Wie kann ich Bestellung von FreenetKomplett kündigen!?

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  1. #1
    Avatar von darthschmetterling
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    Standard Wie kann ich Bestellung von FreenetKomplett kündigen!?

    Am 26. 11 wurde ich von einem Mitarbeiter von Freenet besucht. Er bitte mich um eine „Untersuchungfomular“ auszufüllen. Das habe ich für ihn getan. Ich bin sogar so dumm genug, dass ich auch meinen Kontonummer in der Formular geschrieben, damit er seiner Firma bestätigen konnte, dass er wirklich bei mir war.

    Danach bekam ich die Bestellungsbestätigung des FreenetKompletts.

    Ich versuchte viel Mal durch Kontaktformular diese hässliche Bestellung zu kündigen. Aber nur bei dem letzten Versuch am 10. 12 bekam ich ein Antwort-Email aus Freenet. Sie schrieb mir, dass mein Anliegen schnellstmöglich an einen Sachbearbeiter weitergeleitet und bearbeitet wird.

    Aber keine Kündigungsbestätigung bekomme ich bis jetzt. Stattdessen bekam ich ein Techinkertermin zur Schaltung.

    Ich brauche überhaupt kein FreenetKomplett!

    Wie kann ich dieses FreenetKomplett kündigen!?

  2. #2
    Avatar von jubo14
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    Willkommen im Forum!

    Du hast leider einen extrem unglücklichen Fehler gemacht!
    (Wenn mal den Vertragsabschluss selber außen vor läßt!)

    Richtig wäre gewesen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein Deinen Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
    Das Kontaktformular hilft Dir im Streitfall überhaupt nicht!

    Stellt sich Freenet auf den Standpunkt, dass der Vertrag rechtskräftig geworden ist, weil Du eben nicht schriftlich widersprochen hast, dann bist Du 24 Monate an den Vertrag gebunden!
    Dann ist es an Dir zu beweisen, dass Du sehr wohl dem Vertrag widersprochen hast. Ohne Anwalt ist das bei Freenet aber ziemlich aussichtslos!

  3. #3
    Avatar von GEH
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    Willkommesgrüße auch von mir!

    Ob es nicht doch eine spezielle formularische Kündigungsmöglichkeit bei Freenet gibt weiß ich nicht.
    Aber ein normales Kontaktformular übersehen die bestimmt.
    Also im Prinzip hat jubo14 schon recht: Einschreiben mit Rückschein, alles andere ist ziemlich sinnlos, vor allem bei Freenet.

    Ich möchte aber noch auf eine andere Fehlerquelle hinweisen:
    Es gibt 2 Wochen die Möglichkeit von Vertrag zurück zu treten (Haustürgeschäft).
    Und es wurde ein Vertrag mit vermutlich 24 Monaten Mindestlaufzeit abgeschlossen, der ggf. rechtzeitig gekündigt werden muss.
    Es gibt einen Unterschied zwischen kündigen und vom Vertrag zurück treten.
    Wenn im Anschreiben von Kündigung gesprochen wird, dann kann der Sachbearbeiter die Kündigung bestätigen und darauf hinweisen, dass der Vertrag mindestens bis zum x.x. (in 24 Monaten) läuft.
    Jusistisch ist das glaub korrekt, auch wenn sich der Sachbearbeiter denken kann, dass der Kunde eigentlich seine Widerrufsfrist wahr nehmen will und von Vertrag zurück treten, nur hat er das halt falsch formuliert.
    Bis dann das Rückschreiben ins Haus flattert und der Kunde den Fehler geblickt hat, ist die 2-wöchige Frist längst vorbei.

  4. #4
    Avatar von darthschmetterling
    darthschmetterling ist offline
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    Das ist der Hinweis in dem „FreenetKomplett-Auftrag“:

    „Sie sind an Ihren Antrag nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von zwei Wochen diesen Vertrag widerrufen (Widerrufsfrist). Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder elektronisch per Kontaktformular), möglichst unter der Angabe des Login-Namens oder der Kunden nummer, an die freenet AG zu richten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die freenet AG, DSL-Service-Team, Hamburger Chaussee 2-4, 24114 Kiel, per Kontaktfomular unter http……oder Telefax…. Ein wirksamer Widerruf führt zur Rückabwicklung des Vertrages.“

    Ich unterschrieb den Auftrag am 26.11.07

    Das ist was ich in der Kontaktformular geschrieben:

    Code:
    privates, editiert
    Das ist der Antwortemail von Freenet Kundenservice:

    Gesendet: Mo. 10. Dez. 2007 00:48:37

    Sehr geehrter Kunde,
    vielen Dank für Ihre Anfrage über das
    Kontaktformular.
    Ihr Anliegen wird schnellstmöglich an einen
    Sachbearbeiter weitergeleitet und bearbeitet. Ein
    Feedback erhalten Sie an die im Kontaktformular
    genannte E-Mail Adresse. Als Anlage übersenden wir
    die von Ihnen genannten Angaben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Kundenservice

    Ihre Auswahl
    /freenetKomplett (Telefonanschluss inklusive
    DSL)/Fragen zur Bestellung/Weitere Fragen zur
    laufenden Bestellung
    Ihre Angaben
    Code:
    privates, editiert
    Freie Beschreibung des Anliegens:
    ich kündige meine Bestellung von FreenetKomplett
    am 26.11.2007

    meinr Kundennummer ist

    freenet AG
    Hollerstr. 126
    24782 Büdelsdorf
    Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr. Helmut
    Thoma
    Vorstand: Eckhard Spoerr (Vors.), Axel Krieger,
    Stephan Esch, Eric Berger
    Amtsgericht Kiel, HRB 7306 KI
    USt-ID Nummer: DE 242 848 538

    Ist meine Kündigung wirksam?

