Probleme mit der Telekom bei Kündigung...

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  1. #1
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    Standard Probleme mit der Telekom bei Kündigung...

    Ich habe, wie man im Topic erkennt geringfügige Probleme mit der Telekom, da dort seltsame Vertragsabschlüsse aus dem Hut gezaubert werden.


    Ich fange mal ganz Chronologisch an:

    Seit 2001 hat unser Haushalt (meine Eltern und ich) DSL - erst nur 768, dann 1000kbit/s Downstream - alles so, wie es optimal sein sollte.

    Dann gegen Ende 2006 kam mein Vater auf die Idee einen neuen Vertrag ab zu schließen, der Telefon und Internet günstig zusammenfasst. Wir einigten uns auf DSL6000 und entschieden uns so für "Call and Surf Comfort" - mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten - also läuft dieser Vertrag nun bald aus.

    Direkt nachdem wir auf DSL6000 umgestellt waren, beantragten wir Fastpath und ich hatte eine Leitung mit ~5000-5500kbit/downstream und ~500kbit/s upstream, meine Pings waren auch im grünen Bereich, alles toll.

    Im Sommer diesen Jahres wurden wir dann öfter von der Telekom angerufen, bei uns wäre DSL16000 ohne Aufpreis möglich etc. Der Telekomtechniker, der wegen Problemen mit der Leitung anfang 2007 bei uns war (von Nov.06 bis Jan.07 hatten wir kein Internet wegen seltsamer Probleme - haben aber brav bezahlt...), hatte uns versichert das die alte Leitung vom Verteilerkasten bis zum Haus niemals mehr als evt 7000-8000 kbit/s schaffen kann. Aufgrund dieser Informationen lehnten wir jedes kostenlose DSL16000 Angebot ab, auch jedes kostenlose Sicherheitspaket lehnten wir ab. Anrufe dieser Art häuften sich. Immer wieder wurde DSL16000 angepriesen und versprochen, immer wurde es abgelehnt von uns.

    Im Spätsommer bekam ich dann Pingprobleme: Fastpath wurde offensichtlich ausgeschaltet, dies wurde mir auch von der Hotline bestätigt. Fastpath wurde mehrmals wieder aktiviert, nur um dann eine Woche später wieder deaktiviert zu werden - ich rief erneut an und verweilte Stunden in der Warteschleife. Der Postverkehr mit der Telekom wegen Fastpath füllte nun schon einen Ordner. Es war aber auch bei den Briefen eine Auftragsbestätigung über "Call and Surf Comfort Plus" dabei - hier wurde uns wieder DSL16000 versprochen und Sicherheitspakete und und und. Da unsere Leitungswerte aber weiterhin bei 5500down/500up lagen, ignorierten wir diese Auftragsbestätitung, schließlich haben wir keinen Auftrag erteilt. Fastpath ist dann aber dauerhaft verschwunden und ich war es leid wieder und wieder Fastpath für die DSL6000er Leitung zu beantragen.

    Jetzt sind wir auf UnityMedia umgestiegen. Die Leitung ist mit 7200down/800up sehr gut. Es gibt keine Schwankungen und die Pings sind einfach nur ein Traum. [offiziell DSL6000 von UM]

    Also Kündigung an die Telekom, da der Vertrag über Call and Surf Comfort ja jetzt ausläuft.




    Nun heißt es witziger weise, das wir erst in ~20 Monaten bei der Telekom kündigen können. Gekündigt wird dann: DSL6000, Telefonanschluss.

    Unser Vertrag über DSL6000 läuft aber schon in wenigen Wochen aus...!

    Einen neuen Vertrag über DSL6000 haben wir nie abgeschlossen, schon gar nicht mit 24Monaten Laufzeit.


    Jetzt war diese ominöse Auftragsbestätigung über DSL16000 im Call and Suf Comfort Plus Paket schon etwas seltsam, da man mit DSL16000 kein Fastpath bekommt - dies könnte eine Erklärung für das dauernde Abschalten von FP sein. Da die Telekom aber mindestens ~6000down bringen muss um den Vertrag zu erfüllen, kann von einem Vertrag über Call and Surf Comfort Plus mit DSL16000 keine Rede sein, da wir niemals über 5500downstream hinauskamen.



