Wie komme ich da raus

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  1. #1
    Avatar von funmaus1
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    Standard Wie komme ich da raus

    Kann mir bitte jemand helfen?
    Ich steh am rande der verzweiflung mit freenet.

    Hab seit letztem jahr massive probleme mit freenet. Ständig störungen, tage oder wochenlang kein internet oder freitelefon. Aber seit märz diesen jahres ist es der hammer, da geht rein fein gar nichts mehr.

    tausend anrufe, faxe, kontaktformular, email u.s.w. mit freenet. ohne reaktion, ohne erfolg.
    regelmäßig kontaktiert, reklamiert.

    nix

    fristlose kündigung am 31.07. geschickt per fax mit den ganzen gründen und störungen. Hinweise auf nichtreagieren von telefon, störungsmelungen u.s.w. auch mit dem Hinweis für das aufkommen meine zusätzlichen Kosten (telefon über telekom, Internet über smartsurfer- ächtz....nach dsl mal wieder mit modem im internet gewesen...?? absolute sch...)

    Gestern habe ich post bekommen!
    Können der Kündigung leider nicht entsprechen, weil zu WENIG GRÜNDE vorliegen!

    Extra brief noch, wo sie generell von einer ERstattung meiner kosten absehen!!!

    Hilfe, Hilfe bitte!! Bitte...

    ich kann nicht mehr. ich soll zahlen, für was den?nachdem ich die letzten 2 monate zurückbuchen lies, haben sie mir jetzt mahngebühren mit veranschlagt!!

    lg funny

  2. #2
    Avatar von jubo14
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    Willkommen im Forum!

    Also werde ich auch Dir wieder mal den Standard-Tipp geben.

    Bevor Du eine Kündigung aussprichst, musst Du den Anbieter in Verzug setzen.
    Das geschieht durch einen Brief (Einschreiben mit Rückschein) in dem Du ihn aufforderst binnen 14 Tagen Deinen Anschluss in einen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen.
    Ist diese Frist abgelaufen, und es hat sich nichts getan, kannst Du Dich auf den §314 BGB berufen und den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, weil Dein Anbieter seine Leistung nicht erbracht hat.

    Alle Deine bisherigen Bemühungen sind nervenaufreibend, teuer und vor Allem völlig sinnlos gewesen.
    Freenet wird sich im Notfall immer darauf berufen können, dass Du es versäumt hast dich "richtig" zu beschweren, in dem Du eine Frist gesetzt hast.
    Und übrigens, die Rückbuchung war vor diesem Hintergrund leider auch nicht besonders pfiffig. Ohne eine Fristsetzung darfst Du von Dir aus die Zahlung nicht verweigern. In der Regel zeigen sich die Anbieter aber kulant, wenn es darum geht Gebühren gut zu schreiben, wenn es zu einer längeren Störung gekommen ist. In Deinem Fall würde ich mal nicht mir einem besonderen Entgegenkommen rechnen.

  3. #3
    Avatar von funmaus1
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    Hallo jubo,

    vielen dank für deine schnelle Antwort.

    Die Kündigung hatte ich erst ausgesprochen, nachdem ich oft reklamiert habe und Termine gesetzt habe.

    Freenet wird sich im Notfall immer darauf berufen können, dass Du es versäumt hast dich "richtig" zu beschweren, in dem Du eine Frist gesetzt hast.
    Wie gesagt, Fristen hatte ich gesetzt!

    Ohne eine Fristsetzung darfst Du von Dir aus die Zahlung nicht verweigern.
    Das habe ich ja nicht einfach getan. Hatte Fristen gesetzt, habe abgewartet, reklamiert...immer wieder.
    Habe geschrieben, das ich den monatlichen Betrag einbehalte und dies mehrmals mit neuer Fristsetzung reklamiert und dann auch erst das Geld zurückbuchen lassen, mit der Ankündigung, das es auf den nächsmöglichen Termin einbehalten wird.

    .....die Anbieter aber kulant, wenn es darum geht Gebühren gut zu schreiben, wenn es zu einer längeren Störung gekommen ist. In Deinem Fall würde ich mal nicht mir einem besonderen Entgegenkommen rechnen.
    Was nun? Zeigt sich kulant oder nicht...
    Mir haben sie ja schon geschrieben, das ich nichts bekomme, dass sie grundsätzlich in der Regel von Erstattungen absehen!!!

    lg funny

  4. #4
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von funmaus1
    Ohne eine Fristsetzung darfst Du von Dir aus die Zahlung nicht verweigern.
    Das habe ich ja nicht einfach getan. Hatte Fristen gesetzt, habe abgewartet, reklamiert...immer wieder.
    Das Problem könnte darin bestehen, dass Du die Fristen nur mündlich oder per Mail oder Fax (=im Mülleimer land) gesetzt hast.
    Bei Freenet läuft unter Einschreiben/Rückschein einfach nichts.
    Wenn Du es doch schriftlich gemacht hast oder den Fax-Text noch auf dem PC hast, dann kannst Du dies eventuell mal mit einreichen.
    Eventuell wäre jetzt auch der Moment für ein Briefchen vom Anwalt.

  5. #5
    Avatar von funmaus1
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    Hi Geh,

    danke für deine Antwort.

    Mhm...am Anfang habe ich wirklich alles über E-Mail und Fax gemacht. Das es im Mülleimer gelandet ist, kann ich so nicht bestätigen, den ich habe ja dann 2 Monate später Antwort darauf bekommen.....
    Habe aber alles gespeichert und aufgehoben(Fax und E-Mail, selbst die Fax Bestätigungen auch die Entstörungsbestätigungen jeden Monat )und werde es dann wohl nochmal alles in gesammelten WERKEN mit Brief und Einschreiben mit Rückschein hinschicken. Natürlich mit dem Vermerk der außerordentlichen Kündigung nach §314 BGB und hoffe, das ich dann nicht wirklich ohne weitere Nutzung bis nächstes Jahr zahlen muss

    lg funny

  6. #6
    Avatar von jubo14
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    Ich sehe es hier wie GEH.

    Du hast eine Phase erreicht, wo ich nicht wirklich Glaube, dass Freenet bereit ist auch nur 1 cm Nachzugeben, solange sie meinen es nur mit einer kleinen Privatperson zu tun zu haben.

    Kommt die nächste Post jedoch von einem Anwalt, könnte die Reaktion völlig anders ausfallen!

  7. #7
    Avatar von Desateur
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    Hi,

    hab seit dem 31.01 kein Internet mehr, kann gut nachempfinden wie es dir geht. Ich will nicht nochmal alles schreiben was freenet getan oder eher nicht getan hat, du kannst aber gerne hier vorbeischauen =>
    https://www.dsl-forum.de/ftopic8258.html
    das ist meine Leidensgeschichte. Mein Tip, such dir einen Anwalt, Bezahl die Rechnung unter Vorbehalt, behalte die 10€ Mahngebühren ein. Diese Frist bezieht sich übrigens auf ca 14 Tage. Wenn du nicht zum Anwalt willst setzte eine letzt, diese per Einschreiben/Rückschein. Kommt dann immer noch nichts entziehe denen die Einzugsermächtigung und vermutlich wirst du dann zum Anwalt müssen. Du hattest immerhin Glück, mir haben die NIE geantwortet.

    Gruß

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