wir haben einen T-Com Vertrag der noch 6 Monate Laufzeit hat. Wir ziehen im November ins Ausland und haben jetzt unseren Vertrag gekündigt (zum 31.10.). Nun kam die Antwort, dass der Vertrag erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich ist. Wie bitte? Ist das o.k.?
GEH hatte bei einem ähnlichen Beitrag erwähnt, dass eine "außerordentliche" Kündigung u.a. beim Umzug ins Ausland möglich ist. Wo steht sowas geschrieben? Wo kann man sich genau erkundigen?
Nach dem §314 kommst Du aus einem Vertrag raus, wenn der Anbieter seine Leistungen am neuen Wohnort nicht mehr erfüllen kann.
Das ist dann gegeben, wenn Du auf ein Kaff ziehst, wo tatsächlich aus technischen Gründen kein DSL möglich ist.
Oder eben, wenn Du ins Ausland gehst, weil der DSL-Anbieter dort nicht operiert.
Du darfst aber nicht den Fehler machen und einen Wohnsitz im Inland behalten.
Manche legen den ersten Wohnsitz während des Auslandsaufenthalts zu den Eltern und denken das geht, weil es dort vielleicht schon DSL gibt. Das ist natürlich Quatsch, weil immer auch eine 2. Telefon-Leitung für Dich gelegt werden könnte.
Also es muss schon für den Anbieter ganz und gar unmöglich sein, den Vertrag zu erfüllen.
Ich danke Dir vielmals für Deine Info! Den Paragraph kann ich in meinem Antwort schreiben gut gebrauchen
Wir haben dann "nur" noch einen Wohnsitz im Ausland, also müßte es eine klare Sache sein. Vielleicht kam das in unserer Kündigung nicht so ganz zum Ausdruck. Aber das hole ich dann gleich nach.