    Also erdreistet sich die Telekom zu behaupten, wir hätten *wie auch immer* einen Vertrag abgeschlossen über DSL6000 im Call and Surf Comfort Plus Paket - mit einer Laufzeit von 24 Monaten.

    Dies wiederspricht sogar der ominösen Auftragsbestätigung, die wir als ein versehen betrachtet haben, da weder DSL16000 zur verfügung gestellt wurde, noch meine Eltern jemals einen solchen Vertrag abgeschlossen haben.




    Die Sache ist irgendwie etwas durcheinander und seltsam.


    Jetzt ist natürlich die Frage:
    Wenn ein Vertrag im Sommer zustande kam: Wie?


    Ist eine versandte Auftragsbestätigung ein rechtsgültiger Vertrag? Kann ich einfach Auftragsbestätigungen durch die Welt schicken und jeder der nicht widerspricht ist gebunden?

    Sogar wenn die Sache im Sommer rechtsgültig wäre, so wäre dies ein Abschluss über DSL16000, was wir niemals erhalten haben nach den AGB der Telekom (wegen der Mindestbandbreite).




    Wir sind zZ etwas ratlos und sauer, auch weil die netten Damen, die im Auftrag der Telekom hier anrufen teilweise äußerst frech und patzig werden und Äußerungen "da sind sie doch selbst schuld wenn sie da nicht nachfragen" in keinster Weise weiterhelfen...


    Ich tippe mal darauf, das die Telekom intern irgendwas durcheinander gebracht hat und nun auf ihr "Recht" pocht. Alle Schreiben an die Telekom und Telefonate in denen wir der Telekom den Sachverhalt näher bringen wollten sind bisher gescheitert.





    Jetzt ist nur die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Die Hotline ist keine Lösung, hier trifft man scheinbar auf inkompetente Menschen, die scheinbar auch leicht reizbar sind und jegliche Schuld auf den Kunden abwälzen.

    Briefe werden weitestgehend ignoriert, bzw der Umstand das wir keinen Vertrag im Sommer abgeschlossen haben.

    Bleibt nur noch das Gericht oder ein Tip von hier... in der Hoffnung, das der Streit beigelegt werden kann. Auch wenn meine Eltern und ich uns im Recht fühlen, so wäre ein [teurer] Rechtsstreit wohl das letzte, aber angesicht der 49,95€ monatlich, für über 20 Monate, sind die 1000€ schon ein nicht unwichtiger Streitwert.



    Ich hoffe hier weiß jemand Rat...

    lg

  2. #2
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    Ganz ehrlich: wenn das alles so ist, wie du hier beschreibst - wovor habt ihr Angst?? Vor der Telekom, dass die mit einem Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und Geld haben will??

    Wenn das offizielle Vertragsende gekommen ist (also Ende dieses Jahres), würde ich die Zahlungen an die Telekom einstellen und denen abschließend einen Brief (mit Einschreiben + Rückschein!!!) schicken, in dem noch mals darauf hingewiesen wird, dass ihr den Vertrag, den ihr abgeschlossen habt, fristgerecht gekündigt habt und dass ihr die Zahlungen daher einstellt. Punkt. Fertig.


    Dann sollen die doch kommen! Was soll euch denn passieren? Wenn es so ist, wie beschrieben, kann euch doch nichts passieren. Kein Gericht der Welt würde euch verurteilen, der Telekom Geld zu bezahlen aufgrund eines Vertrages, den ihr nicht abgeschlossen habt. Und das weiß auch die Telekom! Die sind ja nicht blöd, die hoffen doch nur drauf, dass die Leute einknicken und Angst bekommen und dann weiterhin Geld bezahlen, obwohl sie gar nicht müssten. Dafür ist die Telekom hinlänglich bekannt! Darum sollte man denen auch NIEMALS eine Einzugsermächtigung geben, weil Geld, was bei denen auf dem Konto erstmal landet, bekommt man nur sehr, sehr schwer wieder (habe selbst die Erfahrung gemacht - auf einer Rechnung standen mal 80 Euro, die nicht drauf durften, hatte Einzugsermächtigung erteilt und es hat krasse 8 Monate gedauert (ohne Anwalt, bis ich das Geld wieder bekam!).

    Also, kein Geld mehr überweisen, Brief schreiben und Füße still halten. EUch kannnichts passieren!

  3. #3
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    Standard Re: Probleme mit der Telekom bei Kündigung...

