Sonderkündigung wegen Umzug 1und1 Anschluß und Flatrate
Hallo allerseits,
ich kämpfe nunmehr seit mehr als 8 Wochen mit meinem DSL Provider.
Zur Vorgeschichte:
Ich bin zum 1. november ins DSL Nirvana umgezogen.
Habe meinen DSL Vertrag mit 1&1 zu diesem Zeitpunkt gekündigt. (Sonderkündigung wegen Umzug)
Daraufhin hat sich 1und1 gemeldet, und mir mitgeteilt, das eine Sonderkündigung nicht möglich ist, da 1und1 den DSL Anschluß im Nirvana zur Verfügung stellen möchte.
Also habe ich 1und1 beauftragt meinen DSL Anschluß ins Nirvana umzuziehen.
ich habe mehrmals bei 1und1 nachgehakt wo mein Anschluß bleibt. Mit verweis auf fehlende Infos von der Telekom hat 1und1 um Geduld gebeten.
Meine Geduld war am 20.12.07 zu Ende und so habe ich 1und1 fristlos gekündigt, da sie mir kein DSL zur Verfügung stellen können.
nun akzeptiert 1und zwar meine Kündigung des DSL Anschlußes nicht aber meine zugehörige Flatrate.
Original Wortlaut von 1und1:
> Unsere DSL-Verträge sind nicht ortsgebunden, da sie deutschlandweit
> genutzt werden können. Neben der DSL-Einwahl über eine von 1&1
> bereitgestellte DSL Leitung, steht Ihnen auch die Einwahl mit Ihrer
> Benutzerkennung über eine Analog- oder ISDN-Leitung zur Verfügung.
Für mich steht allerdings fest: Ich habe mit DSL einen Komplettvertrag in Kombination Anschluß/Flatrate abgeschlossen. Der Wegfall des Anschlußes macht es für mich schlichtweg unmöglich díe Flatrate sinnvoll zu nutzen.
Du hast folgenden Fehler gemacht:
Du hättest 1&1 eine Frist von 2 Wochen zur Behebung des Problems setzen müssen (schriftlich, Einschreiben/Rückschein)
Wäre nach der Frist immer noch nichts passiert, dann hättest Du den gesamten Vertrag mit Berufung auf § 314 BGB kündigen können.
Diesen Vorgang beten wir hier im Forum derart oft vor, dass jubo14 etxtra eine FAQ mit dem Namen "Richtig kündigen" geschreiben hat.
Siehe: https://www.dsl-forum.de/ftopic10158.html
1&1 hat jetzt den Vertrag hat jetzt den Vertrag einfach in DSL-Technik und DSL-Einwahl gesplittet und liegt dann mit Ihrer Aussage tatsächlich richtig.
Ob das rechtmäßig ist ein Paket zu splitten ist tatsächlich ein gute Frage.
Da bräuchten wir fast einen Jusisten ...
Allerdings würde ich erstmal schauen, wie die Bedingugnen für ISDN und Analogzugang in dem Vertrag sind, den 1&1 Dir jetzt anbietet.
Wieviel soll es überhaupt kosten?
Surfen über ISDN ist nämlich ein teure Angelegenheit und wenn Du an dem Ort kein Alternative hast, dann würde ich gucken, ob das vielleicht sogar brauchbar ist, was 1&1 Dir da anbietet.
Möglich, dass andere ISDN-Verträge auch nicht billiger sind.
Also Du verstehst mich richtig: eine ISDN-Flatrate ist normal deutlich teurer als eine mit dem schnelleren DSL, so paradox das klingt.
Übrigens:
Strich das Wort "Sonderkündigungsrecht" aus Deiner Gedankenwelt.
Es gibt weder so ein Gesetzt noch taucht das Wort in irgendweinem Vertrag auf, schlicht es existiert nicht und ich bin schon ganz allergisch dagegen, je länger ich in diesem Forum bin.
1&1 könnte eine Anfrage mit Bitte um "Sonderkündigungsrecht" auch gleich in den Papierkorb treten.
