8.1 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. GMX ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
8.2 Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
8.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.