    MoEdit : auf Wunsch des Autors private Daten entfernt

  5. #5
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von darthschmetterling
    Das ist der Hinweis in dem „FreenetKomplett-Auftrag“:

    „Sie sind an Ihren Antrag nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von zwei Wochen diesen Vertrag widerrufen (Widerrufsfrist). Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder elektronisch per Kontaktformular), möglichst unter der Angabe des Login-Namens oder der Kunden nummer, an die freenet AG zu richten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die freenet AG, DSL-Service-Team, Hamburger Chaussee 2-4, 24114 Kiel, per Kontaktfomular unter http……oder Telefax…. Ein wirksamer Widerruf führt zur Rückabwicklung des Vertrages.“
    Zitat Zitat von darthschmetterling
    Ich unterschrieb den Auftrag am 26.11.07
    Das ist was ich in der Kontaktformular geschrieben:
    ....
    Freie Beschreibung des Anliegens:
    ich kündige meine Bestellung von FreenetKomplett am 26.11.2007
    meinr Kundennummer ist ...“
    Hmm, also widerrufen hast Du eigentlich nicht sondern gekündigt.
    Und das geht böswillig ausgelegt frühestens bis in 24 Monaten.
    Das könnte ein Fehler gewesen sein.
    Aber warte ab, nicht jeder Sachbearbeiter ist juristisch so spitzfindig.

    Zitat Zitat von darthschmetterling
    Das ist der Antwortemail von Freenet Kundenservice:

    Gesendet: Mo. 10. Dez. 2007 00:48:37

    Sehr geehrter Kunde,
    ...
    Ihr Anliegen wird schnellstmöglich an einen
    Sachbearbeiter weitergeleitet und bearbeitet.
    ...
    "Ist in Arbeit" (wie der Programmierer so schön sagt, wenn er noch keinen Streich getan hat).
    Also erstmal auf dem Aktenberg gelegt bis sich einer drum kümmert.

    Zitat Zitat von darthschmetterling
    Ihre Telefonnummer für Rückfragen: ...
    Wie wäre es damit?
    Frag mal nach wie das jetzt mit dem Widerruf aussieht und warum Du trotzdem einen Technikertermin erhalten hast.

  6. #6
    Avatar von Surfmichel
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    Hy

    Hmm, also widerrufen hast Du eigentlich nicht sondern gekündigt.
    Ich denke, dies machen leider sehr viele falsch und damit wird auch gerechnet.

    "off tobic"

    Hatte selbst erst solch ein ähnliches Problem. Da ging es aber um einTelefontarif eines anderen Anbieters als die Telekom, welches meine Frau unwissentlich annahm, durch ein Telefonat des anderen Anbieters.
    Erst durch ein Schreiben der Telekom hatte ich bemerkt, daß was nicht stimmt.

    Dann ein Einschreibebrief aufgesetzt und ne Kündigung geschrieben.
    Zum Glück hab ich aber auch in einem Satz geschrieben daß ich kündige und widerrufe gemäß Widerrufsrecht

    Kam dann ne Antwort, daß meine Kündigung zum MLVZ angenommen wird.
    Hab dann bei meiner Rechtsschutzversicherung einen kostenlosen tel. Rechtsbeistand genommen und deren Anwalt sagte, daß der Widerruffrist am Tage der Zustellung des Briefes von der Telekom gilt und in einem Brief von einem Widerruf geschrieben werden musste. Dies war zum Glück bei mir der Fall. Aber erst nach dem 3.Brief von mir mit Anwaltdrohung und deren Kostenabgabe an diese Telefongesellschaft, wurde der Widerruf angenommen.

    Anmerkung:
    Obwohl die Telefonnummer auf meinen Namen läuft, können andere , welche über 18 sind, für diese Nummer Telefonverträge abschließen Ist schon hammerhart.
    Wenn ein fremder dies an der meinigen Nummer macht, ist es mir egal , da es nicht von meinigen Konto abgebucht wird. Nur hier hätte man das Konto meiner Frau belastet und somit wär dies doch irgendwie auf mich zurückgekommen .

    Ratschlag:
    Da ich bemerkte, daß 99% solcher Anrufe ohne Telefonnummer- Übermittlung läuft, hab ich in der u.a. Fritz-Box einen Anrufbeantworter so eingerichtet, daß Anrufe ohne Telefonnummer-Übermittlung automatisch auf den Anrufbeantworter gehen und dort dann aufgesprochen werden kann. Somit ist gewährleistet, daß Verwandte und Bekannte weiterhin bei mir erreichbar sind (welche auch keine Telefonnummer-Übermittlung haben) und keine persönliche Annahme solcher Geschäfte am Telefon.

    Micha

  7. #7
    Avatar von sinus
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    Hmm, also widerrufen hast Du eigentlich nicht sondern gekündigt.
    Antwort in Kurzform:

    Für 24 Monate bist Du bei Freenet dabei, wobei diese Zeit Dir sicherer ist, als eine Gefängnisstrafe für den gleichen Zeitraum.


    Auch mit der Hilfe eines Anwalts würdest Du diese Tatsache kaum ändern können.

    Für das nächste Mal: AGB lesen und verstehen, sonst A-Karte.

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