    Jetzt ist natürlich die Frage:
    Wenn ein Vertrag im Sommer zustande kam: Wie?
    Es kam kein Vertrag zu Stande. Ihr habt keinen Auftrag gegeben, ihr habt keine Unterschrift geleistet - das ist schlicht eine Frechheit der DTAG!

    Ist eine versandte Auftragsbestätigung ein rechtsgültiger Vertrag? Kann ich einfach Auftragsbestätigungen durch die Welt schicken und jeder der nicht widerspricht ist gebunden?
    Nein, das ist natürlich kein rechtsgültiger Vertrag! Auf welcher Grundlage sollte sowas funktionieren?

    Sogar wenn die Sache im Sommer rechtsgültig wäre, so wäre dies ein Abschluss über DSL16000, was wir niemals erhalten haben nach den AGB der Telekom (wegen der Mindestbandbreite).
    Darauf kannst du dich leider nicht beziehen, da im Angebot bestimmt steht "bis zu 16000". Ich halte es auch für ein Unding, dass man eine Leistung angepriesen bekommt, aber sich mit deutlich weniger zufrieden geben soll, aber mit dem Argument kommst du (leider) nicht weit...


    Als Tipp: In diesem Fall brauchst du nicht mal einen Anwalt! Wende dich an deine örtliche Verbraucherzentrale. Die wissen, wie man in solchen Fällen vorgeht, die haben entsprechende Briefe als Vordruck parat und die können dir genau sagen, wie du dich verhalten musst. Das kostet im Zweifel 5 Euro, aber ist bei weitem billiger, als ein Anwalt. Und die Telekom wird sicher nicht so weit gehen und euch vor Gericht zerren, eben weil die wissen, dass sie damit nicht durchkommen würden und dann auch noch eure Kosten übernehmen müssen, von daher ruhig Blut...

  4. #4
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    Standard Re: Probleme mit der Telekom bei Kündigung...

    Willkommen in Forum!
    Zitat Zitat von maSu
    Ist eine versandte Auftragsbestätigung ein rechtsgültiger Vertrag? Kann ich einfach Auftragsbestätigungen durch die Welt schicken und jeder der nicht widerspricht ist gebunden?
    Hmm, ja, es könnte schon ein Fehler gewesen sein, dem nicht zu widersprechen.
    Es gibt leider viele Negativbeispiele von Leuten, die so über einen Telefondrücker in einen Vertrag gekommen sind.
    Ich bin mir nicht sicher aber es kann sein, dass bei der Telekom das Gespräch mitgeschnitten werden muss - nachfragen.
    Ansonsten steht ja quasi Aussage gegen Aussage.

    Wenn nach deren Ansicht ein Vertrag zustande gekommen ist, dann gilt die neue Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
    Hättest Du aber DSL 16000 wirklich bekommen, dann müsstest Du Dir über Fastpath keine Gedanken mehr machen.
    Das ist ADSL2+, adaptive Rate, da gibt es und braucht es kein extra "Schalten" von Fastpath.
    (Ich schreib das in Anführungszeichen, weil bei Fastpath gar nichts geschaltet wird sonder etwas abgeschaltet! https://de.wikipedia.org/wiki/Fastpath).

    Ich würde jetzt erstmal auf einer Rechnung oder in diesem Online-Dingens schauen, was genau nun für ein Vertrag besteht.

    Wenn noch der alte Call&Surf Comfort besteht, dann dürfte die Sache einfacher sein, weil Ihr ja nie in den günstigeren neuen Vertrag mit längere Laufzeit gewechselt sind.
    Da lässt sich dann schriftlich oder telefonisch klären.

    Wenn Call&Surf Comfort Plus zustande gekommen ist, dann würde ich Anwalt oder Verbraucherzentrale zu Rate ziehen.
    Auf die fälschliche Auftragsbestätigung hättet Ihr schon besser reagieren sollen.

    Mit dem Rückzug der Einzugsberechtigung wäre ich etwas vorsichtig.
    Wenn das Recht hinterher doch nicht auf Deiner Seite steht - wer weiß - kannst Du durch so eine Aktion auch einen negativen Schufa-Eintrag und somit Deine Kreditwürdigkeit verlieren.

  5. #5
    Avatar von Schrippe
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    Standard Re: Probleme mit der Telekom bei Kündigung...

