Nur mit einem PC online gehen dürfen, ist das normal?
Wir haben in unserer Familie 3 Notebooks,
und haben auf bisher Internet via Bluetooth genutzt.
Als ich mich für DSL entschied, war natürlich der Geschwindigkeits und Zeitvorteil
einer der Hauptgründe.
Jetzt lese ich in den AGB´s dass der Zugangscode nur auf einem einzigen Rechner installiert werden darf.
Welche Möglichkeiten bestehen denn nun für meine Familienangehörigen, ausser das wir drei DSL-Anschlüsse bezahlen müssen?
Meine Frau und meine Tochter wollen auch gelegentlich surfen, geht das dann nur auf meinem Notebook?
Re: Nur mit einem PC online gehen dürfen, ist das normal?
Zitat von juergen56
Jetzt lese ich in den AGB´s dass der Zugangscode nur auf einem einzigen Rechner installiert werden darf.
Der "Rechner" darf auch ein Router sein - dann macht der die Einwahl / Anmeldung und kein PC, Notebook oder was auch immer da "hinten dranhängt" mehr. In Deinem Fall sollte es ein Router sein. Auf den PCs werden dann keine DFÜ/Breitbandverbindungen mehr benötigt (sofern jetzt vorhanden).
die AGB´s sind von 1 uned 1
Jetzt nochmal zum besseren Verständnis für einen Anfänger
Wir bekommen eine WLan Box und ich habe mir einen WLan Stick besorgt.
Wenn ich es richtig verstehe, können die "anderen" Notebooks ebenfalls mit WLan Stick online gehen, verutlich aber immer nur einer ?
Die WLAN-Box hat meines Wissens auch 4 LAN-Ports, die Du selbstverständlich auch nutzen kannst.
Die Kommunikation zu 1&1 baut nur ein Gerät, nämlich die WLAN-Box, sprich der Router (denn um nichts anderes handelt es sich hier!), auf.
Wieviele rechner am Router hängen, kann 1&1 überhaupt nicht feststellen!
Du kannst an den Router so viele PCs per WLAN-Stick anschließen, wie du willst. Die einzige Einschränkung ist die, dass wenn 5 Leute gleichzeitig ins Netz gehen dann jeder weniger Geschwindigkeit hat (ist ja logisch, weil sich 5 Leute dieselbe Leistung teilen müssen).
Ok, ich weiß nicht, ob so ein Router jetzt maximal 4 oder 40 WLAN-Sticks verwalten kann, aber wir haben hier auch schon 3 Rechner angemeldet gehabt und es gab keine Probleme, von daher...
Wobei ich mich frage, welcher Anbieter noch so "antiquierte" AGBs hat?
Mich würde da jetzt die genaue Formulierung interessieren.
Bei einem Router ist der Zugangscode nur ein einziges Mal installiert - und das sogar auf gar keinen Rechner - außer Du siehst den Router als Einwahlrechner.
Also eine Formulierung mit einmaligem Zugangscode deckt auf jeden Fall auch ein Netzwerk ab. Denn einmalige Einwahl heißt ja nicht, dass die Leitung dahinter nicht auf mehrere PCs verteilt werden kann.
Und wie Du schon richtig sagst, sieht es 1&1 eh nicht.
@juergen56
Mach Dir kein Kopf, es ist vollkommen normal, dass in einer Familie heutzutage mehrere PC an einem Router hängen.
Sonst gäbe es ja gar keinen Grund, überhaupt die DSL-Pakete mit Routern zu versehen, dann würde ja auch ein Modem zur Einwahl ausreichen.
1&1 könnte dann auch ein billigeres Gerät als ausgerechnet eine Fritzbox subventionieren.