Wenn dann gibt es nur eine "außerordentliche Kündigung" oder "Kündigung aus wichtigem Grund" - siehe Artikel zu § 314 BGB
So schwer es vllt verständlich ist und so leid es mir tut, nur der Anschluss fällt weg der rest bleibt bestehen, denn :
- du hättest nicht ins Nirvana umziehen müssen
- sollte es möglich sein das dort irgendwann DSL geschalten werden kann wird 1und1 dir DSL zur Verfügung stellen
- 1und1 hat den Umzug nicht verschuldet und damit auch die technische Nichtrealisierbarkeit
daher bist du leider gezwungen weiterhin zu zahlen
- du hättest nicht ins Nirvana umziehen müssen
- sollte es möglich sein das dort irgendwann DSL geschalten werden kann wird 1und1 dir DSL zur Verfügung stellen
- 1und1 hat den Umzug nicht verschuldet und damit auch die technische Nichtrealisierbarkeit
Nene, ganz so einfach hat es der Anbieter nicht.
Du kannst Umzug in der heutigen Arbeitswelt nicht als Eigenverschulden bezeichnen.
Jeder muss die Gelegenheit haben aus beruflichen Gründen seinen Wohnort zu wechseln und die Anbieter können es sich nicht so einfach machen und lokal agieren aber nach Umzug global kassieren.
Bei 2 getrennte Verträgen mit DSL-Technik und DSL-Einwahl ist es völlig klar, dass der Einwahlvertrag bleibt.
Aber er hat ein Paketvertrag und da ist es üblich, dass der Kunde bei Umzug ins Auslang oder in DSL-lose Gegenden aus dem Gesamtvertrag heraus kommt.
Der Kunde kann ja auch nicht nach Belieben Teile des Vertrags aufkündigen, selbst nach der Laufzeit, ebenso ist es nicht logisch, dass der Anbieter jetzt plötzlich den Vertrag splitten kann, nur weil das für ihn besser ist.
Übrigens ist 1&1 durchaus für die technische Nichtrealisierbarkeit verantwortlich.
Wenn ich irgendwo nichts investiere, dann brauche ich dort auch nicht kassieren.
Der Anbieter splittet den vertrag um eine weitere Nutzung und Leistungen zu gewährleisten
Ich bezweifel stark, dass der Anbieter das darf.
Erstens darf er keinen Vertrag einseitig ändern und vermutlich auch nicht splitten.
Zweitens liegt er nicht in seinem Ermessen, welches für den Kunden der entscheidene Vertragsteil ist.
Hier ist sowieso klar die DSL-Technik und das kann 1&1 nicht einfach aus dem Vertrag nehmen ohne das die Zumutbarkeitsgrenze für den Kunden überschritten wird.
Ich kann nur sagen wie es gehandhabt wird
Über Rechtund Unrecht lässt sich auf jeden Fall streiten
Also wenn das jetzt die neue Masche von 1&1 ist, Verträge zu splitten um ein Kündigung nach § 314 BGB zu verhindern begibt sich der Anbieter auf der Niveau von Freenet und ist somit auf meiner roten Liste.
Wäre schön wenn ein kompetenter 1&1-Mitarbeiter widersprechn könnte, das so etwas nicht wahr ist.
Der Kunde hätte nicht umziehen müssen
Dem Kunden wurde durch das Splitting ein alternativer günstigerer Tarif angeboten um seine Kosten zu vermindern
Eine Kündigung hätte nicht akzeptiert werden müssen
Jetzt stellt sich die Frage was daran schlecht ist - der Kunde spart entsprechend und hat die gleiche Laufzeit
Angenommen du kaufst ein Auto und ziehst auf ne Insel wo du nicht fahren darfst - nimmt dann der Anbieter das Auto zurück ?
oder Du verlierst deinen Führerschein nimmt er dann das Auto zurück ?
Nein er erstattet dir den aktuellen wert und auf dem Rest bleibst du sitzen
So ists leider hier auch !
So lange keine Pflicht zur DSL Verrsorgung in Deutschland vorliegt ist es schlecht da etwas zu machen auch für so eine Firma
Ich glaube auch nicht, dass ein Vertrag einseitig ohne Zustimmung der Gegenseite so stark verändert werden kann/darf!
JoePena hat ein Paket gekauft. Da sind allerlei Sachen drin, die auch zusammen gehören. Geht jetzt ein Teil kaputt, hat er natürlich Anspruch auf vollständigen Ersatz! Sprich: wenn ein Teil des gekauften Paketes nicht mehr gestellt werden kann von 1&1, dann können sie höchstens ANBIETEN den Vertrag unter bestimmten Konditionen weiterzuführen. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, fällt das ganze Paket mit allen daran hängenden Kosten flach.