    Zitat Zitat von maSu
    Mit dem Rückzug der Einzugsberechtigung wäre ich etwas vorsichtig. Wenn das Recht hinterher doch nicht auf Deiner Seite steht - wer weiß - kannst Du durch so eine Aktion auch einen negativen Schufa-Eintrag und somit Deine Kreditwürdigkeit verlieren.
    Wieso sollte man da vorsichtig sein? Ich meinte ja nicht, er soll die Einzugsermächtigung kündigen und gar nicht mehr zahlen, sondern er soll die Einzugsermächtigung kündigen und alle Rechnungen bis zum Vertragsende regelgerecht zahlen (aber eben per Überweisung). Das steht jedem Verbraucher zu, selbst zu entscheiden, ob man es sich "einfach macht" und das Unternehmen das Geld einziehen lässt oder ob man es etwas umständlicher macht und jeden Monat selbst dran denken muss, die Telefonrechnung zu bezahlen.

    Aus der Kündigung einer Einzugsermächtigung wird in keinem Fall ein Schufa-Eintrag o.ä.!

  6. #6
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    Standard Re: Probleme mit der Telekom bei Kündigung...

    Zitat Zitat von Schrippe
    Wieso sollte man da vorsichtig sein? Ich meinte ja nicht, er soll die Einzugsermächtigung kündigen und gar nicht mehr zahlen, sondern er soll die Einzugsermächtigung kündigen und alle Rechnungen bis zum Vertragsende regelgerecht zahlen (aber eben per Überweisung).
    Ok, so vielleicht

    Zitat Zitat von Schrippe
    Das steht jedem Verbraucher zu, selbst zu entscheiden, ob man es sich "einfach macht" und das Unternehmen das Geld einziehen lässt oder ob man es etwas umständlicher macht und jeden Monat selbst dran denken muss, die Telefonrechnung zu bezahlen.
    Jein, die meisten Verträge bekommst Du heute leider nur noch mit Einzugsermächtigung.
    Also die Anbieter geben Dir einfach kein Vertrag ohne Kontodaten, insofern ist das nicht ganz so leicht mit der freien Entscheidung.

    Zitat Zitat von Schrippe
    Aus der Kündigung einer Einzugsermächtigung wird in keinem Fall ein Schufa-Eintrag o.ä.!
    Nein, das natürlich nicht.
    Höchsten dann, wenn der Vertrag nach Ansicht des Anbieters weiter läuft und der Kunde die Rechnung nicht bezahlt, weil er anderer Meinung ist.

  7. #7
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    Hmh,

    wenn ich eine Auftragsbestätigung bekomme die ich nicht erwartet habe, dann widerspreche ich auch sofort. Denn ohne Widerspruch gilt das dann als gewollt. Mitunter ein Grund warum mein Anschluss das kostenlose Leistungsmerkmal abweisen anonymer Anrufe hat. Dann kommen solch idiotische Callcenter nämlich gar nicht erst zu mir durch. In der Vergangenheit hatte ich nicht einen wichtigen Anruf dadurch verpasst.

    Zu den technischen Details : wenn sich fastpath bei DSL6000 bestellen lässt, dann ist die Dämpfung in der Datenbank <= 14 dB. Wenn keine schlechteren Kabel im Erdreich verlegt sind als bei der Berechnung verwendet, dann geht mit <= 14 dB sehr wohl das volle DSL16000 (mein W700V syncht sich bei fast 16 dB mit 17115 brutto).

    Wenn da also nur 7-8000 ankommen ist entweder die Dämpfung falsch berechnet (unwahrscheinlich), es ist eine sehr schlechte inhouse Verkabelung oder die TCP Werte auf dem PC stimmen nicht.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Snowman
    Mitunter ein Grund warum mein Anschluss das kostenlose Leistungsmerkmal abweisen anonymer Anrufe hat. Dann kommen solch idiotische Callcenter nämlich gar nicht erst zu mir durch. In der Vergangenheit hatte ich nicht einen wichtigen Anruf dadurch verpasst.
    Rückfrage:
    Das würde heißen, dass alle Anrufe ohne Rufnummernanzeige nicht durch kommen?
    Hmm, es gibt halt noch ältere Leute, die einen einfachen Telefonanschluss seit 30 Jahren oder noch länger benutzen und nie einen Tarifwechsel gemacht haben, weil sie kein Interesse an Internet etc. haben.
    Ich müsste dann z.B. meinen Eltern und vielen älteren Verwandten mitteilen, dass sie das Leitungsmerkmal Rufnummernweitergabe freischalten lassen sollen.
    Einige wären vielleicht auch beleidigt oder überfordert.
    Etwas schwierig ...

