Weres Forum,
wie ist eurer Meinung nach folgende Passage au den AGB zu interpretieren:
5.3.
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Regelungen mit dem Kunden, insbesondere in den Besonderen Bedingungen.
Ich habe eine Bestätigungs ( Willkommensmail )l von 1und1 vom 12.1.06 -> 12 Monate = 12.1.07 -> Verlängerung stillschweigend um 1 Jahr -> 12.1.08
gekündigt habe ich per Einschreiben am 10.11.07 zum 31.1.08
(Meiner Meinung nach 2 Monate vor Ende zum Monatsende)
Wer hat schon mal einen Anwalt zur Durchsetzung der Kündigung beauftragt. Akzeptieren die es dann oder muß man wirklich klagen ?
Danke für Eure Infos
S. Hammer
Die Kündigungsbestätigung von 1 und 1 läuft auf 8.11.2008 !!!!!