsstreit ankommen. Selbst wenn freenet gewinnen würde - die Kunden sind mit dem nächstmöglichen Kündigungstermin weg.

    G., -#####o:

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