    Aber klar, mir wäre auch lieber, ich würde immer alle anrufenden Nummern erkennen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von GEH
    Ich müsste dann z.B. meinen Eltern und vielen älteren Verwandten mitteilen, dass sie das Leitungsmerkmal Rufnummernweitergabe freischalten lassen sollen.
    Einige wären vielleicht auch beleidigt oder überfordert.
    Etwas schwierig ...
    Jedem von dem ich will dass er mich anrufen kann, dem biete ich bei sowas (Aktivierung der Rufnummerübermittlung) natürlich meine Hilfe an. Denn Fakt ist, die Rufnummerübermittlung kostet nichts, weder einmalig zur Aktivierung, noch laufend. Und im "Notfall" kann jeder immer noch vor dem Anruf für diesen einen Anruf entscheiden ob nicht doch unterdrückt werden soll.

  10. #10
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    Ein schwieriges Beispiel gibt es bei der Nummernunterdrückung aber schon: Ämter. Das Arbeitsamt ruft auch als Unbekannt an (zumindest bei uns, denke mal, dass das keine Ausnahme ist), andere Ämter ebenfalls.

    Und bis sich alle Leute, die mich anrufen, dazu durchringen, ihre Nummer anzeigen zu lassen, wird noch einige Zeit vergehen und bis dahin für die unerreichbar zu sein, ist ja auch ein bissl blöd...

    Aber gut, kann jeder handhaben, wie er will...


    Jein, die meisten Verträge bekommst Du heute leider nur noch mit Einzugsermächtigung.
    Also die Anbieter geben Dir einfach kein Vertrag ohne Kontodaten, insofern ist das nicht ganz so leicht mit der freien Entscheidung.
    Ja, da hast du Recht. Aber sooo viele Verträge sind das doch nicht, oder!? Bei mir ist das nur bei der Gasag so, bei allen anderen Verträgen, die ich so habe (von Miete über Telefon bis zu Strom und Handy) ist das optional.

    Sicher, wenn in maSus Vertrag drinsteht, dass er nur mit Einzugsermächtigung läuft, sollte er diese nicht kündigen. Wobei ich meine, dass wenn die Vertragslaufzeit seines Vertrages abgelaufen ist und die nur weiter Geld einziehen würden, weil die Telekom der Meinung ist, er hätte ja einen weitergehenden Vertrag abgeschlossen, würde ich die Einzugsermächtigung widerrufen. Aus Prinzip und aus Sicherheit, weil wie ich bereits schrieb es sehr schwer ist, von der DTAG Geld wiederzubekommen.
    Und bei der Telekom kenne ich es auch nicht, dass es Verträge nur mit Einzugsermächtigung gibt. Die Telekom ist doch quasi auch verpflichtet, jedem Bürger den Grundtelefonanschluss zu stellen, oder? Wie Stromversorger einen Grundanschluss liefern müssen (Grundversorgungssprinzip). Da kann ich mir nicht vorstellen, dass die da solche Spirenzchen machen können mit Einzugsermächtigung sonst gibt's keinen Anschluss. Kann ja sein, dass jemand gar kein Konto hat (sowas soll es ja wirklich geben)...

  11. #11
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    Zitat Zitat von Schrippe
    Und bei der Telekom kenne ich es auch nicht, dass es Verträge nur mit Einzugsermächtigung gibt. Die Telekom ist doch quasi auch verpflichtet, jedem Bürger den Grundtelefonanschluss zu stellen, oder? Wie Stromversorger einen Grundanschluss liefern müssen (Grundversorgungssprinzip). )
    Du hast das entscheidende Wort schon genannt:
    Grundversorgungssprinzip
    Du kannst den einfachsten Telefonanschluss (den, der auch für Resellerverträge nötig ist) ohne Probleme mit Rechnung bekommen.
    Alle anderen Verträge und Paketangebote sind keine Grundversorgung und bekommst Du auch nur mit Einzugsermächtigung.
    DSL ansich ist leider auch keine Grundversorgung, sonst müsst es ja auch überall gehen.
    Ob es Ausnahmen oder Sondervereinbarungen bei machen Anbietern gibt weiß ich nicht, i.d.R. aber nicht.