Gegenbeispiel: du kaufst eine all-in-one Stereoanlage (mit CD, Tuner, Radio...). Wenn das CD-Fach kaputt geht, wird's entweder repariert oder der gesamte Turm ausgetauscht.
Ergo: kann 1&1 nicht DSL stellen, können sie einen Ersatz ANBIETEN oder sie lassen ihn aus dem Vertrag.
Mal abgesehen davon: was soll denn diese Argumentation "der Kunde MUSS ja nicht umziehen" oder "hätte ja nicht ausgerechnet DA hin ziehen müssen" oder "ist gehalten, sich eine Wohnung dort zu suchen, wo DSL von 1&1 geleistet werden kann" - so ein Schwachsinn!! Wo kommen wir denn hin, wenn mir mein Provider vorschreiben kann, wo ich hinziehe, damit ich keine Kosten habe bzw. er mich nicht aus dem Vertrag lassen muss?? Ich glaube es hackt...
Angenommen du kaufst ein Auto und ziehst auf ne Insel wo du nicht fahren darfst - nimmt dann der Anbieter das Auto zurück ?
oder Du verlierst deinen Führerschein nimmt er dann das Auto zurück ?
Nein er erstattet dir den aktuellen wert und auf dem Rest bleibst du sitzen
Total ungeeigenter Vergleich - mach Dich nicht lächerlich
Die DSL-Leitung ist nicht etwas wie eine Straße sondern ein Vertragsbestandteil, den 1&1 nicht mehr zur Verfügung stellen kann.
Da es ein gravierender Vertragsbestandteil ist, besand in allen mir bisher bekannten Fällen auch ein Grund den Gesantvertrag zu lösen.
1&1 scheint mit der erste Anbieter zu sein, das durch eine Splittung eine Kündigung zu verhindern versucht.
Ich bezweifel ganz stark, dass sich der § 314 BGB auf diese Weise unterlaufen lässt.
Das wären echt Methoden noch unterhalb des Freenet Niveau.
Ich glaub aber eher, dass JoePena im konkreten Fall das gängige Verfahren über Fristsetzung etc. nicht korrekt angegangen ist.
Und 1&1 reagiert darauf geschickt. Sie geben JoePena seine Kündigung, auf die sie ohne Fristsetzung ansich gar nicht hätten reagierten müssten - aber nur für einen Vertragsteil.
Die Rechmäßigkeit der Splittung bezeifle ich aber trotzdem.
Der Vertrag ist für JoePena absolut wertlos, er kann ihn nämlich nicht nutzen und zwar weil ein wichtiger Bestandteil weggefallen ist: Der DSL-Anschluß.
Der Vertrag ist ja nicht mal teilweise nutzbar, da eine Analogeinwahl nicht kostenlos ist und somit die Flatrate ebenso nicht anwendbar ist.
Ich mache dem Suporthelferlein keinen Vorwurf, es wird hier ja nur das widergegeben, was 1&1 so vorkaut.
Unserem JoePena empfehle ich einen Widerspruch gegen das Splitting, verbunden mit einer 14-tägigen Frist an 1&1 das abgeschlossene Vertragspaket komplett zu erfüllen, also MIT DSL-Anschluß und dann gegebenenfalls zu kündigen.
Der nächste Schritt, der dann unweigerlich kommt, ist der Gang zum Rechtsbeistand.
@GEH:
So langsam wirds eng für dich. Freenet - nein, 1&1 - nein. Wohin willst du dich so langsam wenden? Zur Telekom die es fertigbringt sogar Mitarbeiter zu verscheißern? Zu Alice, die jetzt nur noch "bis zu" DSL16000er-Verträge anbietet? Zu Tele2? Zu Arcor mit Zwangstelefonie ohne CallByCall-Möglichkeit? Hmmm, genau genommen wirds jetzt eng für uns alle...
Ein paar zusätzliche Facts von einem gebeutelten Kunden
Danke erstmal an alle die sich an der regen Diskussion beteiligen.
Ich denke die Vielfalt der Ansichten zeigt, das es hier durchaus Klärungsbedarf gibt.
