Kündigung T-Online/T-Com Anschluss

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  1. #1
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    Standard Kündigung T-Online/T-Com Anschluss

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

    Ich habe im Februar 2006 Verträge über T-DSL 1000 und T-Online dsl flat abgeschlossen.
    Nun ist der T-DSL 1000 Anschluss ja von T-Com. In der Auftragsbestätigung stand, dass ich eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen hätte.

    Nun ist mir aber aufgefallen, dass seid einiger Zeit nicht mehr "T-DSL 1000", sondern "T-Online DSL 1000" auf meiner Rechnung steht.

    Hat das für mich Auswirkungen auf die Kündigungsfrist, da T-Online ja immer 12 Monate verlängert, wenn nicht 3 Monate vorher gekündigt wird oder gilt für mich die 6-Tage Kündigungsfrist?

    Danke...

  2. #2
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    Hmh,

    das T-Online DSL wurde immer lieber verkauft als das T-DSL, gerade wegen der Mindestlaufzeit. Hattest Du denn irgendwann mal etwas geändert, wo dann das DSL "umgeschrieben" worden ist ?

    Jetzt im nachhinein ist sowas nur schwer zu ändern, aber Du kannst ja mal probieren was passiert wenn Du kündigst.

    Oder willste garnet kündigen, sondern zu einem der Call & Surf Pakete wechseln ? Solche Wechsel gehen nämlich meistens ohne Beachtung der Mindestlaufzeit.

  3. #3
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    Hallo Snowman,

    danke schonmal für deine Antwort.

    Nein, ich habe nichts geändert. Und es kann doch nicht angehen, dass die plötzlich meinen Anschluss ändern.
    Laut AGB müssten die mich doch min. 6 Wochen vorher informieren, oder? Vorallem finde ich das seltsam, da ja T-Com und T-Online zwei unterschiedliche Firmen sind.
    Durch diesen Wechsel sind mir ja nur Nachteile entstanden (MVL, Kündigunsfrist).
    Die Ursprungs-Auftragsbestätigung besagt, dass ich 6 Tage hätte. Dies kann doch nicht im nachhinein geändert werden, da es dort explizit steht und nicht "nur" in den AGB, oder?

    Ich möchte kündigen und Alice mal ausprobieren.

    Kann es mir passieren, dass ich dann plötzlich zwei DSL Anschlüsse bezahlen muss?

  4. #4
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    Habe gerade noch jmd. gefunden, der dieses Problem hatte.



    Ist das rechtlich gesehen einwandfrei?

  5. #5
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    Wenn Du die ursprüngliche Bestätigung noch hast, kannste ja ne Kopie davon an die Telekom weitergeben.

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