    Zitat Zitat von Schrippe
    Da kann ich mir nicht vorstellen, dass die da solche Spirenzchen machen können mit Einzugsermächtigung sonst gibt's keinen Anschluss. Kann ja sein, dass jemand gar kein Konto hat (sowas soll es ja wirklich geben)...
    Wie gesagt, Du bekommst ohne Konto einen einfachen Telefonanschluss.
    Ich kenne jemand, der wegen Insolvenz eine negative Schufa hat.
    Der bekommt kein Konto mit Überziehungskredit (keinen Cent) und auch auf seinen Namen kein DSL-Paket.

  12. #12
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    Zu der Auftragsbestätigung ist hier glaube ich schon alles gesagt worden.

    Hier kann die Telekom sich auf den Standpunkt stellen, dass Ihr nicht widerrufen habt, also der Vertrag als geschlossen gilt.
    AGB
    3 Zustandekommen des Vertrages
    Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch die Deutsche Telekom zustande.
    Aber in der zu den AGB gehörenden Leistungsbeschreibungen von Call&Surf Comfort Plus steht folgendes:
    1.2 DSL 16000 der Deutschen Telekom
    DSL 16000 wird mit einer Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb eines Bandbreitenkorridors von 6 304 kbit/s bis zu 16 000 kbit/s für den Downstream (auf der Anschlussleitung in Richtung des Kunden) und von 576 kbit/s bis zu 1 024 kbit/s für den Upstream (auf der Anschlussleitung aus Richtung des Kunden) überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb dieses Bandbreitenkorridors kann nicht zugesagt werden, ...
    Auf dieser Basis könntet Ihr der Telekom nun schriftlich eine Frist von 14 Tagen setzen. Wenn technisch wirklich nicht mehr geht, muss der Tarifwechsel dann storniert werden. Somit würde dann auch wieder die alte Laufzeit gelten.

    Und was nun den Telefonanschluss ohne Einzugsermächtigung angeht, so ist hier tatsächlich die Telekom wohl noch das einzige Unternehmen, das sich darauf einlässt. allerdings auch nur bei den reinen Standardanschlüssen. Ohne Einzugsermächtigung kein DSL und schon gar kein Call&Surf (und damit verbunden eine Flatrate)!

    Auch und übrigens, es ist nicht richtig, dass die Telekom verpflichtet ist einen Telefonanschluss zu legen. es gibt in Deutschland kein Recht auf einen Telefonanschluss. Es gibt übrigens nicht mal das Recht auf einen Strom- oder Wasseranschluss!
    Das ist übrigens warum es bei uns Privatunternehmen auf diesen Gebieten gibt. Gäbe es den Rechtsanspruch, so könnte jeder Bürger problemlos auf die Bezahlung "verzichten", da man ihm die Leistung wegen des Rechtsanspruches ja nicht abschalten darf. Welches privatwirtschaftlich agierende Unternehmen sollte da noch Interesse an diesem "Geschäft" haben?

  13. #13
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    Zitat Zitat von jubo14
    Auch und übrigens, es ist nicht richtig, dass die Telekom verpflichtet ist einen Telefonanschluss zu legen. es gibt in Deutschland kein Recht auf einen Telefonanschluss. Es gibt übrigens nicht mal das Recht auf einen Strom- oder Wasseranschluss!
    Das ist übrigens warum es bei uns Privatunternehmen auf diesen Gebieten gibt. Gäbe es den Rechtsanspruch, so könnte jeder Bürger problemlos auf die Bezahlung "verzichten", da man ihm die Leistung wegen des Rechtsanspruches ja nicht abschalten darf. Welches privatwirtschaftlich agierende Unternehmen sollte da noch Interesse an diesem "Geschäft" haben?
    Das sehe ich anders! Du hast ein Recht darauf, dass dir Strom geliefert wird. Und zwar zumindest zu einem Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers (in Berlin ist das z.B. Vattenfall). Die können dir nicht den Anschluss sperren, wenn es keinen Grund dafür gibt.
    Es ist sicher aus was anderes, wenn du auf dem platten Land ein Haus baust, fernab jeder Stromleitung. Dann kannst du wahrscheinlich nicht darauf pochen, dass dir der örtliche Stromanbieter für 2 Mio. eine Leitung ans Haus verlegt. Aber dort, wo ein Stromanschluss vorhanden ist, muss er dir gewährt werden (siehe z.B. hier: https://www.uewag.de/dateien/Preise_Grundversorgung.pdf)