Nochmal zum ablauf:
1. Ich habe gekündigt
(Hier hab ich als juristischer Laie wahrscheinlich einen Begriff "Sonderkündigungsrecht" verwendet den es wohl im Juristendeutsch nicht gibt. -> 1und1 kann aber doch durchaus verstehen was ich meine wenn ich einen Anschluß mit der Begründung "Umzug an einen neuen Wohnort" kündige.
2. 1und1 hat wohl verstanden was ich damit meinte, denn sie haben mir dann mitgeteilt, ich darf nicht kündigen, da sie mir am neuen Wohnort mein DSL Paket zur Verfügung stellen wollen.
3. Ich habe daraufhin einen Umzug meines DSL Anschlußes beauftragt.
4. Nachdem 1und1 8 Wochen nicht in der Lage war mir meinen DSL anschluß bereitzustellen (trotz mehrmaligem nachhaken meinerseits habe ich bis heute keinen Schaltungstermin erhalten) habe ich meinen Vertrag schriftlich gekündigt.
5. Eine DSL light Variante ist lt. Telekom möglich. Warum bietet mir 1und1 diese Variante nicht an.
---> Alles in allem erscheint mir diese Vorgehensweise unseriös. Ich hab den Eindruck hier versucht ein Anbieter auf "Teufel komm raus" Geld von kunden abzuschöpfen. Ich habe seit mehr als zwei Jahren brav jeden Monat ca. 50.-- € an 1und1 abgedrückt.
Ich bin bitter enttäuscht. Aber wahrscheinlich verstehen das die Anbieter unter "Liberalisierung des TK Marktes.
Re: Ein paar zusätzliche Facts von einem gebeutelten Kunden
Zitat von JoePena
3. Ich habe daraufhin einen Umzug meines DSL Anschlußes beauftragt.
4. Nachdem 1und1 8 Wochen nicht in der Lage war mir meinen DSL anschluß bereitzustellen (trotz mehrmaligem nachhaken meinerseits habe ich bis heute keinen Schaltungstermin erhalten) habe ich meinen Vertrag schriftlich gekündigt.
Ja hier an diesem Punkt hättest Du erst die übliche Frist setzen sollen und dann nach § 314 BGB das Paket kündigen.
Das war vermutlich der Fehler.
Zitat von JoePena
5. Eine DSL light Variante ist lt. Telekom möglich. Warum bietet mir 1und1 diese Variante nicht an.
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Unserem JoePena empfehle ich einen Widerspruch gegen das Splitting, verbunden mit einer 14-tägigen Frist an 1&1 das abgeschlossene Vertragspaket komplett zu erfüllen, also MIT DSL-Anschluß und dann gegebenenfalls zu kündigen. Flatrate ebenso nicht anwendbar ist.
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Danke für deinen Kommentar.
Ich muß hier aufpassen das ich den Faden nicht verlier.
Was hab ich falsch gemacht?
Ich hab gekündigt --> Das wurd nicht akzeptiert sondern 1und1 wollte den Vertrag am neuen Wohnort erfüllen.
--> Nach 8 wochen, habe ich keine Chance mehr (hab mehrmals per mail nachgehakt) gesehen das 1und1 den vertrag erfüllt, und somit habe ich am 20.12.07 gekündigt.
--> darauf hat 1und1 am 2.1.08 reagiert und meiner Kündigung widersprochen, da ich ja die Flatrate beliebig in DE nutzen könnte.
Unserem JoePena empfehle ich einen Widerspruch gegen das Splitting, verbunden mit einer 14-tägigen Frist an 1&1 das abgeschlossene Vertragspaket komplett zu erfüllen, also MIT DSL-Anschluß und dann gegebenenfalls zu kündigen. Flatrate ebenso nicht anwendbar ist.
--> Habe 1und1 bisher hierzu nicht befragt.
Mir fällt auf, das 1und1 in Ihrer heutigen mail erstmals nicht mehr darauf eingeht, das sie auf Rückmeldung der Telekom warten.
1und1 schreibt folgendes:
Wir bieten Ihnen im Rahmen Ihres Wohnungswechsels an, den 1&1
DSL-Netzanschluss am neuen Wohnort zu schalten. Wir benötigen dazu Ihre neue Anschrift und Rufnummer.
--> Dies habe ich aber am 5.11.07 genauso beauftragt. Meine Rückfragen hierzu wurden nicht damit beantwortet das kein Auftrag vorliegt, sondern das noch kein Schaltungstermin der Telekom vorliegt.