    Wie das mit Wasser ist, weiß ich nicht genau, habe auf die schnelle nichts gefunden.
    Und einen Telefonanschluss - ok, ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben für die Telekom. Ich meinte ja auch, dass die Telekom einem es nicht verweigern kann, einen analogen Telefonanschluss zu schalten, wenn man die monatliche Rechnung von 16,36 EUR zahlt. Egal ob negative Schufa, kein Konto o.ä.
    Und das ein Telefon- oder Stromanschluss wieder abgeschaltet werden darf, wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden, ist doch wohl auch sonnenklar, darauf abzuheben, ist ja wohl mehr als kleinlich...

  14. #14
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    Nicht böse sein, aber nun sind wir bei einem Thema, bei dem ich mich berufsbedingt sehr gut auskenne.
    Ich bin seit mehreren Jahren bei verschiedensten Energieversorgern tätig gewesen.
    Und rein zufällig war da auch die BEWAG dabei, die ja jetzt auch öffentlich als Vattenfall agiert.
    Gerade in Berlin gibt es ganze Wohnblöcke, in denen niemand auch nur eine Kilowattstunde geliefert bekommt, der die nicht vorher schon bezahlt hat! Bleiben die Vorauszahlungen aus, marschiert der Sperrkassierer los, versucht die Zahlung bar einzutreiben und schaltet in Falle des Misserfolges sofort ab! (An dem dafür notwendigen Workflow im System, der damals noch BEWAG, war ich nicht ganz unbeteiligt.)

    Es ist nämlich ein erheblicher Unterschied zwischen einem Grundversorgungstarif und einem Recht auf Versorgung! Das Eine hat mit dem Anderen absolut nichts zu tun.

  15. #15
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    Gut, bleibt die Frage, was für Blöcke das sind.
    Ohne jetzt eventuell hier jemandem auf die Füße treten zu wollen, aber hier gibt es ja durchaus ganze Viertel, in denen Bevölkerungsschichten leben, die nicht gerade für ihr gesichertes Einkommen bekannt sind. Man hört ja auch nicht selten, dass man, wenn man "im falschen Viertel" oder "in der falschen Straße wohnt", man bei Onlineversandhäusern nichts mehr kaufen kann, weil die bestimmte Adressen grundsätzlich abweisen, weil dort die Dichte der Bewohner mit negativer Schufa so hoch ist, dass man mit denen über einen Kamm geschoren wird.

    Will sagen: wenn du meinst, dass es in Marzahn oder Hohenschönhausen solche Blöcke gibt, kann ich mir das auch durchaus vorstellen. Da liegt aber dann eine andere Problematik zugrunde.
    Sicher ist es so, dass Unternehmen, auch wenn sie Grundversorger sind, ein Recht auf ihr Geld haben und bei entsprechendem Verdacht der Nichtbezahlung im Voraus abkassieren können und erst dann Strom liefern.

    Aber das ist doch nicht der Normalfall! Dann wäre der ganze §36 des Energiewirtschaftsgesetzes ja fürn A****, oder nicht!?!

  16. #16
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    Ich denke, du hast da schon die richtige Gegend im Auge.

    Und was das Gesetz angeht, so ist das schon die richtige Stelle, aber der letzte Satz im ersten Abschnitt ist hier der "Knackpunkt".
    Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
    Nicht zumutbar für den Lieferanten ist es zum Beispiel, wenn er erwarten kann (muss), dass der Kunden nicht bezahlen kann oder will.
    Hier werden die Risiken der Abschaltkosten, die nach einer Entscheidung der Bundesnetzagentur, nur zum Teil auf den Kunden abgewälzt werden dürfen, gegen den möglichen Gewinn durch den Verkauf von Strom gerechnet. Kann fest damit gerechnet werden, dass der Kunde pro Jahr einmal gesperrt wird, kann der Lieferant aus wirtschaftlichen Gründen die Versorgung verweigern.
    Diese Auffassung wurde so z.B. von Amtsgericht Hohenschönhausen bestätigt und war die Basis für die sogenannten Pre-Paid-Tarife.

  17. #17
    Avatar von Schrippe
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    Aha, okay. Wieder was gelernt.