Hierzu hab ich aber eine weitere mail an 1und1 gesandt.
habe nun, wie empfohlen, Widerspruch gegen das Splitting von Anschluß und Flatrate eingelegt.
desweiteren habe ich eine Nachbesserungsfrist von 14 Tagen zur Erfüllung meines Vertragspaketes eingeräumt.
Mal sehn was passiert. Ich werd euch auf dem aktuellen Stand halten.
Übrigens, mir wird schwindelig, wenn ich dran denke wie hier all diejenigen abgezockt werden, die sich nicht intensiv mit den themen auseinandersetzen.
Armes Deutschland!
Das läuft hier doch genau so ab, wie bei mir. Auch bei mir hat 1&1 versucht, den Vertrag zu splitten. Meine Anwältin hat argumentiert, dass ich EINEN Vertrag mit 1&1 geschlossen hatte mit EINER Vertragsnummer. Und dieser Vertrag enthielt DSL-Flat, DSL-Leitung, IP-Telefonie-Flat, Movie-Flat, Handy-Flat.
1&1 konnte die DSL-Leitung nicht zur Verfügung stellen. Damit ist ein wichtiger Bestandteil des Vertrages nicht mehr erfüllt und nach §314 ist dies ein wichtiger Grund zur Kündigung.
Das alles hat sich nicht geändert. 1&1 kann nicht einfach die Kosten für den Vertrag zu verändern. Ich hatte 4DSL für 29,95€. Ich hatte keinen Vertrag mit 1&1 über eine DSL-Leitung, die 10€ kostet und einen Vertrag für DSL-Flat der vielleicht 10€ kostet usw.
Du hast EINEN Vertrag. Und der wird nicht mehr erfüllt. Frist setzen (Einschreiben/Rückschein) und ab zum Anwalt.
Das läuft hier doch genau so ab, wie bei mir. Auch bei mir hat 1&1 versucht, den Vertrag zu splitten. Meine Anwältin hat argumentiert, dass ich EINEN Vertrag mit 1&1 geschlossen hatte mit EINER Vertragsnummer. Und dieser Vertrag enthielt DSL-Flat, DSL-Leitung, IP-Telefonie-Flat, Movie-Flat, Handy-Flat.
1&1 konnte die DSL-Leitung nicht zur Verfügung stellen. Damit ist ein wichtiger Bestandteil des Vertrages nicht mehr erfüllt und nach §314 ist dies ein wichtiger Grund zur Kündigung.
Das alles hat sich nicht geändert. 1&1 kann nicht einfach die Kosten für den Vertrag zu verändern. Ich hatte 4DSL für 29,95€. Ich hatte keinen Vertrag mit 1&1 über eine DSL-Leitung, die 10€ kostet und einen Vertrag für DSL-Flat der vielleicht 10€ kostet usw.
Du hast EINEN Vertrag. Und der wird nicht mehr erfüllt. Frist setzen (Einschreiben/Rückschein) und ab zum Anwalt.
Die machen sich doch lächerlich!
Gruß,
Mark
Absolutely dito!!! Besser kann man's nicht zusammenfassen
Hallo Ihr, hier die Reaktion von 1und1.
Darauf das ich widerspruch gegen das "Splitting" des Vertrages eingelegt habe, haben die gar nicht reagiert.
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hiermit teilen wir Ihnen nochmals mit, das ein Umzug keine
ausserordentliche Kündigung bedingt.
Eine vorzeitige Kündigung ist gemäß unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht möglich, da dieser einer vertraglich
festgesetzten Mindestlaufzeit unterliegt.
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Mark, würd es dir was ausmachen mir das Schreiben deines RA zukommen zu lassen.
Dann könnt ich mich daran orientieren.
denn die Zwickmühle für mich besteht jetzt darin, dass RA Kosten wahrscheinlich den Streitwert überschreiten.
Da ich die Einzugsermächtigung widerrufen habe, muß aber 1und1 das Geld einfordern. was passiert wenn ich nicht zahle?
Wie seht ihr die Chance mit dem Veröffentlichen das Falles.
Das gibts doch nicht das ein Normalsterblicher nicht gegen diese "Wildwestmanieren" ankommt.
I trust in justice without justice (Des is a Wortspiel auch Galgenhumor genannt)