    Solange ich nicht der Eindruck erwecke, meine Rechnung nicht zahlen zu können (und sei es ein einziges Mal im Jahr), wird mir also Strom geliefert. Sonst ist es wie beim Handy, erst aufladen, dann telefonieren...

    Zum Abschluss eine letzte kleine Frage: ich rutsche aber nicht gleich in dieses Prepaid-Verfahren, wenn ich einmal eine Mahnung bekomme, weil ich es verpennt habe, zu bezahlen, oder!? Da muss es schon einige Mahnungen gegeben haben und ich muss ziemlich zahlungsresistent sein, oder!?

  18. #18
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    Don't panic!

    Bevor Dir der Strom (Wasser, Gas) gesperrt wird musst Du schon einigen Rückstand aufgehäuft haben. 2 Rechnungen müssen da mindestens offen sein, vorher wäre bei Privatkunden der Verwaltungsaufwand einfach zu hoch!
    Und selbst wenn Du dann gesperrt wirst, ist es nicht gesagt, dass Du nach der Entsperrung als "Schlechtzahler" gekennzeichnet wirst.
    Einige Versorger halten das in der Tat überhaupt nicht nach!
    Und bei denen die Kunden klassifiziert werden, da spielt auch die Zahlungshistorie durchaus eine Rolle. Und es spielt eine Rolle, ob der Kunde nicht zahlen konnte (z.B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, usw.) oder einfach nicht zahlen wollte. Wobei natürlich alle, die sich auf die Zahlungsaufforderungen einfach nicht melden, erst mal in die Kategorie "Wollen nicht zahlen" eingeordnet werden.
    Allerdings gibt es die absolut inoffiziellen schwarzen Listen. Da stehen einerseits Einzelpersonen drauf, andererseits sind dort ganze Adressen gespeichert, bei denen ein Versorger nicht einen müden Euro in Vorleistung gehen wird.
    Ich wäre mal fast nichtsahnend in so ein Haus eingezogen, dass auf einer dieser nicht existenten Listen stand. Da hätte ich viel Freude bei der Beauftragung für Strom, Gas, Wasser und Telefon bekommen! Dort gab es 6 Wohnungen und meine wäre die einzige gewesen, in der der Vormieter keine Schulden bei den Versorgern hinterlassen hatte. 3 Mieter waren bei Nacht und Nebel getürmt und hatten weder Miete, noch Nebenkosten und schon garnicht Energie oder Telefon bezahlt. Und damit stand die ganze Adresse auf den entsprechenden Listen. Die einzigen, die es übrigens offen aussprachen war die Telekom, die mich damit erst hellhörig machte und letztendlich von Mietvertrag zurücktreten ließ.

  19. #19
    Avatar von maSu
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    Zitat Zitat von jubo14
    AGB
    3 Zustandekommen des Vertrages
    Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch die Deutsche Telekom zustande.
    Aber in der zu den AGB gehörenden Leistungsbeschreibungen von Call&Surf Comfort Plus steht folgendes:
    1.2 DSL 16000 der Deutschen Telekom
    DSL 16000 wird mit einer Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb eines Bandbreitenkorridors von 6 304 kbit/s bis zu 16 000 kbit/s für den Downstream (auf der Anschlussleitung in Richtung des Kunden) und von 576 kbit/s bis zu 1 024 kbit/s für den Upstream (auf der Anschlussleitung aus Richtung des Kunden) überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb dieses Bandbreitenkorridors kann nicht zugesagt werden, ...
    Also: wenn nun laut den AGB mit der Auftragsbestätigung ein Vertragsabschluss vorliegt, dann hat die Telekom an der Stelle ein Problem, da DSL16000 (was in der Auftragsbestätigung steht) eben laut den AGB, wie du sagtest mindestens 6304kbit/s downstream beinhaltet. Dieser Mindestwert wurde nie erfüllt, weswegen zwar die Auftragsbestätigung versand wurde, aber die Leistung von der Telekom nie zur verfügung gestellt wurde...!

  20. #20
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    Ich sage das nicht!

    Das steht so bei der Telekom nachzulesen!

    Also solltest Du höflich aber bestimmt und schriftlich mal auf diesen Tatbestand hinweisen. Und wenn Du dann um die Stornierung dieses Tarifwechsels bittest, sollte die Antwort eigentlich etwas anders ausfallen.

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